Sie sollen es erfahren, Gnädiger Herr, daß es nicht ruhmredige Versprechungen sind, die ich thue, Jch erwarte Jhren Entschluß, und bin u. s. w.
Gnädiger Herr,
Es ist freylich eine schlimme Sache, daß die Lan- desobrigkeit dem Gerichtsherrn die Bauern nicht ganz Preis gegeben, sondern den kleinen Dorfmonarchien gewisse Grenzen gesetzt, und ver- ordnet hat, daß die Gerechtigkeit durch besondre Personen unpartheyisch verwaltet werden soll. Es läuft allerdings wider den Stand der natürlichen Freyheit, und wider die weisen Absichten der Na- tur, welche das Wild und die Bauern zum Nu- tzen und zum Vergnügen des Junkers geschaffen hat. Aber was ist zu thun? Einer höhern Ge- walt muß man nachgeben. Genug, daß noch Mittel übrig sind, dieser höhern Gewalt auszuwei- chen. Sie haben, Gnädiger Herr, beständig die- ses zu Jhrer Regel gehabt, daß derjenige, dem Sie, nach den Landsgesetzen, die Verwaltung der Ju- stitz anvertrauen müssen, so unwissend, als möglich, sey, um ihre willkürlichen Aussprüche desto besser zu behaupten. Da ich nicht glaube, daß Sie itzt erst von dieser guten Regel abgehen werden: so mache ich mir Hoffnung, die erledigte Stelle als Gerichtsverwalter bey Jhnen zu erlangen. Jch bin so dumm und unwissend, als Sie es wün-
schen
Satyriſche Briefe.
Sie ſollen es erfahren, Gnaͤdiger Herr, daß es nicht ruhmredige Verſprechungen ſind, die ich thue, Jch erwarte Jhren Entſchluß, und bin u. ſ. w.
Gnaͤdiger Herr,
Es iſt freylich eine ſchlimme Sache, daß die Lan- desobrigkeit dem Gerichtsherrn die Bauern nicht ganz Preis gegeben, ſondern den kleinen Dorfmonarchien gewiſſe Grenzen geſetzt, und ver- ordnet hat, daß die Gerechtigkeit durch beſondre Perſonen unpartheyiſch verwaltet werden ſoll. Es laͤuft allerdings wider den Stand der natuͤrlichen Freyheit, und wider die weiſen Abſichten der Na- tur, welche das Wild und die Bauern zum Nu- tzen und zum Vergnuͤgen des Junkers geſchaffen hat. Aber was iſt zu thun? Einer hoͤhern Ge- walt muß man nachgeben. Genug, daß noch Mittel uͤbrig ſind, dieſer hoͤhern Gewalt auszuwei- chen. Sie haben, Gnaͤdiger Herr, beſtaͤndig die- ſes zu Jhrer Regel gehabt, daß derjenige, dem Sie, nach den Landsgeſetzen, die Verwaltung der Ju- ſtitz anvertrauen muͤſſen, ſo unwiſſend, als moͤglich, ſey, um ihre willkuͤrlichen Ausſpruͤche deſto beſſer zu behaupten. Da ich nicht glaube, daß Sie itzt erſt von dieſer guten Regel abgehen werden: ſo mache ich mir Hoffnung, die erledigte Stelle als Gerichtsverwalter bey Jhnen zu erlangen. Jch bin ſo dumm und unwiſſend, als Sie es wuͤn-
ſchen
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Satyriſche Briefe.
Sie ſollen es erfahren, Gnaͤdiger Herr, daß
es nicht ruhmredige Verſprechungen ſind, die ich
thue, Jch erwarte Jhren Entſchluß, und bin u. ſ. w.
Gnaͤdiger Herr,
Es iſt freylich eine ſchlimme Sache, daß die Lan-
desobrigkeit dem Gerichtsherrn die Bauern
nicht ganz Preis gegeben, ſondern den kleinen
Dorfmonarchien gewiſſe Grenzen geſetzt, und ver-
ordnet hat, daß die Gerechtigkeit durch beſondre
Perſonen unpartheyiſch verwaltet werden ſoll. Es
laͤuft allerdings wider den Stand der natuͤrlichen
Freyheit, und wider die weiſen Abſichten der Na-
tur, welche das Wild und die Bauern zum Nu-
tzen und zum Vergnuͤgen des Junkers geſchaffen
hat. Aber was iſt zu thun? Einer hoͤhern Ge-
walt muß man nachgeben. Genug, daß noch
Mittel uͤbrig ſind, dieſer hoͤhern Gewalt auszuwei-
chen. Sie haben, Gnaͤdiger Herr, beſtaͤndig die-
ſes zu Jhrer Regel gehabt, daß derjenige, dem Sie,
nach den Landsgeſetzen, die Verwaltung der Ju-
ſtitz anvertrauen muͤſſen, ſo unwiſſend, als moͤglich,
ſey, um ihre willkuͤrlichen Ausſpruͤche deſto beſſer
zu behaupten. Da ich nicht glaube, daß Sie itzt
erſt von dieſer guten Regel abgehen werden: ſo
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/188>, abgerufen am 27.11.2024.
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