Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.6) Pragmatische Sanction. vom 26. Febr. 1734, worin der Krieg gegendie Krone Frankreich beschlossen ward, zugleich ei- ne solche Abrede enthielt, welche für eine ver- tragsmäßige gegenseitige Abstellung gedachter Clausel gelten konnte, damit sie wenigstens in An- sehung der Reichsstände unter sich, ohne Rück- sicht auf die Krone Frankreich, nicht mehr als eine verbindliche Richtschnur angesehen werden durfte (z). VII. (z) Oben S. 383.
6) Pragmatiſche Sanction. vom 26. Febr. 1734, worin der Krieg gegendie Krone Frankreich beſchloſſen ward, zugleich ei- ne ſolche Abrede enthielt, welche fuͤr eine ver- tragsmaͤßige gegenſeitige Abſtellung gedachter Clauſel gelten konnte, damit ſie wenigſtens in An- ſehung der Reichsſtaͤnde unter ſich, ohne Ruͤck- ſicht auf die Krone Frankreich, nicht mehr als eine verbindliche Richtſchnur angeſehen werden durfte (z). VII. (z) Oben S. 383.
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6) Pragmatiſche Sanction.
vom 26. Febr. 1734, worin der Krieg gegen
die Krone Frankreich beſchloſſen ward, zugleich ei-
ne ſolche Abrede enthielt, welche fuͤr eine ver-
tragsmaͤßige gegenſeitige Abſtellung gedachter
Clauſel gelten konnte, damit ſie wenigſtens in An-
ſehung der Reichsſtaͤnde unter ſich, ohne Ruͤck-
ſicht auf die Krone Frankreich, nicht mehr als
eine verbindliche Richtſchnur angeſehen werden
durfte (z).
VII.
(z) Oben S. 383.
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