jener Reggente vor zahlreichen Zeugen die Absolution nach- suchte und empfing.
Nur die Venezianer, sonst so klug und gefügig, ver- schmähten es, diese Politik zu beobachten.
In der That war aber auch Venedig mehr als die Andern gereizt. Es bietet ein rechtes Beispiel dar, wie ver- letzend die Eingriffe des römischen Hofes besonders für ei- nen benachbarten Staat werden konnten.
Schon diese Nachbarschaft an sich erwies sich höchst unbequem, zumal nachdem die Kirche Ferrara erworben hatte. Die Grenzstreitigkeiten, welche die Republik mit den Herzögen gehabt, wurden vom römischen Hofe bei wei- tem lebhafter fortgesetzt: sie wurde in der Regulation des Po, die sie eben mit großen Kosten ausführte, in dem alt- hergebrachten Besitze ihrer Fischereien gestört: sie konnte nicht anders fertig werden, als indem sie jene Arbeiten durch bewaffnete Fahrzeuge beschützen, und für einige ihrer Fischerbarken, die der Legat von Ferrara aufgebracht, auch ihrerseits päpstliche Unterthanen aufgreifen ließ.
Indessen nahm Papst Paul V. auch ihre Hoheits- rechte über Ceneda, die sie seit Jahrhunderten ruhig aus- übte, in Anspruch: er machte einen Versuch die Appellatio- nen von dem bischöflichen Gerichte, dem dort die Juris- diction zustand, nach Rom zu ziehen. Man gerieth dar- über sehr hart an einander: der päpstliche Nuntius schritt zu Excommunicationen: der venezianische Senat sorgte da- für, daß dieselben keine bürgerliche Wirkung nach sich zogen 1).
1)Niccolo Contarini: Mentre si disputava, pareva che da
BuchVI.Innere Streitigkeiten.
jener Reggente vor zahlreichen Zeugen die Abſolution nach- ſuchte und empfing.
Nur die Venezianer, ſonſt ſo klug und gefuͤgig, ver- ſchmaͤhten es, dieſe Politik zu beobachten.
In der That war aber auch Venedig mehr als die Andern gereizt. Es bietet ein rechtes Beiſpiel dar, wie ver- letzend die Eingriffe des roͤmiſchen Hofes beſonders fuͤr ei- nen benachbarten Staat werden konnten.
Schon dieſe Nachbarſchaft an ſich erwies ſich hoͤchſt unbequem, zumal nachdem die Kirche Ferrara erworben hatte. Die Grenzſtreitigkeiten, welche die Republik mit den Herzoͤgen gehabt, wurden vom roͤmiſchen Hofe bei wei- tem lebhafter fortgeſetzt: ſie wurde in der Regulation des Po, die ſie eben mit großen Koſten ausfuͤhrte, in dem alt- hergebrachten Beſitze ihrer Fiſchereien geſtoͤrt: ſie konnte nicht anders fertig werden, als indem ſie jene Arbeiten durch bewaffnete Fahrzeuge beſchuͤtzen, und fuͤr einige ihrer Fiſcherbarken, die der Legat von Ferrara aufgebracht, auch ihrerſeits paͤpſtliche Unterthanen aufgreifen ließ.
Indeſſen nahm Papſt Paul V. auch ihre Hoheits- rechte uͤber Ceneda, die ſie ſeit Jahrhunderten ruhig aus- uͤbte, in Anſpruch: er machte einen Verſuch die Appellatio- nen von dem biſchoͤflichen Gerichte, dem dort die Juris- diction zuſtand, nach Rom zu ziehen. Man gerieth dar- uͤber ſehr hart an einander: der paͤpſtliche Nuntius ſchritt zu Excommunicationen: der venezianiſche Senat ſorgte da- fuͤr, daß dieſelben keine buͤrgerliche Wirkung nach ſich zogen 1).
1)Niccolò Contarini: Mentre si disputava, pareva che da
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Buch VI. Innere Streitigkeiten.
jener Reggente vor zahlreichen Zeugen die Abſolution nach-
ſuchte und empfing.
Nur die Venezianer, ſonſt ſo klug und gefuͤgig, ver-
ſchmaͤhten es, dieſe Politik zu beobachten.
In der That war aber auch Venedig mehr als die
Andern gereizt. Es bietet ein rechtes Beiſpiel dar, wie ver-
letzend die Eingriffe des roͤmiſchen Hofes beſonders fuͤr ei-
nen benachbarten Staat werden konnten.
Schon dieſe Nachbarſchaft an ſich erwies ſich hoͤchſt
unbequem, zumal nachdem die Kirche Ferrara erworben
hatte. Die Grenzſtreitigkeiten, welche die Republik mit
den Herzoͤgen gehabt, wurden vom roͤmiſchen Hofe bei wei-
tem lebhafter fortgeſetzt: ſie wurde in der Regulation des
Po, die ſie eben mit großen Koſten ausfuͤhrte, in dem alt-
hergebrachten Beſitze ihrer Fiſchereien geſtoͤrt: ſie konnte
nicht anders fertig werden, als indem ſie jene Arbeiten
durch bewaffnete Fahrzeuge beſchuͤtzen, und fuͤr einige ihrer
Fiſcherbarken, die der Legat von Ferrara aufgebracht, auch
ihrerſeits paͤpſtliche Unterthanen aufgreifen ließ.
Indeſſen nahm Papſt Paul V. auch ihre Hoheits-
rechte uͤber Ceneda, die ſie ſeit Jahrhunderten ruhig aus-
uͤbte, in Anſpruch: er machte einen Verſuch die Appellatio-
nen von dem biſchoͤflichen Gerichte, dem dort die Juris-
diction zuſtand, nach Rom zu ziehen. Man gerieth dar-
uͤber ſehr hart an einander: der paͤpſtliche Nuntius ſchritt
zu Excommunicationen: der venezianiſche Senat ſorgte da-
fuͤr, daß dieſelben keine buͤrgerliche Wirkung nach ſich
zogen 1).
1) Niccolò Contarini: Mentre si disputava, pareva che da
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/340>, abgerufen am 23.11.2024.
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