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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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wie viel man einem solchen Manne geben muß; so
kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn,
wenn man damit loskömmt. Gewöhnlich erhält
der Kofferschieber nach Maaßgabe der Entfernung,
woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch
6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an
der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in
einer Person vereinigt sind, da steht es um den
Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei
den Postämtern einmal Leute gehalten werden, um
die Bagage der Reisenden zur gehörigen Zeit herbei
zu holen und diese Leute von diesem Geschäft le¬
ben müssen: so wird es nicht füglich erlaubt seyn,
die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu
schicken, welches auch schon deswegen nicht rath¬
sam ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt
treffen und entweder zu früh oder zu spät damit
kommen würde. Besser ist es also, wenn man
auch hierbei dem einmal eingeführten Gebrauche
folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht
dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird,
wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas ver¬
mehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden
den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau
vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob
gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe

wie viel man einem ſolchen Manne geben muß; ſo
kann man ihm ſicher 2 Ggr. bieten und froh ſeyn,
wenn man damit loskoͤmmt. Gewoͤhnlich erhaͤlt
der Kofferſchieber nach Maaßgabe der Entfernung,
woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch
6 Ggr. der Wagenmeiſter 2 und der Mann an
der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieſer Chargen in
einer Perſon vereinigt ſind, da ſteht es um den
Geldbeutel des Reiſenden deſto beſſer. Weil bei
den Poſtaͤmtern einmal Leute gehalten werden, um
die Bagage der Reiſenden zur gehoͤrigen Zeit herbei
zu holen und dieſe Leute von dieſem Geſchaͤft le¬
ben muͤſſen: ſo wird es nicht fuͤglich erlaubt ſeyn,
die Sachen durch eigene Leute nach der Poſt zu
ſchicken, welches auch ſchon deswegen nicht rath¬
ſam iſt, weil man ſelten den rechten Zeitpunkt
treffen und entweder zu fruͤh oder zu ſpaͤt damit
kommen wuͤrde. Beſſer iſt es alſo, wenn man
auch hierbei dem einmal eingefuͤhrten Gebrauche
folgt, wodurch unſre Bagage zugleich der Aufſicht
dieſer Poſtbediente in Verwahrung gegeben wird,
wenn gleich die Ausgaben dadurch ſich etwas ver¬
mehren. — Ueberhaupt will ich jedem Reiſenden
den Rath geben, die Reiſekoſten nicht zu genau
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[18/0026] wie viel man einem ſolchen Manne geben muß; ſo kann man ihm ſicher 2 Ggr. bieten und froh ſeyn, wenn man damit loskoͤmmt. Gewoͤhnlich erhaͤlt der Kofferſchieber nach Maaßgabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeiſter 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieſer Chargen in einer Perſon vereinigt ſind, da ſteht es um den Geldbeutel des Reiſenden deſto beſſer. Weil bei den Poſtaͤmtern einmal Leute gehalten werden, um die Bagage der Reiſenden zur gehoͤrigen Zeit herbei zu holen und dieſe Leute von dieſem Geſchaͤft le¬ ben muͤſſen: ſo wird es nicht fuͤglich erlaubt ſeyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Poſt zu ſchicken, welches auch ſchon deswegen nicht rath¬ ſam iſt, weil man ſelten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu fruͤh oder zu ſpaͤt damit kommen wuͤrde. Beſſer iſt es alſo, wenn man auch hierbei dem einmal eingefuͤhrten Gebrauche folgt, wodurch unſre Bagage zugleich der Aufſicht dieſer Poſtbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben dadurch ſich etwas ver¬ mehren. — Ueberhaupt will ich jedem Reiſenden den Rath geben, die Reiſekoſten nicht zu genau vorher zu beſtimmen und feſtzuſetzen. Denn ob gleich bei den Poſten alles ſeine beſtimmte Taxe

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/26>, abgerufen am 03.12.2024.