Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.erſtes Capitel. uͤber nicht zur Rede ſetzen/ wenn derandere gleichwol etwas ungeziemen- des begienge/ ſondern muß es dieſen alleine verantworten und verbuͤſſen laſſen. Ebener maſſen wird nun- mehro/ nachdem die Menſchen Ge- walt und Herꝛſchafft uͤber die Be- ſtien bekommen/ es denen Eigen- thums-Herꝛn beygemeſſen/ wenn dieſelbigen jemanden durch dero Verwarloſung und Nachlaͤſſigkeit einen Schaden zufuͤgen; Auf gleiche Weiſe/ wie man ſonſt denjenigen alles Ungluͤck und Schaden zuſchrei- bet/ der die Urſache und Gelegenheit zu demſelben nicht vermieden/ da ers doch haͤtte thun ſollen/ oder koͤnnen. Weiln auch ein Menſch die Wuͤr- ckungen vieler Natuͤrlichen Din- ge befoͤrdern/ oder aufhalten kan; ſo imputiret man ihm den daher entſtehenden Nutzen und Schaden nicht mehr/ als billig/ ſo viel nehm- lich
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