Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.Drittes Buch. Viertes Capitel. ter Sickingens denselben von diesem Unternehmen abmahnt,um zu erkennen, welche Möglichkeiten des Gelingens oder Mißlingens hier erwogen wurden. 1 Dabei kamen nun aber einige andre Beweggründe ins Es waren das vor allem die der Ritterschaft über- 1 Balthasar Schlörs Schreiben an Sickingen o. D. jedoch unmittelbar vor dem Ausbruch der Fehde: bei Günther Codex di- plomaticus Rheno-Mosellanus V, p. 202. 2 "wo der Kleger den Antwurter erfordert vor sein des
Antwurters Genoß, oder ungefehrlich dem etwas gemeß oder dar- über, unparteilichs Rechten oder Austrags, vor die, so inlendisch der Sachen gesessen oder gelegen seyn." Brüderlicher Verein bei Münch: Leben Sickingens Bd II, p. 188. Drittes Buch. Viertes Capitel. ter Sickingens denſelben von dieſem Unternehmen abmahnt,um zu erkennen, welche Möglichkeiten des Gelingens oder Mißlingens hier erwogen wurden. 1 Dabei kamen nun aber einige andre Beweggründe ins Es waren das vor allem die der Ritterſchaft über- 1 Balthaſar Schloͤrs Schreiben an Sickingen o. D. jedoch unmittelbar vor dem Ausbruch der Fehde: bei Guͤnther Codex di- plomaticus Rheno-Mosellanus V, p. 202. 2 „wo der Kleger den Antwurter erfordert vor ſein des
Antwurters Genoß, oder ungefehrlich dem etwas gemeß oder dar- uͤber, unparteilichs Rechten oder Austrags, vor die, ſo inlendiſch der Sachen geſeſſen oder gelegen ſeyn.“ Bruͤderlicher Verein bei Muͤnch: Leben Sickingens Bd II, p. 188. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0114" n="104"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Drittes Buch. Viertes Capitel</hi>.</fw><lb/> ter Sickingens denſelben von dieſem Unternehmen abmahnt,<lb/> um zu erkennen, welche Möglichkeiten des Gelingens oder<lb/> Mißlingens hier erwogen wurden. <note place="foot" n="1">Balthaſar Schloͤrs Schreiben an Sickingen o. D. jedoch<lb/> unmittelbar vor dem Ausbruch der Fehde: bei Guͤnther <hi rendition="#aq">Codex di-<lb/> plomaticus Rheno-Mosellanus V, p.</hi> 202.</note></p><lb/> <p>Dabei kamen nun aber einige andre Beweggründe ins<lb/> Spiel, welche dieſem Unternehmen eine univerſale Bedeu-<lb/> tung gaben. Bei Sickingen war eine glückliche Feindſelig-<lb/> keit nicht mehr das letzte Ziel: er hatte größere Intereſſen<lb/> im Auge.</p><lb/> <p>Es waren das vor allem die der Ritterſchaft über-<lb/> haupt. Wir wiſſen, wie ſehr die Ritterſchaft über den da-<lb/> maligen öffentlichen Zuſtand mißvergnügt war: über den<lb/> ſchwäbiſchen Bund, der zugleich Ankläger Richter und Voll-<lb/> ſtrecker der Urtel ſeyn wolle, — das Kammergericht, das<lb/> nur den Schwachen zu finden wiſſe, aber den Mächtigen<lb/> in Ruhe laſſe, — das Umſichgreifen der fürſtlichen<lb/> Macht, die fürſtlichen Gerichte, Zölle und Lehensein-<lb/> richtungen. Der oberrheiniſche Adel hatte ſich im Früh-<lb/> jahr 1522 zu Landau vereinigt, ſeine Lehensſachen nur vor<lb/> Lehnrichter und Mannen, wie vor Alters hergebracht,<lb/> ſeine Streitigkeiten mit andern Ständen nur vor unpar-<lb/> teiiſchen, mit rittermäßigen Leuten beſetzten Gerichten <note place="foot" n="2">„wo der Kleger den Antwurter erfordert vor ſein des<lb/> Antwurters Genoß, oder ungefehrlich dem etwas gemeß oder dar-<lb/> uͤber, unparteilichs Rechten oder Austrags, vor die, ſo inlendiſch der<lb/> Sachen geſeſſen oder gelegen ſeyn.“ Bruͤderlicher Verein bei Muͤnch:<lb/> Leben Sickingens Bd <hi rendition="#aq">II, p.</hi> 188.</note> ent-<lb/> ſcheiden zu laſſen, und einem Jeden dem dieß verſagt werde<lb/> zu Hülfe zu kommen: dazu hatte er Franz von Sickingen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [104/0114]
Drittes Buch. Viertes Capitel.
ter Sickingens denſelben von dieſem Unternehmen abmahnt,
um zu erkennen, welche Möglichkeiten des Gelingens oder
Mißlingens hier erwogen wurden. 1
Dabei kamen nun aber einige andre Beweggründe ins
Spiel, welche dieſem Unternehmen eine univerſale Bedeu-
tung gaben. Bei Sickingen war eine glückliche Feindſelig-
keit nicht mehr das letzte Ziel: er hatte größere Intereſſen
im Auge.
Es waren das vor allem die der Ritterſchaft über-
haupt. Wir wiſſen, wie ſehr die Ritterſchaft über den da-
maligen öffentlichen Zuſtand mißvergnügt war: über den
ſchwäbiſchen Bund, der zugleich Ankläger Richter und Voll-
ſtrecker der Urtel ſeyn wolle, — das Kammergericht, das
nur den Schwachen zu finden wiſſe, aber den Mächtigen
in Ruhe laſſe, — das Umſichgreifen der fürſtlichen
Macht, die fürſtlichen Gerichte, Zölle und Lehensein-
richtungen. Der oberrheiniſche Adel hatte ſich im Früh-
jahr 1522 zu Landau vereinigt, ſeine Lehensſachen nur vor
Lehnrichter und Mannen, wie vor Alters hergebracht,
ſeine Streitigkeiten mit andern Ständen nur vor unpar-
teiiſchen, mit rittermäßigen Leuten beſetzten Gerichten 2 ent-
ſcheiden zu laſſen, und einem Jeden dem dieß verſagt werde
zu Hülfe zu kommen: dazu hatte er Franz von Sickingen
1 Balthaſar Schloͤrs Schreiben an Sickingen o. D. jedoch
unmittelbar vor dem Ausbruch der Fehde: bei Guͤnther Codex di-
plomaticus Rheno-Mosellanus V, p. 202.
2 „wo der Kleger den Antwurter erfordert vor ſein des
Antwurters Genoß, oder ungefehrlich dem etwas gemeß oder dar-
uͤber, unparteilichs Rechten oder Austrags, vor die, ſo inlendiſch der
Sachen geſeſſen oder gelegen ſeyn.“ Bruͤderlicher Verein bei Muͤnch:
Leben Sickingens Bd II, p. 188.
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