Unter diesen Auspicien nahm man nun auch die Be- rathungen über die allgemeinen Einrichtungen im Reiche wieder auf.
Wir wollen nicht erörtern was geschehen seyn, welchen Gang die Räthe Carls V eingeschlagen haben würden, wenn sie völlig freie Hand gehabt hätten. Genug daß dieß nicht der Fall war.
In dem dritten Artikel der Wahlcapitulation hatte der Kaiser versprochen, ein Regiment zu errichten, "wie es vor- mals bedacht worden und auf der Bahn gewesen: aus frommen, annehmlichen, tapfern, verständigen, redlichen Per- sonen deutscher Nation neben etlichen Churfürsten und Für- sten." Die Absicht dieser Bestimmung war unzweifelhaft. Die ständische Regierungsform, die schon 1487 in Über- legung genommen, 1495 entworfen und vorgeschlagen, 1500 ins Werk gesetzt, aber durch Maximilian wieder beseitigt worden, wollte man jetzt auf immer einrichten: die Ge- danken des Erzbischof Berthold lebten noch einmal auf.
In Worms erneuerten die Churfürsten ihre alte Ver- ein und gaben sich das Wort, auf die Erfüllung der in der Capitulation enthaltenen Zusagen zu dringen. Noch im März ward dem Kaiser ein Entwurf zu dem Regiment vorgelegt. Dieser Entwurf war nichts anders als eine Wiederholung der Regimentsordnung des Jahres 1500. Eben so sollte es zusammengesetzt werden: unter einem Statthalter des Kaisers aus den Abgeordneten der Chur- fürsten und der sechs Kreise, denn die Einrichtung der zehn Kreise war noch nicht zu wirklicher Ausführung gedie- hen, und den wechselnden Repräsentanten der verschiednen
Reichstag von 1521. Regiment.
Unter dieſen Auſpicien nahm man nun auch die Be- rathungen über die allgemeinen Einrichtungen im Reiche wieder auf.
Wir wollen nicht erörtern was geſchehen ſeyn, welchen Gang die Räthe Carls V eingeſchlagen haben würden, wenn ſie völlig freie Hand gehabt hätten. Genug daß dieß nicht der Fall war.
In dem dritten Artikel der Wahlcapitulation hatte der Kaiſer verſprochen, ein Regiment zu errichten, „wie es vor- mals bedacht worden und auf der Bahn geweſen: aus frommen, annehmlichen, tapfern, verſtändigen, redlichen Per- ſonen deutſcher Nation neben etlichen Churfürſten und Für- ſten.“ Die Abſicht dieſer Beſtimmung war unzweifelhaft. Die ſtändiſche Regierungsform, die ſchon 1487 in Über- legung genommen, 1495 entworfen und vorgeſchlagen, 1500 ins Werk geſetzt, aber durch Maximilian wieder beſeitigt worden, wollte man jetzt auf immer einrichten: die Ge- danken des Erzbiſchof Berthold lebten noch einmal auf.
In Worms erneuerten die Churfürſten ihre alte Ver- ein und gaben ſich das Wort, auf die Erfüllung der in der Capitulation enthaltenen Zuſagen zu dringen. Noch im März ward dem Kaiſer ein Entwurf zu dem Regiment vorgelegt. Dieſer Entwurf war nichts anders als eine Wiederholung der Regimentsordnung des Jahres 1500. Eben ſo ſollte es zuſammengeſetzt werden: unter einem Statthalter des Kaiſers aus den Abgeordneten der Chur- fürſten und der ſechs Kreiſe, denn die Einrichtung der zehn Kreiſe war noch nicht zu wirklicher Ausführung gedie- hen, und den wechſelnden Repräſentanten der verſchiednen
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[455/0473]
Reichstag von 1521. Regiment.
Unter dieſen Auſpicien nahm man nun auch die Be-
rathungen über die allgemeinen Einrichtungen im Reiche
wieder auf.
Wir wollen nicht erörtern was geſchehen ſeyn, welchen
Gang die Räthe Carls V eingeſchlagen haben würden,
wenn ſie völlig freie Hand gehabt hätten. Genug daß
dieß nicht der Fall war.
In dem dritten Artikel der Wahlcapitulation hatte der
Kaiſer verſprochen, ein Regiment zu errichten, „wie es vor-
mals bedacht worden und auf der Bahn geweſen: aus
frommen, annehmlichen, tapfern, verſtändigen, redlichen Per-
ſonen deutſcher Nation neben etlichen Churfürſten und Für-
ſten.“ Die Abſicht dieſer Beſtimmung war unzweifelhaft.
Die ſtändiſche Regierungsform, die ſchon 1487 in Über-
legung genommen, 1495 entworfen und vorgeſchlagen, 1500
ins Werk geſetzt, aber durch Maximilian wieder beſeitigt
worden, wollte man jetzt auf immer einrichten: die Ge-
danken des Erzbiſchof Berthold lebten noch einmal auf.
In Worms erneuerten die Churfürſten ihre alte Ver-
ein und gaben ſich das Wort, auf die Erfüllung der in
der Capitulation enthaltenen Zuſagen zu dringen. Noch im
März ward dem Kaiſer ein Entwurf zu dem Regiment
vorgelegt. Dieſer Entwurf war nichts anders als eine
Wiederholung der Regimentsordnung des Jahres 1500.
Eben ſo ſollte es zuſammengeſetzt werden: unter einem
Statthalter des Kaiſers aus den Abgeordneten der Chur-
fürſten und der ſechs Kreiſe, denn die Einrichtung der zehn
Kreiſe war noch nicht zu wirklicher Ausführung gedie-
hen, und den wechſelnden Repräſentanten der verſchiednen
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/473>, abgerufen am 22.11.2024.
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