Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.neuntes Capitel. ebenfalls auch von denen Verheiſ-ſungen derer trunckenen Leute zu urtheilen hat/ wenn es nemlich mit der Trunckenheit ſo weit bey ihnen gekommen/ daß die Vernunfft gantz uͤberſchuͤttet/ und eingeſchlaͤffert iſt. Denn das kan vor einen wahren und wohlbedaͤchtigen Beyfall nicht paſſi- ren/ wenn einer auch ſchon etwa au- genblicklich/ und durch einen ohnbe- dachtſamen Einfallzu etwas geneiget wird/ oder etzliche Zeichen/ ſo ſonſt einen Conſens beweiſen/ von ſich blicken laͤſſet/ zumal zu der Zeit/ wenn der Verſtand/ gleich als durch eine Verzauberung/ bey einen Men- ſchen verruͤcket worden. So wuͤrde es auch ſehr unverſchaͤmt ſeyn/ wo- fern der andere auf ein ſothaniges Verſprechen dringen wolte/ und ſonderlich/ wenn es etwa mit einer mercklichen Beſchwerde behafftet. Ja/ wenn einer mit Fleiß auf eine ſol-
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