Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.IX. Leop. u. Joseph I. 1657-1711. Freudhöfe und Klocken verstattet werden sollte; nurso, daß eine Religion der andern in deren Uebung nicht hinderlich falle. Daneben übergab er alle geistliche Güter, unter dem Anführen, daß solche bisher übel verwaltet wären, einer so genannten Admodiations-Commission, wozu hauptsächlich ca- tholische Räthe geordnet wurden. Nun fieng man an den evangelischen Geistlichen ihre Besoldungen einzuschränken, und den catholischen neue zuzulegen. Das einmal eingeführte Simultaneum sollte nun auch schon einen Rechtsgrund dazu hergeben, daß künftig alle Einkünfte der evangelischen Kirchen- und Schulbedienten, als ein Zugehör des Gottes- dienstes, verhältnißmäßig mit den Catholischen ge- theilt werden müßten; ohne noch vieler andern einzelnen Neuerungen wegen Feierung der catholi- schen Feiertage, wegen Erziehung der Kinder aus vermischten Ehen u. d. g. zu gedenken (u). Alle diese Dinge bewogen das evangelische Corpus, un- term 28. Nov. 1698. der Churpfälzischen Gesandt- schaft zu Regensburg (v), und im Jul. 1699. dem Churfürsten von der Pfalz selbsten durch den im Namen des gesammten evangelischen Religions- theils eigends deshalb an den Churfürsten abge- sandten Churbrandenburgischen geheimen Regie- rungsrath, Freyherrn von Wyllich zu Boetzelaer, dienliche Vorstellungen thun zu laßen (w). Allein es war alles vergeblich (x). Die Vorstellungen, wel- (u) Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 286. 289. (v) Schauroth am a. O. S. 285. (w) Schauroth am a. O. S. 290. 297. (x) Schauroth am a. O. S. 305-398.
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711. Freudhoͤfe und Klocken verſtattet werden ſollte; nurſo, daß eine Religion der andern in deren Uebung nicht hinderlich falle. Daneben uͤbergab er alle geiſtliche Guͤter, unter dem Anfuͤhren, daß ſolche bisher uͤbel verwaltet waͤren, einer ſo genannten Admodiations-Commiſſion, wozu hauptſaͤchlich ca- tholiſche Raͤthe geordnet wurden. Nun fieng man an den evangeliſchen Geiſtlichen ihre Beſoldungen einzuſchraͤnken, und den catholiſchen neue zuzulegen. Das einmal eingefuͤhrte Simultaneum ſollte nun auch ſchon einen Rechtsgrund dazu hergeben, daß kuͤnftig alle Einkuͤnfte der evangeliſchen Kirchen- und Schulbedienten, als ein Zugehoͤr des Gottes- dienſtes, verhaͤltnißmaͤßig mit den Catholiſchen ge- theilt werden muͤßten; ohne noch vieler andern einzelnen Neuerungen wegen Feierung der catholi- ſchen Feiertage, wegen Erziehung der Kinder aus vermiſchten Ehen u. d. g. zu gedenken (u). Alle dieſe Dinge bewogen das evangeliſche Corpus, un- term 28. Nov. 1698. der Churpfaͤlziſchen Geſandt- ſchaft zu Regensburg (v), und im Jul. 1699. dem Churfuͤrſten von der Pfalz ſelbſten durch den im Namen des geſammten evangeliſchen Religions- theils eigends deshalb an den Churfuͤrſten abge- ſandten Churbrandenburgiſchen geheimen Regie- rungsrath, Freyherrn von Wyllich zu Boetzelaer, dienliche Vorſtellungen thun zu laßen (w). Allein es war alles vergeblich (x). Die Vorſtellungen, wel- (u) Schauroths Samml. vom corp. euang. Th. 2. S. 286. 289. (v) Schauroth am a. O. S. 285. (w) Schauroth am a. O. S. 290. 297. (x) Schauroth am a. O. S. 305-398.
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
Freudhoͤfe und Klocken verſtattet werden ſollte; nur
ſo, daß eine Religion der andern in deren Uebung
nicht hinderlich falle. Daneben uͤbergab er alle
geiſtliche Guͤter, unter dem Anfuͤhren, daß ſolche
bisher uͤbel verwaltet waͤren, einer ſo genannten
Admodiations-Commiſſion, wozu hauptſaͤchlich ca-
tholiſche Raͤthe geordnet wurden. Nun fieng man
an den evangeliſchen Geiſtlichen ihre Beſoldungen
einzuſchraͤnken, und den catholiſchen neue zuzulegen.
Das einmal eingefuͤhrte Simultaneum ſollte nun
auch ſchon einen Rechtsgrund dazu hergeben, daß
kuͤnftig alle Einkuͤnfte der evangeliſchen Kirchen-
und Schulbedienten, als ein Zugehoͤr des Gottes-
dienſtes, verhaͤltnißmaͤßig mit den Catholiſchen ge-
theilt werden muͤßten; ohne noch vieler andern
einzelnen Neuerungen wegen Feierung der catholi-
ſchen Feiertage, wegen Erziehung der Kinder aus
vermiſchten Ehen u. d. g. zu gedenken (u). Alle
dieſe Dinge bewogen das evangeliſche Corpus, un-
term 28. Nov. 1698. der Churpfaͤlziſchen Geſandt-
ſchaft zu Regensburg (v), und im Jul. 1699.
dem Churfuͤrſten von der Pfalz ſelbſten durch den
im Namen des geſammten evangeliſchen Religions-
theils eigends deshalb an den Churfuͤrſten abge-
ſandten Churbrandenburgiſchen geheimen Regie-
rungsrath, Freyherrn von Wyllich zu Boetzelaer,
dienliche Vorſtellungen thun zu laßen (w). Allein
es war alles vergeblich (x). Die Vorſtellungen,
wel-
(u) Schauroths Samml. vom corp. euang.
Th. 2. S. 286. 289.
(v) Schauroth am a. O. S. 285.
(w) Schauroth am a. O. S. 290. 297.
(x) Schauroth am a. O. S. 305-398.
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