Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. nen ließ, begnügte er sich, sein väterliches Landzurückzubekommen, und begab sich hingegen aller der pragmatischen Sanction zuwiderlaufenden An- sprüche; versprach auch nicht nur die Böhmische Wahlftimme anzuerkennen, sondern auch mit sei- ner Stimme den Großherzog von Toscana zur Kaiserwürde befördern zu helfen. II. Auf solche Art blieb zwar Maria Theresia III. Einer der merkwürdigsten Umstände bey die- IV. Die beiden Gesandten von Churbrandenburg Wahl
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. nen ließ, begnuͤgte er ſich, ſein vaͤterliches Landzuruͤckzubekommen, und begab ſich hingegen aller der pragmatiſchen Sanction zuwiderlaufenden An- ſpruͤche; verſprach auch nicht nur die Boͤhmiſche Wahlftimme anzuerkennen, ſondern auch mit ſei- ner Stimme den Großherzog von Toſcana zur Kaiſerwuͤrde befoͤrdern zu helfen. II. Auf ſolche Art blieb zwar Maria Thereſia III. Einer der merkwuͤrdigſten Umſtaͤnde bey die- IV. Die beiden Geſandten von Churbrandenburg Wahl
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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
nen ließ, begnuͤgte er ſich, ſein vaͤterliches Land
zuruͤckzubekommen, und begab ſich hingegen aller
der pragmatiſchen Sanction zuwiderlaufenden An-
ſpruͤche; verſprach auch nicht nur die Boͤhmiſche
Wahlftimme anzuerkennen, ſondern auch mit ſei-
ner Stimme den Großherzog von Toſcana zur
Kaiſerwuͤrde befoͤrdern zu helfen.
Auf ſolche Art blieb zwar Maria Thereſia
noch mit Preuſſen in Boͤhmen und Schleſien, mit
Frankreich in den Niederlanden, und mit Frank-
reich, Spanien und Neapel in Italien, in Krieg
verwickelt. Aber in Anſehung der Kaiſerwahl
lenkten ſich jetzt bald alle Umſtaͤnde zum Vortheile
ihres Gemahls. Ohne diesmal große Aenderun-
gen in der Wahlcapitulation zu machen, wurde
die Wahl ſchon den 13. Sept. 1745. vollzogen,
und am 4. Oct. wurde Kaiſer Franz gekroͤnet.
(Seine Gemahlinn fand ſich zwar ebenfalls zu
Frankfurt ein, ward aber nicht ſelbſt gekroͤnet,
weil ſie eben guter Hoffnung war. Des vorigen
Kaiſers Carls des VII. Gemahlinn war noch am
8. Maͤrz 1742. gekroͤnet worden.)
Einer der merkwuͤrdigſten Umſtaͤnde bey die-
ſer Kaiſerwahl war dieſer, daß nunmehr ohne An-
ſtand die Boͤhmiſchen Wahlbotſchafter mit
Vollmachten von Maria Thereſia als Koͤniginn in
Boͤhmen zugelaßen wurden. Eben damit hat al-
ſo nunmehr der Satz: daß auch eine Dame der
Churſtimme nicht unfaͤhig ſey, ſeine voͤllige Erle-
digung erhalten.
Die beiden Geſandten von Churbrandenburg
und Churpfalz giengen zwar vor Vollziehung der
Wahl
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