V. Abgang der Pfalzsimmerischen Churlinie, und deren Folgen 1685-1697. Neuer Reichskrieg mit Frankreich, und Ryswickischer Friede.
I. Tod des Churfürsten Carls von der Pfalz, womit die bisherige Simmerische Churlinie ein Ende nahm. -- Gegen die folgende Pfalzneuburgische Churlinie unterstützte Frankreich Ansprüche der Herzoginn von Orleans; -- wor- über es zuletzt zum neuen Reichskriege mit Frankreich kam, dem erst der Ryßwickische Friede ein Ende machte. -- II. Neue Schwierigkeit bey der Art dieser Friedenshandlun- gen. -- III. Durch den Frieden erhielt das Reich an Kehl eine neue Reichsfestung, verlohr aber Straßburg und an- dere reunirte Orte jenseits des Rheins. -- IV-IX Wegen der an dieser Seite des Rheins in Besitz genommenen Or- te, die Frankreich zurückgeben mußte, ward im vierten Ar- tikel des Friedens eine dem evangelischen Religionswesen sehr nachtheilige Clausel eingerückt: daß die catholische Re- ligion an solchen Orten bleiben sollte, wie sie jetzt sey; -- ganz gegen den Inhalt des sonst zum Grunde gelegten Westphälischen Friedens, und gegen die vermöge der Wahl- capitulation darauf in Beziehung gestandene Reichsinstru- ction. -- X. Gleichwohl erfolgte die Unterschrift des Frie- dens, wiewohl nur von drey evangelischen Deputirten, -- XI. und die Ratification durch ein Reichsgutachten, nur mit Beyfügung eines Postscriptes auf Verlangen der Pro- testanten. -- XII. Am Reichstage kam es aber noch zu weiteren Widersprüchen; -- XIII. zumal da es um 1922. Orte galt, worin der Religionszustand unter dem Schutz dieser Clausel verändert wurde.
I.
Eine der größten Catastrophen veranlaßte der Tod des Churfürsten Carls von der Pfalz, als des letzten von der bisherigen Pfalzsimmerischen Linie (+ 1685. May 16.). Er gab vorerst neuen Stoff zu Irrungen mit der Krone Frankreich, weil eine Schwester des verstorbenen Churfürsten seit
1671.
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
V. Abgang der Pfalzſimmeriſchen Churlinie, und deren Folgen 1685-1697. Neuer Reichskrieg mit Frankreich, und Ryswickiſcher Friede.
I. Tod des Churfuͤrſten Carls von der Pfalz, womit die bisherige Simmeriſche Churlinie ein Ende nahm. — Gegen die folgende Pfalzneuburgiſche Churlinie unterſtuͤtzte Frankreich Anſpruͤche der Herzoginn von Orleans; — wor- uͤber es zuletzt zum neuen Reichskriege mit Frankreich kam, dem erſt der Ryßwickiſche Friede ein Ende machte. — II. Neue Schwierigkeit bey der Art dieſer Friedenshandlun- gen. — III. Durch den Frieden erhielt das Reich an Kehl eine neue Reichsfeſtung, verlohr aber Straßburg und an- dere reunirte Orte jenſeits des Rheins. — IV-IX Wegen der an dieſer Seite des Rheins in Beſitz genommenen Or- te, die Frankreich zuruͤckgeben mußte, ward im vierten Ar- tikel des Friedens eine dem evangeliſchen Religionsweſen ſehr nachtheilige Clauſel eingeruͤckt: daß die catholiſche Re- ligion an ſolchen Orten bleiben ſollte, wie ſie jetzt ſey; — ganz gegen den Inhalt des ſonſt zum Grunde gelegten Weſtphaͤliſchen Friedens, und gegen die vermoͤge der Wahl- capitulation darauf in Beziehung geſtandene Reichsinſtru- ction. — X. Gleichwohl erfolgte die Unterſchrift des Frie- dens, wiewohl nur von drey evangeliſchen Deputirten, — XI. und die Ratification durch ein Reichsgutachten, nur mit Beyfuͤgung eines Poſtſcriptes auf Verlangen der Pro- teſtanten. — XII. Am Reichstage kam es aber noch zu weiteren Widerſpruͤchen; — XIII. zumal da es um 1922. Orte galt, worin der Religionszuſtand unter dem Schutz dieſer Clauſel veraͤndert wurde.
I.
Eine der groͤßten Cataſtrophen veranlaßte der Tod des Churfuͤrſten Carls von der Pfalz, als des letzten von der bisherigen Pfalzſimmeriſchen Linie († 1685. May 16.). Er gab vorerſt neuen Stoff zu Irrungen mit der Krone Frankreich, weil eine Schweſter des verſtorbenen Churfuͤrſten ſeit
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
V.
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mit Frankreich, und Ryswickiſcher Friede.
I. Tod des Churfuͤrſten Carls von der Pfalz, womit
die bisherige Simmeriſche Churlinie ein Ende nahm. —
Gegen die folgende Pfalzneuburgiſche Churlinie unterſtuͤtzte
Frankreich Anſpruͤche der Herzoginn von Orleans; — wor-
uͤber es zuletzt zum neuen Reichskriege mit Frankreich kam,
dem erſt der Ryßwickiſche Friede ein Ende machte. — II.
Neue Schwierigkeit bey der Art dieſer Friedenshandlun-
gen. — III. Durch den Frieden erhielt das Reich an Kehl
eine neue Reichsfeſtung, verlohr aber Straßburg und an-
dere reunirte Orte jenſeits des Rheins. — IV-IX Wegen
der an dieſer Seite des Rheins in Beſitz genommenen Or-
te, die Frankreich zuruͤckgeben mußte, ward im vierten Ar-
tikel des Friedens eine dem evangeliſchen Religionsweſen
ſehr nachtheilige Clauſel eingeruͤckt: daß die catholiſche Re-
ligion an ſolchen Orten bleiben ſollte, wie ſie jetzt ſey; —
ganz gegen den Inhalt des ſonſt zum Grunde gelegten
Weſtphaͤliſchen Friedens, und gegen die vermoͤge der Wahl-
capitulation darauf in Beziehung geſtandene Reichsinſtru-
ction. — X. Gleichwohl erfolgte die Unterſchrift des Frie-
dens, wiewohl nur von drey evangeliſchen Deputirten, —
XI. und die Ratification durch ein Reichsgutachten, nur
mit Beyfuͤgung eines Poſtſcriptes auf Verlangen der Pro-
teſtanten. — XII. Am Reichstage kam es aber noch zu
weiteren Widerſpruͤchen; — XIII. zumal da es um 1922.
Orte galt, worin der Religionszuſtand unter dem Schutz
dieſer Clauſel veraͤndert wurde.
Eine der groͤßten Cataſtrophen veranlaßte der
Tod des Churfuͤrſten Carls von der Pfalz,
als des letzten von der bisherigen Pfalzſimmeriſchen
Linie († 1685. May 16.). Er gab vorerſt neuen
Stoff zu Irrungen mit der Krone Frankreich, weil
eine Schweſter des verſtorbenen Churfuͤrſten ſeit
1671.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/340>, abgerufen am 24.11.2024.
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