Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.Inhalt. I. Aufrechthaltung der Austrägalinstanz und anderer Vorrechte in Ansehung des Gerichtsstandes. S. 104. -- II. Verweisung einiger Sachen an den Reichstag. S. 104. -- III-VII. Aus dieser Stelle nachher erwachsener Streit: ob dem Cammerrichter in Fällen einer Stimmengleichheit eine entscheidende Stimme gebühre? S. 105. -- VIII. IX. Hemmung der Mehrheit der Stimmen, wenn einmüthige Stimmen des andern Religionstheils dagegen sind. S. 108. -- X. Grab des ehemaligen Fürstenrechts, da der Westphälische Friede es nur in des Kaisers Belieben stellt, in wichtigeren Sachen das Gutachten einiger Stände zu fordern. S. 110. -- XI. XII. Einfluß dieser Verordnung auf die Deutung einer andern Stelle der Cammergerichtsordnung, vermöge deren dem Kaiser das Erkenntniß in Sachen, die ganze Fürstenthü- mer betreffen, vorbehalten wird. S. 111. -- XIII. Noch stand damit in Verbindung die Frage von der Art und Wei- se, gegen Reichsstände Achtserklärungen zu erkennen, S. 113. -- XIV. die erst 1711. entschieden worden. S. 113. -- XV. XVI. Von Reichshofrathsgutachten. S. 114. -- XVII. Von kaiserlichen Landgerichten. S. 116. IX. Einige Sachen, so noch von dem Friedens- congresse auf den nächsten Reichstag zur Erörterung und Entscheidung verwiesen wurden. S. 118-139. I-III. Vorzüglich wurden noch auf den nächsten Reichs- tag verwiesen die Errichtung einer beständigen kaiserlichen Wahlcapitulation, S. 118. -- IV. V. und die Art, wie künf- tig mit Römischen Königswahlen zu Werk gegangen werden sollte. S. 120. -- VI. Mehr[ - 1 Zeichen fehlt]andere Gegenstände benann- te der Friede, als eine Sportelordnung, Verbesserung des Reichsjustitzwesens, der Reichspolizey, S. 122. -- VII. und des Reichssteuerwesens. S. 122. -- VIII-XII. Fer- ner war die Rede von ordentlichen und ausserordentlichen Reichsdeputationen; S. 124. -- XIII-XVII. wie auch von Directorien in reichsständischen Versammlungen. S. 129. -- XVIII-XX. Endlich unter ähnlichen Gegenstän- den, die erst vom nächsten Reichstage ihre Erledigung zu erwarten haben sollten, war hauptsächlich noch das Post- wesen begriffen, wie es das Haus Taxis in Aufnahme ge- bracht hatte; S. 133. -- XXI. theils in Collision mit der dem
Inhalt. I. Aufrechthaltung der Auſtraͤgalinſtanz und anderer Vorrechte in Anſehung des Gerichtsſtandes. S. 104. — II. Verweiſung einiger Sachen an den Reichstag. S. 104. — III-VII. Aus dieſer Stelle nachher erwachſener Streit: ob dem Cammerrichter in Faͤllen einer Stimmengleichheit eine entſcheidende Stimme gebuͤhre? S. 105. — VIII. IX. Hemmung der Mehrheit der Stimmen, wenn einmuͤthige Stimmen des andern Religionstheils dagegen ſind. S. 108. — X. Grab des ehemaligen Fuͤrſtenrechts, da der Weſtphaͤliſche Friede es nur in des Kaiſers Belieben ſtellt, in wichtigeren Sachen das Gutachten einiger Staͤnde zu fordern. S. 110. — XI. XII. Einfluß dieſer Verordnung auf die Deutung einer andern Stelle der Cammergerichtsordnung, vermoͤge deren dem Kaiſer das Erkenntniß in Sachen, die ganze Fuͤrſtenthuͤ- mer betreffen, vorbehalten wird. S. 111. — XIII. Noch ſtand damit in Verbindung die Frage von der Art und Wei- ſe, gegen Reichsſtaͤnde Achtserklaͤrungen zu erkennen, S. 113. — XIV. die erſt 1711. entſchieden worden. S. 113. — XV. XVI. Von Reichshofrathsgutachten. S. 114. — XVII. Von kaiſerlichen Landgerichten. S. 116. IX. Einige Sachen, ſo noch von dem Friedens- congreſſe auf den naͤchſten Reichstag zur Eroͤrterung und Entſcheidung verwieſen wurden. S. 118-139. I-III. Vorzuͤglich wurden noch auf den naͤchſten Reichs- tag verwieſen die Errichtung einer beſtaͤndigen kaiſerlichen Wahlcapitulation, S. 118. — IV. V. und die Art, wie kuͤnf- tig mit Roͤmiſchen Koͤnigswahlen zu Werk gegangen werden ſollte. S. 120. — VI. Mehr[ – 1 Zeichen fehlt]andere Gegenſtaͤnde benann- te der Friede, als eine Sportelordnung, Verbeſſerung des Reichsjuſtitzweſens, der Reichspolizey, S. 122. — VII. und des Reichsſteuerweſens. S. 122. — VIII-XII. Fer- ner war die Rede von ordentlichen und auſſerordentlichen Reichsdeputationen; S. 124. — XIII-XVII. wie auch von Directorien in reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. S. 129. — XVIII-XX. Endlich unter aͤhnlichen Gegenſtaͤn- den, die erſt vom naͤchſten Reichstage ihre Erledigung zu erwarten haben ſollten, war hauptſaͤchlich noch das Poſt- weſen begriffen, wie es das Haus Taxis in Aufnahme ge- bracht hatte; S. 133. — XXI. theils in Colliſion mit der dem
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I. Aufrechthaltung der Auſtraͤgalinſtanz und anderer
Vorrechte in Anſehung des Gerichtsſtandes. S. 104. —
II. Verweiſung einiger Sachen an den Reichstag. S. 104. —
III-VII. Aus dieſer Stelle nachher erwachſener Streit: ob
dem Cammerrichter in Faͤllen einer Stimmengleichheit eine
entſcheidende Stimme gebuͤhre? S. 105. — VIII. IX.
Hemmung der Mehrheit der Stimmen, wenn einmuͤthige
Stimmen des andern Religionstheils dagegen ſind. S. 108. —
X. Grab des ehemaligen Fuͤrſtenrechts, da der Weſtphaͤliſche
Friede es nur in des Kaiſers Belieben ſtellt, in wichtigeren
Sachen das Gutachten einiger Staͤnde zu fordern. S. 110. —
XI. XII. Einfluß dieſer Verordnung auf die Deutung einer
andern Stelle der Cammergerichtsordnung, vermoͤge deren
dem Kaiſer das Erkenntniß in Sachen, die ganze Fuͤrſtenthuͤ-
mer betreffen, vorbehalten wird. S. 111. — XIII. Noch
ſtand damit in Verbindung die Frage von der Art und Wei-
ſe, gegen Reichsſtaͤnde Achtserklaͤrungen zu erkennen, S.
113. — XIV. die erſt 1711. entſchieden worden. S. 113. —
XV. XVI. Von Reichshofrathsgutachten. S. 114. — XVII.
Von kaiſerlichen Landgerichten. S. 116.
IX. Einige Sachen, ſo noch von dem Friedens-
congreſſe auf den naͤchſten Reichstag zur Eroͤrterung
und Entſcheidung verwieſen wurden. S. 118-139.
I-III. Vorzuͤglich wurden noch auf den naͤchſten Reichs-
tag verwieſen die Errichtung einer beſtaͤndigen kaiſerlichen
Wahlcapitulation, S. 118. — IV. V. und die Art, wie kuͤnf-
tig mit Roͤmiſchen Koͤnigswahlen zu Werk gegangen werden
ſollte. S. 120. — VI. Mehr_andere Gegenſtaͤnde benann-
te der Friede, als eine Sportelordnung, Verbeſſerung des
Reichsjuſtitzweſens, der Reichspolizey, S. 122. — VII.
und des Reichsſteuerweſens. S. 122. — VIII-XII. Fer-
ner war die Rede von ordentlichen und auſſerordentlichen
Reichsdeputationen; S. 124. — XIII-XVII. wie auch
von Directorien in reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. S.
129. — XVIII-XX. Endlich unter aͤhnlichen Gegenſtaͤn-
den, die erſt vom naͤchſten Reichstage ihre Erledigung zu
erwarten haben ſollten, war hauptſaͤchlich noch das Poſt-
weſen begriffen, wie es das Haus Taxis in Aufnahme ge-
bracht hatte; S. 133. — XXI. theils in Colliſion mit der
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