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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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4) Zustand des Cammergerichts.
sentiren ließe, wenn an die vermischten Kreise die
Reihe nur einmal käme, (wie es endlich auf solche
Art auch am 23. Jul. 1777. verglichen worden
ist.) Allein damals hielt man es nicht für thun-
lich, diese Sache ins Reine zu bringen; fand es
auch vermuthlich weniger dringend, weil ohnedem
der Mangel an Gelde hinderte, daß die Anzahl
der 25. Assessoren doch nicht vollständig unterhal-
ten werden konnte. Ob da nun ein Präsentirter
mehr oder weniger überschösse, schien weniger von
Belange zu seyn. Also waren würklich immer nur
24. Präsentationen im Gang, und von diesen nur
17. würkliche Assessoren, 7. jedesmal überschießen-
de Präsentirte; (bis erst in unseren Tagen ein
neuer Reichsschluß 1775. wieder eine Aenderung
gemacht hat, die mit dem 1. Jun. 1782. zur völ-
ligen Vollziehung gediehen ist.)




V.
D d 2

4) Zuſtand des Cammergerichts.
ſentiren ließe, wenn an die vermiſchten Kreiſe die
Reihe nur einmal kaͤme, (wie es endlich auf ſolche
Art auch am 23. Jul. 1777. verglichen worden
iſt.) Allein damals hielt man es nicht fuͤr thun-
lich, dieſe Sache ins Reine zu bringen; fand es
auch vermuthlich weniger dringend, weil ohnedem
der Mangel an Gelde hinderte, daß die Anzahl
der 25. Aſſeſſoren doch nicht vollſtaͤndig unterhal-
ten werden konnte. Ob da nun ein Praͤſentirter
mehr oder weniger uͤberſchoͤſſe, ſchien weniger von
Belange zu ſeyn. Alſo waren wuͤrklich immer nur
24. Praͤſentationen im Gang, und von dieſen nur
17. wuͤrkliche Aſſeſſoren, 7. jedesmal uͤberſchießen-
de Praͤſentirte; (bis erſt in unſeren Tagen ein
neuer Reichsſchluß 1775. wieder eine Aenderung
gemacht hat, die mit dem 1. Jun. 1782. zur voͤl-
ligen Vollziehung gediehen iſt.)




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[419/0461] 4) Zuſtand des Cammergerichts. ſentiren ließe, wenn an die vermiſchten Kreiſe die Reihe nur einmal kaͤme, (wie es endlich auf ſolche Art auch am 23. Jul. 1777. verglichen worden iſt.) Allein damals hielt man es nicht fuͤr thun- lich, dieſe Sache ins Reine zu bringen; fand es auch vermuthlich weniger dringend, weil ohnedem der Mangel an Gelde hinderte, daß die Anzahl der 25. Aſſeſſoren doch nicht vollſtaͤndig unterhal- ten werden konnte. Ob da nun ein Praͤſentirter mehr oder weniger uͤberſchoͤſſe, ſchien weniger von Belange zu ſeyn. Alſo waren wuͤrklich immer nur 24. Praͤſentationen im Gang, und von dieſen nur 17. wuͤrkliche Aſſeſſoren, 7. jedesmal uͤberſchießen- de Praͤſentirte; (bis erſt in unſeren Tagen ein neuer Reichsſchluß 1775. wieder eine Aenderung gemacht hat, die mit dem 1. Jun. 1782. zur voͤl- ligen Vollziehung gediehen iſt.) V. D d 2

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/461>, abgerufen am 22.11.2024.