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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752.

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Satyrische Briefe.
"7.) der größte Vortheil besteht im Zeugenver-
"hören. Ausserdem daß ein Beklagter seine Zeu-
"gen noch vor dem Termine gehörig zu zurichten
"wissen muß: so ist nöthig, daß man denjenigen,
"der die Zeugen vernehmen soll, die Zunge wohl
"löse. Niemand, als wer eine gute Kenntniß
"der praktischen Rechte hat, kann wissen, wie viel
"bey einer vortheilhaften Zeugenaussage auf eine
"vortheilhafte Frage ankomme. Pecuniam in tem-
"pore negligere, maxima saepe parsimonia est:

"oder, wie es im Deutschen lautet, hier bekömmt der
"Amtmann so viel Getreide, daß er noch einen
"Ochsen mästen kann, und Butter in Menge.
"Derjenige, welcher zunächst unter ihm arbeitet,
"erhält ein Bällchen feine Leinwand; der dritte in
"der Reihe, dergleichen, etwas schlechter; und al-
"le Schreiber, wie sie folgen, bekommen ihren An-
"theil von der Beute.
"8.) bey dem Verfahren, wie bey der dritten
"Numer; aber doppelte Dosin. Jnzwischen wird
"zum Urthel beschlossen. Erlangt man nun durch
"dieses Recept ein gutes Urthel: so wollte ich
"wohl rathen, daß man wegen der künftigen Zei-
"ten die ganze Richterstube auf das ererbte, und
"durch Urthel und Recht bestätigte Landgut bitten,
"und bey dem Leichenessen der Gerechtigkeit nichts
"sparen möchte, das Wohlwollen des Richters ge-
"gen uns zu befestigen.
"Aus
Satyriſche Briefe.
„7.) der groͤßte Vortheil beſteht im Zeugenver-
„hoͤren. Auſſerdem daß ein Beklagter ſeine Zeu-
„gen noch vor dem Termine gehoͤrig zu zurichten
„wiſſen muß: ſo iſt noͤthig, daß man denjenigen,
„der die Zeugen vernehmen ſoll, die Zunge wohl
„loͤſe. Niemand, als wer eine gute Kenntniß
„der praktiſchen Rechte hat, kann wiſſen, wie viel
„bey einer vortheilhaften Zeugenausſage auf eine
„vortheilhafte Frage ankomme. Pecuniam in tem-
„pore negligere, maxima ſæpe parſimonia eſt:

„oder, wie es im Deutſchen lautet, hier bekoͤmmt der
„Amtmann ſo viel Getreide, daß er noch einen
„Ochſen maͤſten kann, und Butter in Menge.
„Derjenige, welcher zunaͤchſt unter ihm arbeitet,
„erhaͤlt ein Baͤllchen feine Leinwand; der dritte in
„der Reihe, dergleichen, etwas ſchlechter; und al-
„le Schreiber, wie ſie folgen, bekommen ihren An-
„theil von der Beute.
„8.) bey dem Verfahren, wie bey der dritten
„Numer; aber doppelte Doſin. Jnzwiſchen wird
„zum Urthel beſchloſſen. Erlangt man nun durch
„dieſes Recept ein gutes Urthel: ſo wollte ich
„wohl rathen, daß man wegen der kuͤnftigen Zei-
„ten die ganze Richterſtube auf das ererbte, und
„durch Urthel und Recht beſtaͤtigte Landgut bitten,
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„gen uns zu befeſtigen.
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[94/0122] Satyriſche Briefe. „7.) der groͤßte Vortheil beſteht im Zeugenver- „hoͤren. Auſſerdem daß ein Beklagter ſeine Zeu- „gen noch vor dem Termine gehoͤrig zu zurichten „wiſſen muß: ſo iſt noͤthig, daß man denjenigen, „der die Zeugen vernehmen ſoll, die Zunge wohl „loͤſe. Niemand, als wer eine gute Kenntniß „der praktiſchen Rechte hat, kann wiſſen, wie viel „bey einer vortheilhaften Zeugenausſage auf eine „vortheilhafte Frage ankomme. Pecuniam in tem- „pore negligere, maxima ſæpe parſimonia eſt: „oder, wie es im Deutſchen lautet, hier bekoͤmmt der „Amtmann ſo viel Getreide, daß er noch einen „Ochſen maͤſten kann, und Butter in Menge. „Derjenige, welcher zunaͤchſt unter ihm arbeitet, „erhaͤlt ein Baͤllchen feine Leinwand; der dritte in „der Reihe, dergleichen, etwas ſchlechter; und al- „le Schreiber, wie ſie folgen, bekommen ihren An- „theil von der Beute. „8.) bey dem Verfahren, wie bey der dritten „Numer; aber doppelte Doſin. Jnzwiſchen wird „zum Urthel beſchloſſen. Erlangt man nun durch „dieſes Recept ein gutes Urthel: ſo wollte ich „wohl rathen, daß man wegen der kuͤnftigen Zei- „ten die ganze Richterſtube auf das ererbte, und „durch Urthel und Recht beſtaͤtigte Landgut bitten, „und bey dem Leicheneſſen der Gerechtigkeit nichts „ſparen moͤchte, das Wohlwollen des Richters ge- „gen uns zu befeſtigen. „Aus

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Zitationshilfe: [Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/122>, abgerufen am 23.11.2024.