Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.Inhalt. zen wurden auch nicht befolget. S. 452. -- VIII. EinigeReichsstände errichteten deswegen vertragsmäßig erst den Zinnischen, hernach den Leipziger Fuß, S. 452. -- IX. mit besonderer Bestimmung einiger Goldmünzen. S. 453. -- X. Im Reiche kam aber der 24. Guldenfuß auf. S. 453. -- XI. Jetzt machte ein Reichsgutachten den Leipziger Fuß zum Reichsmünzfuße. -- Allein der Tod des Kaisers unterbrach auch dieses Geschäfft. S. 453. -- XII. Beschluß dieser kaiserlichen Regierung mit einem Commissionsdecrete wegen eines Preussischen Einbruchs ins Lüttichische. S. 454. Sechstes
Inhalt. zen wurden auch nicht befolget. S. 452. — VIII. EinigeReichsſtaͤnde errichteten deswegen vertragsmaͤßig erſt den Zinniſchen, hernach den Leipziger Fuß, S. 452. — IX. mit beſonderer Beſtimmung einiger Goldmuͤnzen. S. 453. — X. Im Reiche kam aber der 24. Guldenfuß auf. S. 453. — XI. Jetzt machte ein Reichsgutachten den Leipziger Fuß zum Reichsmuͤnzfuße. — Allein der Tod des Kaiſers unterbrach auch dieſes Geſchaͤfft. S. 453. — XII. Beſchluß dieſer kaiſerlichen Regierung mit einem Commiſſionsdecrete wegen eines Preuſſiſchen Einbruchs ins Luͤttichiſche. S. 454. Sechſtes
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Reichsſtaͤnde errichteten deswegen vertragsmaͤßig erſt den
Zinniſchen, hernach den Leipziger Fuß, S. 452. — IX. mit
beſonderer Beſtimmung einiger Goldmuͤnzen. S. 453. —
X. Im Reiche kam aber der 24. Guldenfuß auf. S. 453. —
XI. Jetzt machte ein Reichsgutachten den Leipziger Fuß zum
Reichsmuͤnzfuße. — Allein der Tod des Kaiſers unterbrach
auch dieſes Geſchaͤfft. S. 453. — XII. Beſchluß dieſer
kaiſerlichen Regierung mit einem Commiſſionsdecrete wegen
eines Preuſſiſchen Einbruchs ins Luͤttichiſche. S. 454.
Sechſtes
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