Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.struction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre Handelt er nach seiner Instruction; so fällt ſtruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre Handelt er nach ſeiner Inſtruction; ſo faͤllt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0016" n="8"/> ſtruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre<lb/> aufs Spiel zu ſetzen.</p><lb/> <p>Handelt er nach ſeiner Inſtruction; ſo faͤllt<lb/> unſre Beſchwerde gegen ihn von ſelbſt weg und<lb/> wir muͤſſen es uns ſchon gefallen laſſen, uns nach<lb/> den Einrichtungen zu bequemen, welche an dieſem<lb/> Orte in Abſicht des Poſtweſens gemacht ſind, wenn<lb/> wir nicht gegen dieſe ſelbſt zu Felde ziehen koͤnnen.<lb/> Handelt er aber pflichtwidrig; ſo iſt es deſto beſſer,<lb/> unſre Beſchwerden vor ſeine Obern zu bringen, als<lb/> ſich mit ihm in Zaͤnkerei einzulaſſen. Es iſt uͤber<lb/> dieß bekannt, daß in den meiſten Laͤndern die Ge¬<lb/> ſetze in dieſer Hinſicht ziemlich beſtimmt ſind und<lb/> daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten<lb/> durch die Finger ſehen, ſondern dem Reiſenden<lb/> und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfah¬<lb/> ren laſſen werde. In manchen Laͤndern wird der<lb/> herrſchaftliche Bediente, der mit Fremden in Colli¬<lb/> ſion geraͤth, nur zu ſtrenge behandelt und der<lb/> Fremde oft zu ſehr beguͤnſtigt. —</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [8/0016]
ſtruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre
aufs Spiel zu ſetzen.
Handelt er nach ſeiner Inſtruction; ſo faͤllt
unſre Beſchwerde gegen ihn von ſelbſt weg und
wir muͤſſen es uns ſchon gefallen laſſen, uns nach
den Einrichtungen zu bequemen, welche an dieſem
Orte in Abſicht des Poſtweſens gemacht ſind, wenn
wir nicht gegen dieſe ſelbſt zu Felde ziehen koͤnnen.
Handelt er aber pflichtwidrig; ſo iſt es deſto beſſer,
unſre Beſchwerden vor ſeine Obern zu bringen, als
ſich mit ihm in Zaͤnkerei einzulaſſen. Es iſt uͤber
dieß bekannt, daß in den meiſten Laͤndern die Ge¬
ſetze in dieſer Hinſicht ziemlich beſtimmt ſind und
daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten
durch die Finger ſehen, ſondern dem Reiſenden
und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfah¬
ren laſſen werde. In manchen Laͤndern wird der
herrſchaftliche Bediente, der mit Fremden in Colli¬
ſion geraͤth, nur zu ſtrenge behandelt und der
Fremde oft zu ſehr beguͤnſtigt. —
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