Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Bewegungen in der gelehrten Literatur. Universitäten hatte Jeder, wenigstens wenn er einmal Ma-gister geworden, das Recht zu lehren, und nicht Alle boten Anlaß oder Vorwand dar um sich ihrer zu entledigen. 1 Auch hatten sich hie und da die Fürsten das Recht vorbehalten, die Lehrer zu ernennen. Bald auf die eine, bald auf die an- dre Weise sehen wir Lehrer der Grammatik und eines un- mittelbaren Studiums der Alten sich festsetzen: in Tübingen Heinrich Bebel, der eine sehr zahlreiche Schule bildete; in Ingolstadt Locher, der sich nach mancherlei Irrungen doch behauptete; Conrad Celtes in Wien, wo im J. 1501 so- gar eine poetische Facultät entstand; in Prag Hieronymus Balbi, ein Italiener, der den Prinzen unterrichtete und auch an Staatsgeschäften einen gewissen Antheil nahm. In Freiburg knüpfte sich das neue Studium an das römische Recht, Ulrich Zasius verband die beiden Professuren auf das glänzendste; in diesem Sinne war es, daß Peter Tom- mai von Ravenna und sein Sohn Vincenz nach Greifs- wald und später nach Wittenberg berufen wurden; 2 man hoffte sie sollten durch das vereinigte Studium des Rechts und des Alterthums diese Universitäten emporbringen. Auf Erfurt wirkte Conrad Muth, der ein Canonicat, das er besaß, zu Gotha genoß, "in glückseliger Ruhe," wie die Auf- schrift seines Hauses sagte, ein Gleim jener Zeiten, gast- freier Förderer einer strebenden poetisch-gesinnten Jugend. So bildete sich, nachdem erst die niedrigern Schulen ein- 1 Erasmi Epistolae I, p. 689. In den Epp. Obsc. Vir. ed. Münch p. 102 wird über einen Socius aus Mähren geklagt, der in Wien lesen wolle, ohne graduirt zu seyn. 2 Auch Tiraboschi gedenkt ihrer: VI p. 410. Ihre Catastrophe
in Cölln wird jedoch immer noch nicht vollkommen klar. Bewegungen in der gelehrten Literatur. Univerſitäten hatte Jeder, wenigſtens wenn er einmal Ma-giſter geworden, das Recht zu lehren, und nicht Alle boten Anlaß oder Vorwand dar um ſich ihrer zu entledigen. 1 Auch hatten ſich hie und da die Fürſten das Recht vorbehalten, die Lehrer zu ernennen. Bald auf die eine, bald auf die an- dre Weiſe ſehen wir Lehrer der Grammatik und eines un- mittelbaren Studiums der Alten ſich feſtſetzen: in Tübingen Heinrich Bebel, der eine ſehr zahlreiche Schule bildete; in Ingolſtadt Locher, der ſich nach mancherlei Irrungen doch behauptete; Conrad Celtes in Wien, wo im J. 1501 ſo- gar eine poetiſche Facultät entſtand; in Prag Hieronymus Balbi, ein Italiener, der den Prinzen unterrichtete und auch an Staatsgeſchäften einen gewiſſen Antheil nahm. In Freiburg knüpfte ſich das neue Studium an das römiſche Recht, Ulrich Zaſius verband die beiden Profeſſuren auf das glänzendſte; in dieſem Sinne war es, daß Peter Tom- mai von Ravenna und ſein Sohn Vincenz nach Greifs- wald und ſpäter nach Wittenberg berufen wurden; 2 man hoffte ſie ſollten durch das vereinigte Studium des Rechts und des Alterthums dieſe Univerſitäten emporbringen. Auf Erfurt wirkte Conrad Muth, der ein Canonicat, das er beſaß, zu Gotha genoß, „in glückſeliger Ruhe,“ wie die Auf- ſchrift ſeines Hauſes ſagte, ein Gleim jener Zeiten, gaſt- freier Förderer einer ſtrebenden poetiſch-geſinnten Jugend. So bildete ſich, nachdem erſt die niedrigern Schulen ein- 1 Erasmi Epistolae I, p. 689. In den Epp. Obsc. Vir. ed. Münch p. 102 wird uͤber einen Socius aus Maͤhren geklagt, der in Wien leſen wolle, ohne graduirt zu ſeyn. 2 Auch Tiraboschi gedenkt ihrer: VI p. 410. Ihre Cataſtrophe
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Bewegungen in der gelehrten Literatur.
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giſter geworden, das Recht zu lehren, und nicht Alle boten
Anlaß oder Vorwand dar um ſich ihrer zu entledigen. 1 Auch
hatten ſich hie und da die Fürſten das Recht vorbehalten, die
Lehrer zu ernennen. Bald auf die eine, bald auf die an-
dre Weiſe ſehen wir Lehrer der Grammatik und eines un-
mittelbaren Studiums der Alten ſich feſtſetzen: in Tübingen
Heinrich Bebel, der eine ſehr zahlreiche Schule bildete; in
Ingolſtadt Locher, der ſich nach mancherlei Irrungen doch
behauptete; Conrad Celtes in Wien, wo im J. 1501 ſo-
gar eine poetiſche Facultät entſtand; in Prag Hieronymus
Balbi, ein Italiener, der den Prinzen unterrichtete und auch
an Staatsgeſchäften einen gewiſſen Antheil nahm. In
Freiburg knüpfte ſich das neue Studium an das römiſche
Recht, Ulrich Zaſius verband die beiden Profeſſuren auf
das glänzendſte; in dieſem Sinne war es, daß Peter Tom-
mai von Ravenna und ſein Sohn Vincenz nach Greifs-
wald und ſpäter nach Wittenberg berufen wurden; 2 man
hoffte ſie ſollten durch das vereinigte Studium des Rechts
und des Alterthums dieſe Univerſitäten emporbringen. Auf
Erfurt wirkte Conrad Muth, der ein Canonicat, das er
beſaß, zu Gotha genoß, „in glückſeliger Ruhe,“ wie die Auf-
ſchrift ſeines Hauſes ſagte, ein Gleim jener Zeiten, gaſt-
freier Förderer einer ſtrebenden poetiſch-geſinnten Jugend.
So bildete ſich, nachdem erſt die niedrigern Schulen ein-
1 Erasmi Epistolae I, p. 689. In den Epp. Obsc. Vir. ed.
Münch p. 102 wird uͤber einen Socius aus Maͤhren geklagt, der
in Wien leſen wolle, ohne graduirt zu ſeyn.
2 Auch Tiraboschi gedenkt ihrer: VI p. 410. Ihre Cataſtrophe
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