Auf diesen Fuß kam es nun auch zu Hamburg am 25. Dec. 1641. zu Friedenspräliminarien, worin der kaiserliche Gesandte von Lützow mit dem Französischen und Schwedischen vorerst wegen Aus- wechselung der Geleitsbriefe sich verglich, und dann der Anfang der Friedenshandlungen zu Münster und Osnabrück auf den 25. März 1642. angesetzt wurde. Doch selbst die Ratification dieser Präliminarien mußten die Schweden noch erst mit einem neuen Siege bewirken. Und so vergiengen noch mehrere Jahre, bis nach mancherley Abwechselungen das im Ganzen doch den beiden Kronen günstig gebliebene Kriegsglück am Ende Ferdinand den III. nöthigte, zu den beiden Friedensschlüssen, wie sie zu Münster und Osnabrück endlich mühsam verglichen waren, seine Einwilligung zu geben.
XI.
Der im Reichsabschiede 1641. beschlossene Reichsdeputationstag kam schon im May 1643. in Gang, und berichtigte vieles, was die innere Reichs- verfassung, in sonderheit manche Verbesserung und ge- nauere Bestimmung des Reichsjustitzwesens betraf. Die beiden Westphälischen Friedenscongresse wurden erst den 10. Apr. 1645. eröffnet, und bekamen nach dem großen Aufsehen, was die am 1. Jun. 1645. im Namen beider Kronen geschehenen Propositionen gemacht hatten, erst ihr rechtes Leben, als am 19. Nov. 1645. endlich selbst der erste kaiserliche Staatsmini- ster, Graf von Trautmannsdorf, sich beym Congresse einfand; obgleich doch noch beynahe jeder Fortschritt in der Friedenshandlung mit neuen Kriegsoperationen bewirkt werden mußte, bis noch ganz zuletzt die Schwe- dische Ueberrumpelung der kleinen Seite von Prag der Sache den letzten Nachdruck gab.
Sie-
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
X.
Auf dieſen Fuß kam es nun auch zu Hamburg am 25. Dec. 1641. zu Friedenspraͤliminarien, worin der kaiſerliche Geſandte von Luͤtzow mit dem Franzoͤſiſchen und Schwediſchen vorerſt wegen Aus- wechſelung der Geleitsbriefe ſich verglich, und dann der Anfang der Friedenshandlungen zu Muͤnſter und Osnabruͤck auf den 25. Maͤrz 1642. angeſetzt wurde. Doch ſelbſt die Ratification dieſer Praͤliminarien mußten die Schweden noch erſt mit einem neuen Siege bewirken. Und ſo vergiengen noch mehrere Jahre, bis nach mancherley Abwechſelungen das im Ganzen doch den beiden Kronen guͤnſtig gebliebene Kriegsgluͤck am Ende Ferdinand den III. noͤthigte, zu den beiden Friedensſchluͤſſen, wie ſie zu Muͤnſter und Osnabruͤck endlich muͤhſam verglichen waren, ſeine Einwilligung zu geben.
XI.
Der im Reichsabſchiede 1641. beſchloſſene Reichsdeputationstag kam ſchon im May 1643. in Gang, und berichtigte vieles, was die innere Reichs- verfaſſung, in ſonderheit manche Verbeſſerung und ge- nauere Beſtimmung des Reichsjuſtitzweſens betraf. Die beiden Weſtphaͤliſchen Friedenscongreſſe wurden erſt den 10. Apr. 1645. eroͤffnet, und bekamen nach dem großen Aufſehen, was die am 1. Jun. 1645. im Namen beider Kronen geſchehenen Propoſitionen gemacht hatten, erſt ihr rechtes Leben, als am 19. Nov. 1645. endlich ſelbſt der erſte kaiſerliche Staatsmini- ſter, Graf von Trautmannsdorf, ſich beym Congreſſe einfand; obgleich doch noch beynahe jeder Fortſchritt in der Friedenshandlung mit neuen Kriegsoperationen bewirkt werden mußte, bis noch ganz zuletzt die Schwe- diſche Ueberrumpelung der kleinen Seite von Prag der Sache den letzten Nachdruck gab.
Sie-
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[48/0090]
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
Auf dieſen Fuß kam es nun auch zu Hamburg
am 25. Dec. 1641. zu Friedenspraͤliminarien,
worin der kaiſerliche Geſandte von Luͤtzow mit dem
Franzoͤſiſchen und Schwediſchen vorerſt wegen Aus-
wechſelung der Geleitsbriefe ſich verglich, und dann
der Anfang der Friedenshandlungen zu Muͤnſter und
Osnabruͤck auf den 25. Maͤrz 1642. angeſetzt wurde.
Doch ſelbſt die Ratification dieſer Praͤliminarien
mußten die Schweden noch erſt mit einem neuen
Siege bewirken. Und ſo vergiengen noch mehrere
Jahre, bis nach mancherley Abwechſelungen das im
Ganzen doch den beiden Kronen guͤnſtig gebliebene
Kriegsgluͤck am Ende Ferdinand den III. noͤthigte,
zu den beiden Friedensſchluͤſſen, wie ſie zu Muͤnſter
und Osnabruͤck endlich muͤhſam verglichen waren,
ſeine Einwilligung zu geben.
Der im Reichsabſchiede 1641. beſchloſſene
Reichsdeputationstag kam ſchon im May 1643.
in Gang, und berichtigte vieles, was die innere Reichs-
verfaſſung, in ſonderheit manche Verbeſſerung und ge-
nauere Beſtimmung des Reichsjuſtitzweſens betraf.
Die beiden Weſtphaͤliſchen Friedenscongreſſe
wurden erſt den 10. Apr. 1645. eroͤffnet, und bekamen
nach dem großen Aufſehen, was die am 1. Jun. 1645.
im Namen beider Kronen geſchehenen Propoſitionen
gemacht hatten, erſt ihr rechtes Leben, als am 19. Nov.
1645. endlich ſelbſt der erſte kaiſerliche Staatsmini-
ſter, Graf von Trautmannsdorf, ſich beym Congreſſe
einfand; obgleich doch noch beynahe jeder Fortſchritt
in der Friedenshandlung mit neuen Kriegsoperationen
bewirkt werden mußte, bis noch ganz zuletzt die Schwe-
diſche Ueberrumpelung der kleinen Seite von Prag
der Sache den letzten Nachdruck gab.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/90>, abgerufen am 21.11.2024.
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