Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.schweigischen Posten trägt ein solcher rekommandir¬ Das Rekommendiren und Notabeniren ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬ Das Rekommendiren und Notabeniren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0070" n="62"/> ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬<lb/> ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬<lb/> gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die<lb/> Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen<lb/> muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬<lb/> dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es<lb/> rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den<lb/> Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben.<lb/> Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch<lb/> wohl nur ein <hi rendition="#aq">NB</hi>. auf den Brief zu ſetzen und die<lb/> Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes<lb/><hi rendition="#aq">NB</hi>. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf<lb/> der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren<lb/> gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die<lb/> Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches<lb/> um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur<lb/> Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬<lb/> zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬<lb/> ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬<lb/> warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den<lb/> Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die<lb/> Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt<lb/> nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur<lb/> Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬<lb/> den wurden. —</p><lb/> <p>Das <hi rendition="#g">Rekommendiren</hi> und <hi rendition="#g">Notabeniren</hi><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [62/0070]
ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬
ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬
gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die
Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen
muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬
dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es
rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den
Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben.
Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch
wohl nur ein NB. auf den Brief zu ſetzen und die
Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes
NB. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf
der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren
gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die
Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches
um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur
Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬
zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬
ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬
warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den
Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die
Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt
nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur
Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬
den wurden. —
Das Rekommendiren und Notabeniren
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