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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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struction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre
aufs Spiel zu setzen.

Handelt er nach seiner Instruction; so fällt
unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und
wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach
den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem
Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn
wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen können.
Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,
unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als
sich mit ihm in Zänkerei einzulassen. Es ist über
dieß bekannt, daß in den meisten Ländern die Ge¬
setze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und
daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten
durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden
und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfah¬
ren lassen werde. In manchen Ländern wird der
herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Colli¬
sion geräth, nur zu strenge behandelt und der
Fremde oft zu sehr begünstigt. --


ſtruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre
aufs Spiel zu ſetzen.

Handelt er nach ſeiner Inſtruction; ſo faͤllt
unſre Beſchwerde gegen ihn von ſelbſt weg und
wir muͤſſen es uns ſchon gefallen laſſen, uns nach
den Einrichtungen zu bequemen, welche an dieſem
Orte in Abſicht des Poſtweſens gemacht ſind, wenn
wir nicht gegen dieſe ſelbſt zu Felde ziehen koͤnnen.
Handelt er aber pflichtwidrig; ſo iſt es deſto beſſer,
unſre Beſchwerden vor ſeine Obern zu bringen, als
ſich mit ihm in Zaͤnkerei einzulaſſen. Es iſt uͤber
dieß bekannt, daß in den meiſten Laͤndern die Ge¬
ſetze in dieſer Hinſicht ziemlich beſtimmt ſind und
daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten
durch die Finger ſehen, ſondern dem Reiſenden
und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfah¬
ren laſſen werde. In manchen Laͤndern wird der
herrſchaftliche Bediente, der mit Fremden in Colli¬
ſion geraͤth, nur zu ſtrenge behandelt und der
Fremde oft zu ſehr beguͤnſtigt. —


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[8/0016] ſtruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu ſetzen. Handelt er nach ſeiner Inſtruction; ſo faͤllt unſre Beſchwerde gegen ihn von ſelbſt weg und wir muͤſſen es uns ſchon gefallen laſſen, uns nach den Einrichtungen zu bequemen, welche an dieſem Orte in Abſicht des Poſtweſens gemacht ſind, wenn wir nicht gegen dieſe ſelbſt zu Felde ziehen koͤnnen. Handelt er aber pflichtwidrig; ſo iſt es deſto beſſer, unſre Beſchwerden vor ſeine Obern zu bringen, als ſich mit ihm in Zaͤnkerei einzulaſſen. Es iſt uͤber dieß bekannt, daß in den meiſten Laͤndern die Ge¬ ſetze in dieſer Hinſicht ziemlich beſtimmt ſind und daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger ſehen, ſondern dem Reiſenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfah¬ ren laſſen werde. In manchen Laͤndern wird der herrſchaftliche Bediente, der mit Fremden in Colli¬ ſion geraͤth, nur zu ſtrenge behandelt und der Fremde oft zu ſehr beguͤnſtigt. —

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/16>, abgerufen am 23.11.2024.