Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834.Finanzen. es in den andern Städten ging, davon giebt uns Fanoein Beispiel. Unter dem Vorwand, zu hoch angesetzt zu seyn, verweigerte diese Stadt eine Zeitlang die Zahlung. Hierauf fand sich Paul III. einmal bewogen, ihr die ab- gelaufenen Termine zu erlassen, doch unter der Bedingung, daß sie die nemliche Summe zur Herstellung ihrer Mauern verwende. Auch später ward ihr immer ein Drittheil ih- rer Rata zu diesem Behufe erlassen. Nichtsdestominder haben sich noch die späten Nachkommen über ihre allzu- hohe Schätzung beklagt; unaufhörlich beschwerten sich auch die Landgemeinden über den ihnen von der Stadt auferleg- ten Antheil: sie machten Versuche, sich dem Gehorsam des Rathes zu entziehen; und während dieser seine Unmittel- barkeit verfocht, hätten sie sich mit Vergnügen dem Her- zog von Urbino unterworfen. Jedoch es würde uns zu weit führen, diese kleinen Interessen weiter zu erörtern. Genug, wenn wir erkennen, wie es kam, daß von dem Sussidio nicht viel über die Hälfte einlief 1). Im Jahre 1560 wird der ganze Ertrag auf 165000 Sc. geschätzt. Wiewohl dem nun so ist, so hatte doch dieser Papst die 1) Bulle Pauls VII. Cupientes indemnitati; 15 April 1559.
Bullar. Cocq. IV, I, 358. Exactio, causantibus diversis exceptio- nibus libertatibus et immunitatibus a solutione ipsius subsidii diversis communitatibus et universitatibus et particularibus per- sonis nec non civitatibus terris oppidis et locis nostri status ec- clesiastici concessis et factis diversarum portionum ejusdem sub- sidii donationibus seu remissionibus vix ad dimidium summae trecentorum millium scutorum hujusmodi ascendit. Finanzen. es in den andern Staͤdten ging, davon giebt uns Fanoein Beiſpiel. Unter dem Vorwand, zu hoch angeſetzt zu ſeyn, verweigerte dieſe Stadt eine Zeitlang die Zahlung. Hierauf fand ſich Paul III. einmal bewogen, ihr die ab- gelaufenen Termine zu erlaſſen, doch unter der Bedingung, daß ſie die nemliche Summe zur Herſtellung ihrer Mauern verwende. Auch ſpaͤter ward ihr immer ein Drittheil ih- rer Rata zu dieſem Behufe erlaſſen. Nichtsdeſtominder haben ſich noch die ſpaͤten Nachkommen uͤber ihre allzu- hohe Schaͤtzung beklagt; unaufhoͤrlich beſchwerten ſich auch die Landgemeinden uͤber den ihnen von der Stadt auferleg- ten Antheil: ſie machten Verſuche, ſich dem Gehorſam des Rathes zu entziehen; und waͤhrend dieſer ſeine Unmittel- barkeit verfocht, haͤtten ſie ſich mit Vergnuͤgen dem Her- zog von Urbino unterworfen. Jedoch es wuͤrde uns zu weit fuͤhren, dieſe kleinen Intereſſen weiter zu eroͤrtern. Genug, wenn wir erkennen, wie es kam, daß von dem Suſſidio nicht viel uͤber die Haͤlfte einlief 1). Im Jahre 1560 wird der ganze Ertrag auf 165000 Sc. geſchaͤtzt. Wiewohl dem nun ſo iſt, ſo hatte doch dieſer Papſt die 1) Bulle Pauls VII. Cupientes indemnitati; 15 April 1559.
Bullar. Cocq. IV, I, 358. Exactio, causantibus diversis exceptio- nibus libertatibus et immunitatibus a solutione ipsius subsidii diversis communitatibus et universitatibus et particularibus per- sonis nec non civitatibus terris oppidis et locis nostri status ec- clesiastici concessis et factis diversarum portionum ejusdem sub- sidii donationibus seu remissionibus vix ad dimidium summae trecentorum millium scutorum hujusmodi ascendit. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0437" n="411"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Finanzen</hi>.</fw><lb/> es in den andern Staͤdten ging, davon giebt uns Fano<lb/> ein Beiſpiel. Unter dem Vorwand, zu hoch angeſetzt zu<lb/> ſeyn, verweigerte dieſe Stadt eine Zeitlang die Zahlung.<lb/> Hierauf fand ſich Paul <hi rendition="#aq">III.</hi> einmal bewogen, ihr die ab-<lb/> gelaufenen Termine zu erlaſſen, doch unter der Bedingung,<lb/> daß ſie die nemliche Summe zur Herſtellung ihrer Mauern<lb/> verwende. Auch ſpaͤter ward ihr immer ein Drittheil ih-<lb/> rer Rata zu dieſem Behufe erlaſſen. Nichtsdeſtominder<lb/> haben ſich noch die ſpaͤten Nachkommen uͤber ihre allzu-<lb/> hohe Schaͤtzung beklagt; unaufhoͤrlich beſchwerten ſich auch<lb/> die Landgemeinden uͤber den ihnen von der Stadt auferleg-<lb/> ten Antheil: ſie machten Verſuche, ſich dem Gehorſam des<lb/> Rathes zu entziehen; und waͤhrend dieſer ſeine Unmittel-<lb/> barkeit verfocht, haͤtten ſie ſich mit Vergnuͤgen dem Her-<lb/> zog von Urbino unterworfen. Jedoch es wuͤrde uns zu<lb/> weit fuͤhren, dieſe kleinen Intereſſen weiter zu eroͤrtern.<lb/> Genug, wenn wir erkennen, wie es kam, daß von dem<lb/> Suſſidio nicht viel uͤber die Haͤlfte einlief <note place="foot" n="1)">Bulle Pauls <hi rendition="#aq">VII. Cupientes indemnitati; 15 April 1559.<lb/> Bullar. Cocq. IV, I, 358. Exactio, causantibus diversis exceptio-<lb/> nibus libertatibus et immunitatibus a solutione ipsius subsidii<lb/> diversis communitatibus et universitatibus et particularibus per-<lb/> sonis nec non civitatibus terris oppidis et locis nostri status ec-<lb/> clesiastici concessis et factis diversarum portionum ejusdem sub-<lb/> sidii donationibus seu remissionibus vix ad dimidium summae<lb/> trecentorum millium scutorum hujusmodi ascendit.</hi></note>. Im Jahre<lb/> 1560 wird der ganze Ertrag auf 165000 Sc. geſchaͤtzt.</p><lb/> <p>Wiewohl dem nun ſo iſt, ſo hatte doch dieſer Papſt die<lb/> Einkuͤnfte des Kirchenſtaates ausnehmend erhoͤht. Unter<lb/> Julius <hi rendition="#aq">II.</hi> werden ſie auf 350000, unter Leo auf 420000,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [411/0437]
Finanzen.
es in den andern Staͤdten ging, davon giebt uns Fano
ein Beiſpiel. Unter dem Vorwand, zu hoch angeſetzt zu
ſeyn, verweigerte dieſe Stadt eine Zeitlang die Zahlung.
Hierauf fand ſich Paul III. einmal bewogen, ihr die ab-
gelaufenen Termine zu erlaſſen, doch unter der Bedingung,
daß ſie die nemliche Summe zur Herſtellung ihrer Mauern
verwende. Auch ſpaͤter ward ihr immer ein Drittheil ih-
rer Rata zu dieſem Behufe erlaſſen. Nichtsdeſtominder
haben ſich noch die ſpaͤten Nachkommen uͤber ihre allzu-
hohe Schaͤtzung beklagt; unaufhoͤrlich beſchwerten ſich auch
die Landgemeinden uͤber den ihnen von der Stadt auferleg-
ten Antheil: ſie machten Verſuche, ſich dem Gehorſam des
Rathes zu entziehen; und waͤhrend dieſer ſeine Unmittel-
barkeit verfocht, haͤtten ſie ſich mit Vergnuͤgen dem Her-
zog von Urbino unterworfen. Jedoch es wuͤrde uns zu
weit fuͤhren, dieſe kleinen Intereſſen weiter zu eroͤrtern.
Genug, wenn wir erkennen, wie es kam, daß von dem
Suſſidio nicht viel uͤber die Haͤlfte einlief 1). Im Jahre
1560 wird der ganze Ertrag auf 165000 Sc. geſchaͤtzt.
Wiewohl dem nun ſo iſt, ſo hatte doch dieſer Papſt die
Einkuͤnfte des Kirchenſtaates ausnehmend erhoͤht. Unter
Julius II. werden ſie auf 350000, unter Leo auf 420000,
1) Bulle Pauls VII. Cupientes indemnitati; 15 April 1559.
Bullar. Cocq. IV, I, 358. Exactio, causantibus diversis exceptio-
nibus libertatibus et immunitatibus a solutione ipsius subsidii
diversis communitatibus et universitatibus et particularibus per-
sonis nec non civitatibus terris oppidis et locis nostri status ec-
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