Dieses letztere machte damals bald die Eifer-V. sucht zwischen Churfürsten und Fürsten von neuem rege, da letzteren nicht wie jenen gestattet wurde, Gesandten vom ersten Range nach Nimwegen zu schicken; ungeachtet der berühmte Leibnitz, der damals zu Hannover lebte, für die altfürstlichen Häuser, wozu damals auch das gesammte Haus Braunschweig noch gehörte, ein eignes Buch hier- über schrieb (r).
Was aber jene Bedingung betrifft, unter wel-VI. cher das Reich dem Kaiser die Friedenshandlungen überlaßen hatte, so ließ der Kaiser unterm 23. Jun. 1678. zwar dem Reiche zwölf Puncte zur Berath- schlagung vorlegen. Aber ohne hernach dem Rei- che weitere Nachricht zu geben, ließ er am 20. Jan. 1679. sich beym Reiche entschuldigen, daß er von dem fernern Erfolge der Nimwegischen Friedens- handlungen dem Reiche nicht mehrere vertrauliche Nachricht habe geben laßen können, weil alles eine Zeit her (wie freylich gemeiniglich bey Friedens- handlungen der Fall zu seyn pfleget) auf lauter Un- verläßigkeit beruhet habe. Dabey ließ er dem Reiche jetzt noch einige Projecte und Gegenprojecte mittheilen, jedoch mit der hinzugefügten Aeuße- rung, daß sich auch darauf noch keine Berathschla- gungen sicher begründen laßen würden. Aber bald hernach wurde zu Nimwegen am 5. Febr. 1679. der Friede von den kaiserlichen Gesandten, zugleich im Namen des gesammten Reichs, schon unter-
zeich-
(r)Caesarinvs Fürstenerivsde iuve supre- matus ac legationis principum Germaniae, 1677. 12. Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 1. S. 249- 253.
3) Rkrieg u. Nimw. Fr. 1672-1679.
Dieſes letztere machte damals bald die Eifer-V. ſucht zwiſchen Churfuͤrſten und Fuͤrſten von neuem rege, da letzteren nicht wie jenen geſtattet wurde, Geſandten vom erſten Range nach Nimwegen zu ſchicken; ungeachtet der beruͤhmte Leibnitz, der damals zu Hannover lebte, fuͤr die altfuͤrſtlichen Haͤuſer, wozu damals auch das geſammte Haus Braunſchweig noch gehoͤrte, ein eignes Buch hier- uͤber ſchrieb (r).
Was aber jene Bedingung betrifft, unter wel-VI. cher das Reich dem Kaiſer die Friedenshandlungen uͤberlaßen hatte, ſo ließ der Kaiſer unterm 23. Jun. 1678. zwar dem Reiche zwoͤlf Puncte zur Berath- ſchlagung vorlegen. Aber ohne hernach dem Rei- che weitere Nachricht zu geben, ließ er am 20. Jan. 1679. ſich beym Reiche entſchuldigen, daß er von dem fernern Erfolge der Nimwegiſchen Friedens- handlungen dem Reiche nicht mehrere vertrauliche Nachricht habe geben laßen koͤnnen, weil alles eine Zeit her (wie freylich gemeiniglich bey Friedens- handlungen der Fall zu ſeyn pfleget) auf lauter Un- verlaͤßigkeit beruhet habe. Dabey ließ er dem Reiche jetzt noch einige Projecte und Gegenprojecte mittheilen, jedoch mit der hinzugefuͤgten Aeuße- rung, daß ſich auch darauf noch keine Berathſchla- gungen ſicher begruͤnden laßen wuͤrden. Aber bald hernach wurde zu Nimwegen am 5. Febr. 1679. der Friede von den kaiſerlichen Geſandten, zugleich im Namen des geſammten Reichs, ſchon unter-
zeich-
(r)Caesarinvs Fürstenerivsde iuve ſupre- matus ac legationis principum Germaniae, 1677. 12. Meine Litteratur des Staatsrechts Th. 1. S. 249- 253.
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3) Rkrieg u. Nimw. Fr. 1672-1679.
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rege, da letzteren nicht wie jenen geſtattet wurde,
Geſandten vom erſten Range nach Nimwegen
zu ſchicken; ungeachtet der beruͤhmte Leibnitz, der
damals zu Hannover lebte, fuͤr die altfuͤrſtlichen
Haͤuſer, wozu damals auch das geſammte Haus
Braunſchweig noch gehoͤrte, ein eignes Buch hier-
uͤber ſchrieb (r).
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Was aber jene Bedingung betrifft, unter wel-
cher das Reich dem Kaiſer die Friedenshandlungen
uͤberlaßen hatte, ſo ließ der Kaiſer unterm 23. Jun.
1678. zwar dem Reiche zwoͤlf Puncte zur Berath-
ſchlagung vorlegen. Aber ohne hernach dem Rei-
che weitere Nachricht zu geben, ließ er am 20. Jan.
1679. ſich beym Reiche entſchuldigen, daß er von
dem fernern Erfolge der Nimwegiſchen Friedens-
handlungen dem Reiche nicht mehrere vertrauliche
Nachricht habe geben laßen koͤnnen, weil alles eine
Zeit her (wie freylich gemeiniglich bey Friedens-
handlungen der Fall zu ſeyn pfleget) auf lauter Un-
verlaͤßigkeit beruhet habe. Dabey ließ er dem
Reiche jetzt noch einige Projecte und Gegenprojecte
mittheilen, jedoch mit der hinzugefuͤgten Aeuße-
rung, daß ſich auch darauf noch keine Berathſchla-
gungen ſicher begruͤnden laßen wuͤrden. Aber bald
hernach wurde zu Nimwegen am 5. Febr. 1679.
der Friede von den kaiſerlichen Geſandten, zugleich
im Namen des geſammten Reichs, ſchon unter-
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(r) Caesarinvs Fürstenerivs de iuve ſupre-
matus ac legationis principum Germaniae, 1677. 12.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/329>, abgerufen am 24.11.2024.
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