Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.1) Friedenszeit 1748-1753. Nur zu Hannover trug man Bedenken, dasV. Selbst der Wiener Hof fand sich hierdurch be-VI. die E 4
1) Friedenszeit 1748-1753. Nur zu Hannover trug man Bedenken, dasV. Selbſt der Wiener Hof fand ſich hierdurch be-VI. die E 4
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1) Friedenszeit 1748-1753.
Nur zu Hannover trug man Bedenken, das
Silbergeld deswegen ſchlechter zu muͤnzen, da in
der That einem jeden, der ein Quantum von 20.
in Silbermuͤnze zu heben hatte, damit 2/20 entzo-
gen wurden, weil er nun in einer Maſſe, die 20.
Loth am Gewicht hatte, nur 18. von der bisheri-
gen Guͤte beſaß. Statt deſſen glaubte man der
Unrichtigkeit des bisherigen Verhaͤltniſſes damit
abzuhelfen, wenn man fortfuͤhre das Silbergeld
in ſeiner bisherigen Guͤte zu laßen, aber die Gold-
muͤnzen dagegen auf einen geringern Werth, alſo
Fuͤnfthalerſtuͤcke auf ſieben Gulden oder 4⅔ Rthlr.
herunterſetzte. Allein faſt alle andere Hoͤfe gaben
vielmehr den Graumaͤnniſchen Vorſchlaͤgen den
Vorzug.
V.
Selbſt der Wiener Hof fand ſich hierdurch be-
wogen, eine Veraͤnderung in ſeinem Muͤnzweſen
nach dem neuen Verhaͤltniſſe zwiſchen Gold und
Silber vorzunehmen. Um aber nicht von ande-
ren benachbarten Laͤndern dadurch in Nachtheil ge-
ſetzt zu werden, ſchloß der Wiener Hof am 21.
Sept. 1753. mit dem Hofe zu Muͤnchen eine ei-
gene Convention, (wovon dieſer neue Muͤnzfuß
nachher beynahe in ganz Teutſchland den Namen
des Conventionsfußes und der Conventions-
muͤnze bekommen hat.) Vermoͤge dieſer Con-
vention ſollte auch in Baiern die Mark Silber zu
20. Gulden ausgemuͤnzet werden, und zu einem
gleichen Muͤnzfuße ſuchte man von Wien aus die
Kreiſe Schwaben, Franken, und Oberrhein zu
bewegen. In allen dieſen Kreiſen zeigte ſich aber
eine ganz andere Schwierigkeit, da hier Silber-
geld im Gange war, wovon ſogar 24. Fl. auf
die
VI.
E 4
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