und zwar nunmehr nach der auch hier erforderli- chen Religionsgleichheit.
II.
Bey dem Kriege, womit Ludewig der XIV. 1671. die Holländer bedrohete, (weil sie ihm in Ausführung der Ansprüche, die er auf die Spani- schen Niederlande wegen des in Brabant üblichen Devolutionsrechts gemacht hatte, hinderlich gewe- sen waren,) ließ es sich bald dazu an, daß auch das Teutsche Reich genöthiget werden dürfte, ge- gen Frankreich die Waffen zu ergreifen; wie es dann 1674. würklich zum Reichskriege mit Frank- reich kam, der erst 1679. mit dem Nimweger Frie- den ein Ende nahm.
III.
Um auf diesen Krieg gefaßt zu seyn, kam es schon 1672. zu Berathschlagungen auf dem Reichs- tage über Bestellung der Reichsgeneralität, wo- bey sich ein Vorfall ereignete, der wegen verschie- dener dabey vorgekommenen Umstände hier erwehnt zu werden verdienet. Es sollten nehmlich unter an- dern vier Generalmajorsstellen von Reichs wegen besetzt werden. Dazu waren diesmal zwey fürstli- che Competenten, der Herzog von Weimar und der Marggraf von Bayreuth, und zwey adeliche, ein Herr von Leyen und ein Herr von Stauf. Die Mehrheit der Stimmen fiel auch für sie aus, und zwar so, daß die beiden fürstlichen Com- petenten als Generalwachtmeister zu Pferde, die adelichen als Generalmajors zu Fuß angesetzt wer- den sollten. Letztere waren aber catholisch, jene evangelisch. Darüber besannen sich die catholischen Stände, daß es ihnen nachtheilig seyn möchte, ein solches Beyspiel gelten zu laßen, da zwar der Zahl
nach
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
und zwar nunmehr nach der auch hier erforderli- chen Religionsgleichheit.
II.
Bey dem Kriege, womit Ludewig der XIV. 1671. die Hollaͤnder bedrohete, (weil ſie ihm in Ausfuͤhrung der Anſpruͤche, die er auf die Spani- ſchen Niederlande wegen des in Brabant uͤblichen Devolutionsrechts gemacht hatte, hinderlich gewe- ſen waren,) ließ es ſich bald dazu an, daß auch das Teutſche Reich genoͤthiget werden duͤrfte, ge- gen Frankreich die Waffen zu ergreifen; wie es dann 1674. wuͤrklich zum Reichskriege mit Frank- reich kam, der erſt 1679. mit dem Nimweger Frie- den ein Ende nahm.
III.
Um auf dieſen Krieg gefaßt zu ſeyn, kam es ſchon 1672. zu Berathſchlagungen auf dem Reichs- tage uͤber Beſtellung der Reichsgeneralitaͤt, wo- bey ſich ein Vorfall ereignete, der wegen verſchie- dener dabey vorgekommenen Umſtaͤnde hier erwehnt zu werden verdienet. Es ſollten nehmlich unter an- dern vier Generalmajorsſtellen von Reichs wegen beſetzt werden. Dazu waren diesmal zwey fuͤrſtli- che Competenten, der Herzog von Weimar und der Marggraf von Bayreuth, und zwey adeliche, ein Herr von Leyen und ein Herr von Stauf. Die Mehrheit der Stimmen fiel auch fuͤr ſie aus, und zwar ſo, daß die beiden fuͤrſtlichen Com- petenten als Generalwachtmeiſter zu Pferde, die adelichen als Generalmajors zu Fuß angeſetzt wer- den ſollten. Letztere waren aber catholiſch, jene evangeliſch. Daruͤber beſannen ſich die catholiſchen Staͤnde, daß es ihnen nachtheilig ſeyn moͤchte, ein ſolches Beyſpiel gelten zu laßen, da zwar der Zahl
nach
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
und zwar nunmehr nach der auch hier erforderli-
chen Religionsgleichheit.
Bey dem Kriege, womit Ludewig der XIV.
1671. die Hollaͤnder bedrohete, (weil ſie ihm in
Ausfuͤhrung der Anſpruͤche, die er auf die Spani-
ſchen Niederlande wegen des in Brabant uͤblichen
Devolutionsrechts gemacht hatte, hinderlich gewe-
ſen waren,) ließ es ſich bald dazu an, daß auch
das Teutſche Reich genoͤthiget werden duͤrfte, ge-
gen Frankreich die Waffen zu ergreifen; wie es
dann 1674. wuͤrklich zum Reichskriege mit Frank-
reich kam, der erſt 1679. mit dem Nimweger Frie-
den ein Ende nahm.
Um auf dieſen Krieg gefaßt zu ſeyn, kam es
ſchon 1672. zu Berathſchlagungen auf dem Reichs-
tage uͤber Beſtellung der Reichsgeneralitaͤt, wo-
bey ſich ein Vorfall ereignete, der wegen verſchie-
dener dabey vorgekommenen Umſtaͤnde hier erwehnt
zu werden verdienet. Es ſollten nehmlich unter an-
dern vier Generalmajorsſtellen von Reichs wegen
beſetzt werden. Dazu waren diesmal zwey fuͤrſtli-
che Competenten, der Herzog von Weimar und
der Marggraf von Bayreuth, und zwey adeliche,
ein Herr von Leyen und ein Herr von Stauf.
Die Mehrheit der Stimmen fiel auch fuͤr ſie
aus, und zwar ſo, daß die beiden fuͤrſtlichen Com-
petenten als Generalwachtmeiſter zu Pferde, die
adelichen als Generalmajors zu Fuß angeſetzt wer-
den ſollten. Letztere waren aber catholiſch, jene
evangeliſch. Daruͤber beſannen ſich die catholiſchen
Staͤnde, daß es ihnen nachtheilig ſeyn moͤchte, ein
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/326>, abgerufen am 24.11.2024.
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