VI. Weitere Folgen des Nordischen und Spanischen Successionskrieges. Errichtung der pragmati- schen Sanction, und deren Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten.
I. II. Folgen des Nordischen Krieges. -- Hessische Thronfolge in Schweden. -- III. Bremen und Verden kömmt an das Haus Hannover, -- Stettin an Preussen. -- Schleswig behält der König in Dänemark. -- IV. Zur völ- ligen Beylegung der Spanischen Successionssache wird einem Spanischen Prinzen die Anwartschaft auf Toscana, Parma und Piacenza ertheilt, -- wozu das Teutsche Reich seine erbetene Einwilligung gibt. -- V. Zum Vortheile seiner weiblichen Nachkommen errichtet Carl der VI. seine pragma- tische Sanction, -- VI. und läßt seines Bruders Josephs Töchter Verzicht leisten; -- VII. bewirkt auch die Garan- tie derselben von Spanien, Großbritannien, Dänemark und dem Teutschen Reiche; -- VIII. geräth jedoch über die Pol- nische Königswahl in einen neuen Krieg mit Frankreich, -- IX. bis endlich in den mit dieser Krone geschlossenen Präli- minarien auch die Französische Garantie theuer erkauft wird. -- X. Auf eben den Fuß erfolgt auch ein förmlicher Friedens- schluß, -- dessen Genehmigung zwar vom Reiche begehret, aber durch des Kaisers Tod unterbrochen wird. -- XI. Die Aufhebung der Ryßwickischen Clausel war inzwischen schon beym Anfange des Krieges auf dem Reichstage verabredet und beschlossen.
Während der Zeit, daß die bisher beschriebenenI. Reichssachen und Streitigkeiten beider Re- ligionstheile unter der Regierung Kaiser Carls des VI. in Bewegung waren, hatten die großen Angelegenheiten sowohl des Nordischen Krieges, als der Spanischen Successionssache, woran so viele Europäische Mächte Theil nahmen, auch noch ver-
schie-
E e 4
6) Pragmatiſche Sanction.
VI. Weitere Folgen des Nordiſchen und Spaniſchen Succeſſionskrieges. Errichtung der pragmati- ſchen Sanction, und deren Einfluß auf die oͤffentlichen Angelegenheiten.
I. II. Folgen des Nordiſchen Krieges. — Heſſiſche Thronfolge in Schweden. — III. Bremen und Verden koͤmmt an das Haus Hannover, — Stettin an Preuſſen. — Schleswig behaͤlt der Koͤnig in Daͤnemark. — IV. Zur voͤl- ligen Beylegung der Spaniſchen Succeſſionsſache wird einem Spaniſchen Prinzen die Anwartſchaft auf Toſcana, Parma und Piacenza ertheilt, — wozu das Teutſche Reich ſeine erbetene Einwilligung gibt. — V. Zum Vortheile ſeiner weiblichen Nachkommen errichtet Carl der VI. ſeine pragma- tiſche Sanction, — VI. und laͤßt ſeines Bruders Joſephs Toͤchter Verzicht leiſten; — VII. bewirkt auch die Garan- tie derſelben von Spanien, Großbritannien, Daͤnemark und dem Teutſchen Reiche; — VIII. geraͤth jedoch uͤber die Pol- niſche Koͤnigswahl in einen neuen Krieg mit Frankreich, — IX. bis endlich in den mit dieſer Krone geſchloſſenen Praͤli- minarien auch die Franzoͤſiſche Garantie theuer erkauft wird. — X. Auf eben den Fuß erfolgt auch ein foͤrmlicher Friedens- ſchluß, — deſſen Genehmigung zwar vom Reiche begehret, aber durch des Kaiſers Tod unterbrochen wird. — XI. Die Aufhebung der Ryßwickiſchen Clauſel war inzwiſchen ſchon beym Anfange des Krieges auf dem Reichstage verabredet und beſchloſſen.
Waͤhrend der Zeit, daß die bisher beſchriebenenI. Reichsſachen und Streitigkeiten beider Re- ligionstheile unter der Regierung Kaiſer Carls des VI. in Bewegung waren, hatten die großen Angelegenheiten ſowohl des Nordiſchen Krieges, als der Spaniſchen Succeſſionsſache, woran ſo viele Europaͤiſche Maͤchte Theil nahmen, auch noch ver-
ſchie-
E e 4
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0481"n="439"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">6) Pragmatiſche Sanction.</hi></fw><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">VI.</hi><lb/>
Weitere Folgen des Nordiſchen und Spaniſchen<lb/>
Succeſſionskrieges. Errichtung der pragmati-<lb/>ſchen Sanction, und deren Einfluß auf die<lb/>
oͤffentlichen Angelegenheiten.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I. II.</hi> Folgen des Nordiſchen Krieges. — Heſſiſche<lb/>
Thronfolge in Schweden. —<hirendition="#aq">III.</hi> Bremen und Verden<lb/>
koͤmmt an das Haus Hannover, — Stettin an Preuſſen. —<lb/>
Schleswig behaͤlt der Koͤnig in Daͤnemark. —<hirendition="#aq">IV.</hi> Zur voͤl-<lb/>
ligen Beylegung der Spaniſchen Succeſſionsſache wird einem<lb/>
Spaniſchen Prinzen die Anwartſchaft auf Toſcana, Parma<lb/>
und Piacenza ertheilt, — wozu das Teutſche Reich ſeine<lb/>
erbetene Einwilligung gibt. —<hirendition="#aq">V.</hi> Zum Vortheile ſeiner<lb/>
weiblichen Nachkommen errichtet Carl der <hirendition="#aq">VI.</hi>ſeine pragma-<lb/>
tiſche Sanction, —<hirendition="#aq">VI.</hi> und laͤßt ſeines Bruders Joſephs<lb/>
Toͤchter Verzicht leiſten; —<hirendition="#aq">VII.</hi> bewirkt auch die Garan-<lb/>
tie derſelben von Spanien, Großbritannien, Daͤnemark und<lb/>
dem Teutſchen Reiche; —<hirendition="#aq">VIII.</hi> geraͤth jedoch uͤber die Pol-<lb/>
niſche Koͤnigswahl in einen neuen Krieg mit Frankreich, —<lb/><hirendition="#aq">IX.</hi> bis endlich in den mit dieſer Krone geſchloſſenen Praͤli-<lb/>
minarien auch die Franzoͤſiſche Garantie theuer erkauft wird. —<lb/><hirendition="#aq">X.</hi> Auf eben den Fuß erfolgt auch ein foͤrmlicher Friedens-<lb/>ſchluß, — deſſen Genehmigung zwar vom Reiche begehret,<lb/>
aber durch des Kaiſers Tod unterbrochen wird. —<hirendition="#aq">XI.</hi> Die<lb/>
Aufhebung der Ryßwickiſchen Clauſel war inzwiſchen ſchon<lb/>
beym Anfange des Krieges auf dem Reichstage verabredet<lb/>
und beſchloſſen.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">W</hi>aͤhrend der Zeit, daß die bisher beſchriebenen<noteplace="right"><hirendition="#aq">I.</hi></note><lb/>
Reichsſachen und Streitigkeiten beider Re-<lb/>
ligionstheile unter der Regierung Kaiſer Carls<lb/>
des <hirendition="#aq">VI.</hi> in Bewegung waren, hatten die großen<lb/>
Angelegenheiten ſowohl des Nordiſchen Krieges, als<lb/>
der Spaniſchen Succeſſionsſache, woran ſo viele<lb/>
Europaͤiſche Maͤchte Theil nahmen, auch noch ver-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">E e 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">ſchie-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[439/0481]
6) Pragmatiſche Sanction.
VI.
Weitere Folgen des Nordiſchen und Spaniſchen
Succeſſionskrieges. Errichtung der pragmati-
ſchen Sanction, und deren Einfluß auf die
oͤffentlichen Angelegenheiten.
I. II. Folgen des Nordiſchen Krieges. — Heſſiſche
Thronfolge in Schweden. — III. Bremen und Verden
koͤmmt an das Haus Hannover, — Stettin an Preuſſen. —
Schleswig behaͤlt der Koͤnig in Daͤnemark. — IV. Zur voͤl-
ligen Beylegung der Spaniſchen Succeſſionsſache wird einem
Spaniſchen Prinzen die Anwartſchaft auf Toſcana, Parma
und Piacenza ertheilt, — wozu das Teutſche Reich ſeine
erbetene Einwilligung gibt. — V. Zum Vortheile ſeiner
weiblichen Nachkommen errichtet Carl der VI. ſeine pragma-
tiſche Sanction, — VI. und laͤßt ſeines Bruders Joſephs
Toͤchter Verzicht leiſten; — VII. bewirkt auch die Garan-
tie derſelben von Spanien, Großbritannien, Daͤnemark und
dem Teutſchen Reiche; — VIII. geraͤth jedoch uͤber die Pol-
niſche Koͤnigswahl in einen neuen Krieg mit Frankreich, —
IX. bis endlich in den mit dieſer Krone geſchloſſenen Praͤli-
minarien auch die Franzoͤſiſche Garantie theuer erkauft wird. —
X. Auf eben den Fuß erfolgt auch ein foͤrmlicher Friedens-
ſchluß, — deſſen Genehmigung zwar vom Reiche begehret,
aber durch des Kaiſers Tod unterbrochen wird. — XI. Die
Aufhebung der Ryßwickiſchen Clauſel war inzwiſchen ſchon
beym Anfange des Krieges auf dem Reichstage verabredet
und beſchloſſen.
Waͤhrend der Zeit, daß die bisher beſchriebenen
Reichsſachen und Streitigkeiten beider Re-
ligionstheile unter der Regierung Kaiſer Carls
des VI. in Bewegung waren, hatten die großen
Angelegenheiten ſowohl des Nordiſchen Krieges, als
der Spaniſchen Succeſſionsſache, woran ſo viele
Europaͤiſche Maͤchte Theil nahmen, auch noch ver-
ſchie-
I.
E e 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/481>, abgerufen am 26.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.