schon am 11. Jul. 1700. die Societät der Wissen- schaften zu Berlin errichtet.
Ueberhaupt konnte es in der Folge auch für dieIII. Teutsche Reichsverfassung nicht anders als merk- lich werden, daß es immer mehrere Reichsstände gab, die Kronen trugen. Vor den Zeiten des Westphälischen Friedens her waren es eigentlich nur die Häuser Holstein und Oesterreich, deren Häupter zugleich Könige, jenes in Dänemark, die- ses in Ungarn, waren. Durch den Westphäli- schen Frieden kam die Krone Schweden mit den Teutschen Ländern, die sie erhielt, in den Fall zu- gleich auf beständig selbst ein Teutscher Reichs- stand zu seyn. Ueberdas war seit 1654. das Haus Zweybrücken selbst in Besitz der Krone Schweden, (die hernach 1720. einem Herrn vom Hause Hes- sencassel, und zuletzt 1751. dem Hause Holstein zu Theil wurde). Nun war auch der Churfürst von Sachsen König in Polen, der Churfürst von Bran- denburg König in Preussen. Auch das Haus Oe- sterreich kam als König in Böhmen wieder in voll- ständigen Besitz seiner ehemaligen reichsständischen Vorrechte. Und man konnte schon voraussehen, daß ein Churfürst von Hannover würde König in Großbritannien werden. (Wozu nachher auch noch das Haus Savoyen kam, als es die Krone von Sicilien, oder nachher von Sardinien bekam).
Also war es schon der Mühe werth, daß manIV. unter anderen Abtheilungen der Teutschen Reichs- stände jetzt auch diese machen konnte, daß Reichs- stände, die Kronen trügen, von anderen zu un- terscheiden wären. Es blieb zwar billig dabey, daß
man
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11) Neue Krone v. Preuſſen 1701.
ſchon am 11. Jul. 1700. die Societaͤt der Wiſſen- ſchaften zu Berlin errichtet.
Ueberhaupt konnte es in der Folge auch fuͤr dieIII. Teutſche Reichsverfaſſung nicht anders als merk- lich werden, daß es immer mehrere Reichsſtaͤnde gab, die Kronen trugen. Vor den Zeiten des Weſtphaͤliſchen Friedens her waren es eigentlich nur die Haͤuſer Holſtein und Oeſterreich, deren Haͤupter zugleich Koͤnige, jenes in Daͤnemark, die- ſes in Ungarn, waren. Durch den Weſtphaͤli- ſchen Frieden kam die Krone Schweden mit den Teutſchen Laͤndern, die ſie erhielt, in den Fall zu- gleich auf beſtaͤndig ſelbſt ein Teutſcher Reichs- ſtand zu ſeyn. Ueberdas war ſeit 1654. das Haus Zweybruͤcken ſelbſt in Beſitz der Krone Schweden, (die hernach 1720. einem Herrn vom Hauſe Heſ- ſencaſſel, und zuletzt 1751. dem Hauſe Holſtein zu Theil wurde). Nun war auch der Churfuͤrſt von Sachſen Koͤnig in Polen, der Churfuͤrſt von Bran- denburg Koͤnig in Preuſſen. Auch das Haus Oe- ſterreich kam als Koͤnig in Boͤhmen wieder in voll- ſtaͤndigen Beſitz ſeiner ehemaligen reichsſtaͤndiſchen Vorrechte. Und man konnte ſchon vorausſehen, daß ein Churfuͤrſt von Hannover wuͤrde Koͤnig in Großbritannien werden. (Wozu nachher auch noch das Haus Savoyen kam, als es die Krone von Sicilien, oder nachher von Sardinien bekam).
Alſo war es ſchon der Muͤhe werth, daß manIV. unter anderen Abtheilungen der Teutſchen Reichs- ſtaͤnde jetzt auch dieſe machen konnte, daß Reichs- ſtaͤnde, die Kronen truͤgen, von anderen zu un- terſcheiden waͤren. Es blieb zwar billig dabey, daß
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11) Neue Krone v. Preuſſen 1701.
ſchon am 11. Jul. 1700. die Societaͤt der Wiſſen-
ſchaften zu Berlin errichtet.
Ueberhaupt konnte es in der Folge auch fuͤr die
Teutſche Reichsverfaſſung nicht anders als merk-
lich werden, daß es immer mehrere Reichsſtaͤnde
gab, die Kronen trugen. Vor den Zeiten des
Weſtphaͤliſchen Friedens her waren es eigentlich
nur die Haͤuſer Holſtein und Oeſterreich, deren
Haͤupter zugleich Koͤnige, jenes in Daͤnemark, die-
ſes in Ungarn, waren. Durch den Weſtphaͤli-
ſchen Frieden kam die Krone Schweden mit den
Teutſchen Laͤndern, die ſie erhielt, in den Fall zu-
gleich auf beſtaͤndig ſelbſt ein Teutſcher Reichs-
ſtand zu ſeyn. Ueberdas war ſeit 1654. das Haus
Zweybruͤcken ſelbſt in Beſitz der Krone Schweden,
(die hernach 1720. einem Herrn vom Hauſe Heſ-
ſencaſſel, und zuletzt 1751. dem Hauſe Holſtein zu
Theil wurde). Nun war auch der Churfuͤrſt von
Sachſen Koͤnig in Polen, der Churfuͤrſt von Bran-
denburg Koͤnig in Preuſſen. Auch das Haus Oe-
ſterreich kam als Koͤnig in Boͤhmen wieder in voll-
ſtaͤndigen Beſitz ſeiner ehemaligen reichsſtaͤndiſchen
Vorrechte. Und man konnte ſchon vorausſehen,
daß ein Churfuͤrſt von Hannover wuͤrde Koͤnig in
Großbritannien werden. (Wozu nachher auch
noch das Haus Savoyen kam, als es die Krone
von Sicilien, oder nachher von Sardinien bekam).
III.
Alſo war es ſchon der Muͤhe werth, daß man
unter anderen Abtheilungen der Teutſchen Reichs-
ſtaͤnde jetzt auch dieſe machen konnte, daß Reichs-
ſtaͤnde, die Kronen truͤgen, von anderen zu un-
terſcheiden waͤren. Es blieb zwar billig dabey, daß
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/401>, abgerufen am 22.11.2024.
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