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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Erstes Buch.
von da die vier Universitäten Heidelberg und Basel, Mainz
und Cölln, den Rhein hinauf und hinab, leichter erreichen
und sich daselbst "der Rechte befragen" könne.

Am 23 Dez. ward dann auch der Beschluß, den ge-
meinen Pfennig einzubringen, auf das ernstlichste erneuert.
Die Ritterschaft, welche sich über die Forderung die der
König an sie mache beschwert hatte, ward bedeutet nicht
der König fordere diese Abgabe sondern das Reich: es sey
die gleichmäßigste und erträglichste die sich finden lasse,
sie werde der Ritterschaft selbst zu Gute kommen, wenn
diese nur zu Pferde steigen, und den Sold den man daraus
erlegen werde selber verdienen wolle.

Zu der Verwendung des gemeinen Pfennigs ward eine
neue Reichsversammlung angesetzt.

Noch andre Puncte wurden besprochen: die Nothwen-
digkeit augenblicklicher und festbestimmter Hülfleistung für
die Angegriffenen, neue Ordnung des Gerichtes, der Münze;
vor allem aber bestärkte man sich in dem Entschluß, die
Wormser Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Sollte Je-
mand etwas dawider vornehmen, oder wider die Stände,
die in Lindau gewesen, so solle die Sache an den Chur-
fürsten von Mainz berichtet werden, der dann die übrigen
zusammenberufen möge, damit man gemeinschaftliche Ant-
wort gebe, und die Ordnung gemeinschaftlich vertheidige. 1

Alles dieß setzte der Erzbischof ohne viel Mühe durch.

1 Damit das nicht wie Conspiration herauskomme, hatte man
zuvor beschlossen "die Handhabung, zu Worms versigelt, vorzuneh-
men und aus derselben ain Grund der Einung und Verstendniß zu
nehmen und was des zu wenig seyn will zu erwe[it]ern." Branden-
burg. Protocoll.

Erſtes Buch.
von da die vier Univerſitäten Heidelberg und Baſel, Mainz
und Cölln, den Rhein hinauf und hinab, leichter erreichen
und ſich daſelbſt „der Rechte befragen“ könne.

Am 23 Dez. ward dann auch der Beſchluß, den ge-
meinen Pfennig einzubringen, auf das ernſtlichſte erneuert.
Die Ritterſchaft, welche ſich über die Forderung die der
König an ſie mache beſchwert hatte, ward bedeutet nicht
der König fordere dieſe Abgabe ſondern das Reich: es ſey
die gleichmäßigſte und erträglichſte die ſich finden laſſe,
ſie werde der Ritterſchaft ſelbſt zu Gute kommen, wenn
dieſe nur zu Pferde ſteigen, und den Sold den man daraus
erlegen werde ſelber verdienen wolle.

Zu der Verwendung des gemeinen Pfennigs ward eine
neue Reichsverſammlung angeſetzt.

Noch andre Puncte wurden beſprochen: die Nothwen-
digkeit augenblicklicher und feſtbeſtimmter Hülfleiſtung für
die Angegriffenen, neue Ordnung des Gerichtes, der Münze;
vor allem aber beſtärkte man ſich in dem Entſchluß, die
Wormſer Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Sollte Je-
mand etwas dawider vornehmen, oder wider die Stände,
die in Lindau geweſen, ſo ſolle die Sache an den Chur-
fürſten von Mainz berichtet werden, der dann die übrigen
zuſammenberufen möge, damit man gemeinſchaftliche Ant-
wort gebe, und die Ordnung gemeinſchaftlich vertheidige. 1

Alles dieß ſetzte der Erzbiſchof ohne viel Mühe durch.

1 Damit das nicht wie Conſpiration herauskomme, hatte man
zuvor beſchloſſen „die Handhabung, zu Worms verſigelt, vorzuneh-
men und aus derſelben ain Grund der Einung und Verſtendniß zu
nehmen und was des zu wenig ſeyn will zu erwe[it]ern.“ Branden-
burg. Protocoll.
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[126/0144] Erſtes Buch. von da die vier Univerſitäten Heidelberg und Baſel, Mainz und Cölln, den Rhein hinauf und hinab, leichter erreichen und ſich daſelbſt „der Rechte befragen“ könne. Am 23 Dez. ward dann auch der Beſchluß, den ge- meinen Pfennig einzubringen, auf das ernſtlichſte erneuert. Die Ritterſchaft, welche ſich über die Forderung die der König an ſie mache beſchwert hatte, ward bedeutet nicht der König fordere dieſe Abgabe ſondern das Reich: es ſey die gleichmäßigſte und erträglichſte die ſich finden laſſe, ſie werde der Ritterſchaft ſelbſt zu Gute kommen, wenn dieſe nur zu Pferde ſteigen, und den Sold den man daraus erlegen werde ſelber verdienen wolle. Zu der Verwendung des gemeinen Pfennigs ward eine neue Reichsverſammlung angeſetzt. Noch andre Puncte wurden beſprochen: die Nothwen- digkeit augenblicklicher und feſtbeſtimmter Hülfleiſtung für die Angegriffenen, neue Ordnung des Gerichtes, der Münze; vor allem aber beſtärkte man ſich in dem Entſchluß, die Wormſer Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Sollte Je- mand etwas dawider vornehmen, oder wider die Stände, die in Lindau geweſen, ſo ſolle die Sache an den Chur- fürſten von Mainz berichtet werden, der dann die übrigen zuſammenberufen möge, damit man gemeinſchaftliche Ant- wort gebe, und die Ordnung gemeinſchaftlich vertheidige. 1 Alles dieß ſetzte der Erzbiſchof ohne viel Mühe durch. 1 Damit das nicht wie Conſpiration herauskomme, hatte man zuvor beſchloſſen „die Handhabung, zu Worms verſigelt, vorzuneh- men und aus derſelben ain Grund der Einung und Verſtendniß zu nehmen und was des zu wenig ſeyn will zu erweitern.“ Branden- burg. Protocoll.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/144>, abgerufen am 21.11.2024.