Raabe, Wilhelm: Das letzte Recht. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Peter Kurz. Bd. 21. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 205–280. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016.feln, die ihm in keiner Weise gewachsen waren; mit ihnen gab er sich nur des Gewinnes wegen ab. Anders aber gestaltete sich die Sache, wenn ihm ein an List und Schlauheit ebenbürtiger Geist entgegentrat. In solchem Falle zeigte sich der Reichskammergerichtssecretarius in seiner ganzen giftigen Glorie, und unübertrefflich war die Kunst, mit welcher er leise, leise dem Gegner die ersten feinen Fäden, die zu unlöslichen Ketten werden sollten, um Hände und Füße legte. Fast unmöglich war es, der Subtilität, mit welcher die Fäden verstärkt und vermehrt wurden, sich zu erwehren. Hülflos bis zum Aeußersten hing zuletzt das Opfer im Netz, und Satan konnte vor Rührung über den trefflichen Schüler die Augen mit dem Schwanz wischen. Zu den Leuten, welche dem Secretarius nahezu gewachsen waren, gehörte der Zinsmeister von Rothenburg, als er im Jahre 1673 seinen Proceß gegen Friedrich Martin Kindler begann und anno 1675 selbst nach Regensburg ging, seinem Interesse nahe zu sein. Dunkle Wege beschritt er; aber sie führten gewissermaßen zum Ziel, denk Traugott Scheffer trug seine schweflicht leuchtende Laterne dem Zinsmeister voran. Besitzer der Silberburg mit Gärten, Ackerfeldern, Wiesen und Weinbergen ward Christian Jakob Heyliger; aber durch sein ganzes Leben hatte er alljährlich bedeutende Geldsummen gen Regensburg an den Secretär Scheffer zu schicken, ungerechnet die in dem Vertrag erwähnten Gelder. An dem Blatt, welches am 1. April 1705 in der Silber- feln, die ihm in keiner Weise gewachsen waren; mit ihnen gab er sich nur des Gewinnes wegen ab. Anders aber gestaltete sich die Sache, wenn ihm ein an List und Schlauheit ebenbürtiger Geist entgegentrat. In solchem Falle zeigte sich der Reichskammergerichtssecretarius in seiner ganzen giftigen Glorie, und unübertrefflich war die Kunst, mit welcher er leise, leise dem Gegner die ersten feinen Fäden, die zu unlöslichen Ketten werden sollten, um Hände und Füße legte. Fast unmöglich war es, der Subtilität, mit welcher die Fäden verstärkt und vermehrt wurden, sich zu erwehren. Hülflos bis zum Aeußersten hing zuletzt das Opfer im Netz, und Satan konnte vor Rührung über den trefflichen Schüler die Augen mit dem Schwanz wischen. Zu den Leuten, welche dem Secretarius nahezu gewachsen waren, gehörte der Zinsmeister von Rothenburg, als er im Jahre 1673 seinen Proceß gegen Friedrich Martin Kindler begann und anno 1675 selbst nach Regensburg ging, seinem Interesse nahe zu sein. Dunkle Wege beschritt er; aber sie führten gewissermaßen zum Ziel, denk Traugott Scheffer trug seine schweflicht leuchtende Laterne dem Zinsmeister voran. Besitzer der Silberburg mit Gärten, Ackerfeldern, Wiesen und Weinbergen ward Christian Jakob Heyliger; aber durch sein ganzes Leben hatte er alljährlich bedeutende Geldsummen gen Regensburg an den Secretär Scheffer zu schicken, ungerechnet die in dem Vertrag erwähnten Gelder. An dem Blatt, welches am 1. April 1705 in der Silber- <TEI> <text> <body> <div type="chapter" n="7"> <p><pb facs="#f0065"/> feln, die ihm in keiner Weise gewachsen waren; mit ihnen gab er sich nur des Gewinnes wegen ab. Anders aber gestaltete sich die Sache, wenn ihm ein an List und Schlauheit ebenbürtiger Geist entgegentrat. In solchem Falle zeigte sich der Reichskammergerichtssecretarius in seiner ganzen giftigen Glorie, und unübertrefflich war die Kunst, mit welcher er leise, leise dem Gegner die ersten feinen Fäden, die zu unlöslichen Ketten werden sollten, um Hände und Füße legte. Fast unmöglich war es, der Subtilität, mit welcher die Fäden verstärkt und vermehrt wurden, sich zu erwehren. Hülflos bis zum Aeußersten hing zuletzt das Opfer im Netz, und Satan konnte vor Rührung über den trefflichen Schüler die Augen mit dem Schwanz wischen.</p><lb/> <p>Zu den Leuten, welche dem Secretarius nahezu gewachsen waren, gehörte der Zinsmeister von Rothenburg, als er im Jahre 1673 seinen Proceß gegen Friedrich Martin Kindler begann und anno 1675 selbst nach Regensburg ging, seinem Interesse nahe zu sein. Dunkle Wege beschritt er; aber sie führten gewissermaßen zum Ziel, denk Traugott Scheffer trug seine schweflicht leuchtende Laterne dem Zinsmeister voran. Besitzer der Silberburg mit Gärten, Ackerfeldern, Wiesen und Weinbergen ward Christian Jakob Heyliger; aber durch sein ganzes Leben hatte er alljährlich bedeutende Geldsummen gen Regensburg an den Secretär Scheffer zu schicken, ungerechnet die in dem Vertrag erwähnten Gelder. An dem Blatt, welches am 1. April 1705 in der Silber-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [0065]
feln, die ihm in keiner Weise gewachsen waren; mit ihnen gab er sich nur des Gewinnes wegen ab. Anders aber gestaltete sich die Sache, wenn ihm ein an List und Schlauheit ebenbürtiger Geist entgegentrat. In solchem Falle zeigte sich der Reichskammergerichtssecretarius in seiner ganzen giftigen Glorie, und unübertrefflich war die Kunst, mit welcher er leise, leise dem Gegner die ersten feinen Fäden, die zu unlöslichen Ketten werden sollten, um Hände und Füße legte. Fast unmöglich war es, der Subtilität, mit welcher die Fäden verstärkt und vermehrt wurden, sich zu erwehren. Hülflos bis zum Aeußersten hing zuletzt das Opfer im Netz, und Satan konnte vor Rührung über den trefflichen Schüler die Augen mit dem Schwanz wischen.
Zu den Leuten, welche dem Secretarius nahezu gewachsen waren, gehörte der Zinsmeister von Rothenburg, als er im Jahre 1673 seinen Proceß gegen Friedrich Martin Kindler begann und anno 1675 selbst nach Regensburg ging, seinem Interesse nahe zu sein. Dunkle Wege beschritt er; aber sie führten gewissermaßen zum Ziel, denk Traugott Scheffer trug seine schweflicht leuchtende Laterne dem Zinsmeister voran. Besitzer der Silberburg mit Gärten, Ackerfeldern, Wiesen und Weinbergen ward Christian Jakob Heyliger; aber durch sein ganzes Leben hatte er alljährlich bedeutende Geldsummen gen Regensburg an den Secretär Scheffer zu schicken, ungerechnet die in dem Vertrag erwähnten Gelder. An dem Blatt, welches am 1. April 1705 in der Silber-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Thomas Weitin: Herausgeber
Digital Humanities Cooperation Konstanz/Darmstadt: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-03-23T09:56:25Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jan Merkt, Thomas Gilli, Jasmin Bieber, Katharina Herget, Anni Peter, Christian Thomas, Benjamin Fiechter: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-03-23T09:56:25Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: nicht gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |