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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Folgen des Reichstags zu Augsburg. 1501.
der ihm geschehe, 1 über die Unordnung, die um so mehr
einreiße; nur wenige Tage blieb er daselbst.

Es war die Anordnung getroffen, daß das Regiment
in dringenden Fällen eine Reichsversammlung berufen könne.
Die Lage der Dinge schien ihm jetzt höchlich dringend,
und es säumte nicht sich seines Rechts zu bedienen. Der
König that alles, um das zu Stande kommen derselben
zu verhindern.

Eine andre Anordnung verpflichtete den König, die
großen Lehen ohne Rücksprache mit den Churfürsten nicht
zu vergaben. Gleich als wolle er die Stände für ihre
Unterhandlung mit Ludwig XII bestrafen, verlieh er diesem
seinem alten Feinde jetzt selber die Lehen von Mailand für
sich allein. 2

Hatte der König nicht die Kraft, Ordnungen im Reiche
zu erschaffen, so war er doch mächtig genug, die angefan-
genen, noch nicht recht begründeten zu zerstören. Im An-

1 So unrecht hatte Maximilian darin nicht. Es ist unglaub-
lich, was sich der französische Gesandte herausnahm. Er sagte gra-
dezu, daß sich Maximilian Neapels so lebhaft annehme, komme da-
her, daß man ihm 30000 Duc. bezahlt habe, obwohl davon die
Unterhändler die eine Hälfte genossen, und nur die andre Hälfte
dem Kaiser zu Gut gekommen sey. Er meinte, der König von
Frankreich denke nicht daran, das Reich zu verletzen. Wolle man
aber demselben den Krieg machen, so werde er dem Feinde so bald in sein
Haus dringen, als dieser ihm. Und diesem Gesandten gab hierauf
der Reichsrath noch ein Zeugniß mit, wenn er die Absichten des Kö-
nigs nicht erreicht habe, so liege das nicht an ihm, sondern an den
Umständen. Recreditif 25 Mai 1501 bei Müller p. 110.
2 Contarini führt folgendes sehr besondre Motiv an. Lo
episcopo di Magonza voleva per il sigillo 80m duc. onde parse
al re di Romani d'acordarsi et aver lui questi danari.
10*

Folgen des Reichstags zu Augsburg. 1501.
der ihm geſchehe, 1 über die Unordnung, die um ſo mehr
einreiße; nur wenige Tage blieb er daſelbſt.

Es war die Anordnung getroffen, daß das Regiment
in dringenden Fällen eine Reichsverſammlung berufen könne.
Die Lage der Dinge ſchien ihm jetzt höchlich dringend,
und es ſäumte nicht ſich ſeines Rechts zu bedienen. Der
König that alles, um das zu Stande kommen derſelben
zu verhindern.

Eine andre Anordnung verpflichtete den König, die
großen Lehen ohne Rückſprache mit den Churfürſten nicht
zu vergaben. Gleich als wolle er die Stände für ihre
Unterhandlung mit Ludwig XII beſtrafen, verlieh er dieſem
ſeinem alten Feinde jetzt ſelber die Lehen von Mailand für
ſich allein. 2

Hatte der König nicht die Kraft, Ordnungen im Reiche
zu erſchaffen, ſo war er doch mächtig genug, die angefan-
genen, noch nicht recht begründeten zu zerſtören. Im An-

1 So unrecht hatte Maximilian darin nicht. Es iſt unglaub-
lich, was ſich der franzoͤſiſche Geſandte herausnahm. Er ſagte gra-
dezu, daß ſich Maximilian Neapels ſo lebhaft annehme, komme da-
her, daß man ihm 30000 Duc. bezahlt habe, obwohl davon die
Unterhaͤndler die eine Haͤlfte genoſſen, und nur die andre Haͤlfte
dem Kaiſer zu Gut gekommen ſey. Er meinte, der Koͤnig von
Frankreich denke nicht daran, das Reich zu verletzen. Wolle man
aber demſelben den Krieg machen, ſo werde er dem Feinde ſo bald in ſein
Haus dringen, als dieſer ihm. Und dieſem Geſandten gab hierauf
der Reichsrath noch ein Zeugniß mit, wenn er die Abſichten des Koͤ-
nigs nicht erreicht habe, ſo liege das nicht an ihm, ſondern an den
Umſtaͤnden. Recreditif 25 Mai 1501 bei Muͤller p. 110.
2 Contarini fuͤhrt folgendes ſehr beſondre Motiv an. Lo
episcopo di Magonza voleva per il sigillo 80m duc. onde parse
al re di Romani d’acordarsi et aver lui questi danari.
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[147/0165] Folgen des Reichstags zu Augsburg. 1501. der ihm geſchehe, 1 über die Unordnung, die um ſo mehr einreiße; nur wenige Tage blieb er daſelbſt. Es war die Anordnung getroffen, daß das Regiment in dringenden Fällen eine Reichsverſammlung berufen könne. Die Lage der Dinge ſchien ihm jetzt höchlich dringend, und es ſäumte nicht ſich ſeines Rechts zu bedienen. Der König that alles, um das zu Stande kommen derſelben zu verhindern. Eine andre Anordnung verpflichtete den König, die großen Lehen ohne Rückſprache mit den Churfürſten nicht zu vergaben. Gleich als wolle er die Stände für ihre Unterhandlung mit Ludwig XII beſtrafen, verlieh er dieſem ſeinem alten Feinde jetzt ſelber die Lehen von Mailand für ſich allein. 2 Hatte der König nicht die Kraft, Ordnungen im Reiche zu erſchaffen, ſo war er doch mächtig genug, die angefan- genen, noch nicht recht begründeten zu zerſtören. Im An- 1 So unrecht hatte Maximilian darin nicht. Es iſt unglaub- lich, was ſich der franzoͤſiſche Geſandte herausnahm. Er ſagte gra- dezu, daß ſich Maximilian Neapels ſo lebhaft annehme, komme da- her, daß man ihm 30000 Duc. bezahlt habe, obwohl davon die Unterhaͤndler die eine Haͤlfte genoſſen, und nur die andre Haͤlfte dem Kaiſer zu Gut gekommen ſey. Er meinte, der Koͤnig von Frankreich denke nicht daran, das Reich zu verletzen. Wolle man aber demſelben den Krieg machen, ſo werde er dem Feinde ſo bald in ſein Haus dringen, als dieſer ihm. Und dieſem Geſandten gab hierauf der Reichsrath noch ein Zeugniß mit, wenn er die Abſichten des Koͤ- nigs nicht erreicht habe, ſo liege das nicht an ihm, ſondern an den Umſtaͤnden. Recreditif 25 Mai 1501 bei Muͤller p. 110. 2 Contarini fuͤhrt folgendes ſehr beſondre Motiv an. Lo episcopo di Magonza voleva per il sigillo 80m duc. onde parse al re di Romani d’acordarsi et aver lui questi danari. 10*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/165>, abgerufen am 24.11.2024.