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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Versammlung zu Magdeburg.
Wort. Die Versammelten wurden auf die Gefahr auf-
merksam gemacht, welche aus jener Verbindung zu Mainz
und aus diesem Erlasse hervorgehe, auf die Nothwendig-
keit, am nächsten Reichstag einmüthige Erklärungen abzu-
geben: dann ward ihnen die Übereinkunft zwischen Sachsen
und Hessen vorgelegt, und der Vorschlag gemacht, dersel-
ben beizutreten. Sie waren alle dazu willig: am 12ten
Juni unterzeichneten sie das Bündniß, wie es zu Gotha
entworfen, zu Torgau ratificirt worden war, und hiengen
ihre Siegel daran. 1

Besonders merkwürdig ist es, daß die Fürsten es nicht
verschmähten auch eine Stadt in ihren Bund aufzunehmen,
die zwar große Freiheiten genoß, aber doch keineswegs als
reichsunmittelbar gelten konnte, eben Magdeburg selbst, wo
sie sich versammelten. 2 Sie war ihnen als ein Mittel-
punct für alle niederdeutschen Gebiete wichtig: überdieß
mußten sie wünschen, daß sie sich gegen den Erzbischof
selbständig behaupten möchte.

So bildete sich zuerst eine compacte evangelische Par-

1 Handlung uf den Tag zu Magdeburg. Eigentlich eine An-
weisung zu dem Verfahren auf dieser Versammlung. "Ferner ist
bedacht, das Bündniß so uns. gn. Herr mit dem Landgrafen zu Go-
tha aufgericht, den Fürsten freundlich und vertraulich zu zeigen, und
wo J. F. Gn. auch darein willigen und schließen wollten, als u. gn.
Hr. sich genzlichen versehen auch frundlich bitten thäte, sollt alsdann
solch Bündniß durch eine Verschreibung immaaßen mit u. gnsten Herrn
vorgemeldt (dem Landgrafen) auch aufgericht und vollzogen werden."
2 Auf ihr unterthäniges Suchen Bitten und Erbieten, sagt der
Churfürst, haben wir Burgermeister Rathmannen und Innungmeister
der alten Stadt Magdeburg in diese christliche Verständniß genom-
men, aus dem, daß wir wissen, daß sie dem göttlichen Worte aus
Gottes Gnaden wohlgeneigt.
Ranke d. Gesch. II. 23

Verſammlung zu Magdeburg.
Wort. Die Verſammelten wurden auf die Gefahr auf-
merkſam gemacht, welche aus jener Verbindung zu Mainz
und aus dieſem Erlaſſe hervorgehe, auf die Nothwendig-
keit, am nächſten Reichstag einmüthige Erklärungen abzu-
geben: dann ward ihnen die Übereinkunft zwiſchen Sachſen
und Heſſen vorgelegt, und der Vorſchlag gemacht, derſel-
ben beizutreten. Sie waren alle dazu willig: am 12ten
Juni unterzeichneten ſie das Bündniß, wie es zu Gotha
entworfen, zu Torgau ratificirt worden war, und hiengen
ihre Siegel daran. 1

Beſonders merkwürdig iſt es, daß die Fürſten es nicht
verſchmähten auch eine Stadt in ihren Bund aufzunehmen,
die zwar große Freiheiten genoß, aber doch keineswegs als
reichsunmittelbar gelten konnte, eben Magdeburg ſelbſt, wo
ſie ſich verſammelten. 2 Sie war ihnen als ein Mittel-
punct für alle niederdeutſchen Gebiete wichtig: überdieß
mußten ſie wünſchen, daß ſie ſich gegen den Erzbiſchof
ſelbſtändig behaupten möchte.

So bildete ſich zuerſt eine compacte evangeliſche Par-

1 Handlung uf den Tag zu Magdeburg. Eigentlich eine An-
weiſung zu dem Verfahren auf dieſer Verſammlung. „Ferner iſt
bedacht, das Buͤndniß ſo unſ. gn. Herr mit dem Landgrafen zu Go-
tha aufgericht, den Fuͤrſten freundlich und vertraulich zu zeigen, und
wo J. F. Gn. auch darein willigen und ſchließen wollten, als u. gn.
Hr. ſich genzlichen verſehen auch frundlich bitten thaͤte, ſollt alsdann
ſolch Buͤndniß durch eine Verſchreibung immaaßen mit u. gnſten Herrn
vorgemeldt (dem Landgrafen) auch aufgericht und vollzogen werden.“
2 Auf ihr unterthaͤniges Suchen Bitten und Erbieten, ſagt der
Churfuͤrſt, haben wir Burgermeiſter Rathmannen und Innungmeiſter
der alten Stadt Magdeburg in dieſe chriſtliche Verſtaͤndniß genom-
men, aus dem, daß wir wiſſen, daß ſie dem goͤttlichen Worte aus
Gottes Gnaden wohlgeneigt.
Ranke d. Geſch. II. 23
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[353/0363] Verſammlung zu Magdeburg. Wort. Die Verſammelten wurden auf die Gefahr auf- merkſam gemacht, welche aus jener Verbindung zu Mainz und aus dieſem Erlaſſe hervorgehe, auf die Nothwendig- keit, am nächſten Reichstag einmüthige Erklärungen abzu- geben: dann ward ihnen die Übereinkunft zwiſchen Sachſen und Heſſen vorgelegt, und der Vorſchlag gemacht, derſel- ben beizutreten. Sie waren alle dazu willig: am 12ten Juni unterzeichneten ſie das Bündniß, wie es zu Gotha entworfen, zu Torgau ratificirt worden war, und hiengen ihre Siegel daran. 1 Beſonders merkwürdig iſt es, daß die Fürſten es nicht verſchmähten auch eine Stadt in ihren Bund aufzunehmen, die zwar große Freiheiten genoß, aber doch keineswegs als reichsunmittelbar gelten konnte, eben Magdeburg ſelbſt, wo ſie ſich verſammelten. 2 Sie war ihnen als ein Mittel- punct für alle niederdeutſchen Gebiete wichtig: überdieß mußten ſie wünſchen, daß ſie ſich gegen den Erzbiſchof ſelbſtändig behaupten möchte. So bildete ſich zuerſt eine compacte evangeliſche Par- 1 Handlung uf den Tag zu Magdeburg. Eigentlich eine An- weiſung zu dem Verfahren auf dieſer Verſammlung. „Ferner iſt bedacht, das Buͤndniß ſo unſ. gn. Herr mit dem Landgrafen zu Go- tha aufgericht, den Fuͤrſten freundlich und vertraulich zu zeigen, und wo J. F. Gn. auch darein willigen und ſchließen wollten, als u. gn. Hr. ſich genzlichen verſehen auch frundlich bitten thaͤte, ſollt alsdann ſolch Buͤndniß durch eine Verſchreibung immaaßen mit u. gnſten Herrn vorgemeldt (dem Landgrafen) auch aufgericht und vollzogen werden.“ 2 Auf ihr unterthaͤniges Suchen Bitten und Erbieten, ſagt der Churfuͤrſt, haben wir Burgermeiſter Rathmannen und Innungmeiſter der alten Stadt Magdeburg in dieſe chriſtliche Verſtaͤndniß genom- men, aus dem, daß wir wiſſen, daß ſie dem goͤttlichen Worte aus Gottes Gnaden wohlgeneigt. Ranke d. Geſch. II. 23

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/363>, abgerufen am 27.11.2024.