Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. etc. Mitte des XVIII. Jahrhunderts! -- Die Sa-che selbst blieb inzwischen, wie sie war; konnte also, insonderheit was den Rangstreit zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten betrifft, bey je- der Gelegenheit von neuem zur Sprache kom- men. Doch damals gab es bald ernstlichere Ge- genstände zur Beschäfftigung der Herren Comitial- gesandten. Zwölf-
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. ꝛc. Mitte des XVIII. Jahrhunderts! — Die Sa-che ſelbſt blieb inzwiſchen, wie ſie war; konnte alſo, inſonderheit was den Rangſtreit zwiſchen geiſtlichen und weltlichen Fuͤrſten betrifft, bey je- der Gelegenheit von neuem zur Sprache kom- men. Doch damals gab es bald ernſtlichere Ge- genſtaͤnde zur Beſchaͤfftigung der Herren Comitial- geſandten. Zwoͤlf-
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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. ꝛc.
Mitte des XVIII. Jahrhunderts! — Die Sa-
che ſelbſt blieb inzwiſchen, wie ſie war; konnte
alſo, inſonderheit was den Rangſtreit zwiſchen
geiſtlichen und weltlichen Fuͤrſten betrifft, bey je-
der Gelegenheit von neuem zur Sprache kom-
men. Doch damals gab es bald ernſtlichere Ge-
genſtaͤnde zur Beſchaͤfftigung der Herren Comitial-
geſandten.
Zwoͤlf-
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