Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.7) R. H. R. O. u. R. A. 1654. darnach verhältnißmäßig zu erhöhen, und die Zahlder Zieler in den jährlichen Berechnungen vom Jah- re 1654. an neu anzufangen (wie man sie auch seit- dem noch immer fortführt, so daß bis zu Ende des Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.) Man konnte sich desto eher schmeicheln, daß es an den nöthigen Geldbeyträgen nicht fehlen würde, weil ausdrücklich im Reichsabschiede verordnet wur- de: "es solle den Ständen bevorstehen, ihre Land- stände, Bürger und Unterthanen zur Beyhülfe zu ziehen" (p). Die Churfürsten und Kreise, von denen dieVIII. die (p) R. A. 1654. §. 14. (q) Meiern Westphäl. Friedenshandl. Th. 3.
S. 316. 7) R. H. R. O. u. R. A. 1654. darnach verhaͤltnißmaͤßig zu erhoͤhen, und die Zahlder Zieler in den jaͤhrlichen Berechnungen vom Jah- re 1654. an neu anzufangen (wie man ſie auch ſeit- dem noch immer fortfuͤhrt, ſo daß bis zu Ende des Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.) Man konnte ſich deſto eher ſchmeicheln, daß es an den noͤthigen Geldbeytraͤgen nicht fehlen wuͤrde, weil ausdruͤcklich im Reichsabſchiede verordnet wur- de: ”es ſolle den Staͤnden bevorſtehen, ihre Land- ſtaͤnde, Buͤrger und Unterthanen zur Beyhuͤlfe zu ziehen” (p). Die Churfuͤrſten und Kreiſe, von denen dieVIII. die (p) R. A. 1654. §. 14. (q) Meiern Weſtphaͤl. Friedenshandl. Th. 3.
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7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.
darnach verhaͤltnißmaͤßig zu erhoͤhen, und die Zahl
der Zieler in den jaͤhrlichen Berechnungen vom Jah-
re 1654. an neu anzufangen (wie man ſie auch ſeit-
dem noch immer fortfuͤhrt, ſo daß bis zu Ende des
Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.)
Man konnte ſich deſto eher ſchmeicheln, daß es an
den noͤthigen Geldbeytraͤgen nicht fehlen wuͤrde,
weil ausdruͤcklich im Reichsabſchiede verordnet wur-
de: ”es ſolle den Staͤnden bevorſtehen, ihre Land-
ſtaͤnde, Buͤrger und Unterthanen zur Beyhuͤlfe
zu ziehen” (p).
Die Churfuͤrſten und Kreiſe, von denen die
Aſſeſſoren praͤſentirt werden ſollten, ſaͤumten nicht
die noͤthigen Anſtalten dazu zu machen. Auf ei-
nem Niederſaͤchſiſchen Kreistage verglich man ſich
uͤber fuͤnf Maͤnner, die dazu auserſehen waren.
Allein die Gelder, die wuͤrklich einliefen, reichten
kaum hin, uͤberhaupt 13. Aſſeſſoren mit ihren Be-
ſoldungen zu verſehen. Sobald ſich Praͤſentirte
uͤber dieſe Zahl einfanden, mußten ſie, wenn ſie
anders der Gottgefaͤlligen Juſtitz zu Ehren nicht
umſonſt arbeiten wollten, ſo lange zuruͤckreiſen, bis
wieder ſo viele Stellen erlediget waren, daß ſie
die Reihe traf einruͤcken zu koͤnnen. Alſo blieb
das Cammergericht immerfort nur mit einer gerin-
gen Anzahl Maͤnner beſetzt, die der Menge Arbei-
ten bey weitem nicht gewachſen waren. Gewiſſen
Nachrichten zufolge ſollten ſchon im Jahre 1620.
uͤber 50. tauſend Stuͤcke Acten in den Cammerge-
richtsgewoͤlbern uneroͤrtert gelegen haben (q). Wenn
die
VIII.
(p) R. A. 1654. §. 14.
(q) Meiern Weſtphaͤl. Friedenshandl. Th. 3.
S. 316.
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