an der Reichsverwaltung, die sie vor einigen Jahren sogar geleitet hatten, ausgeschlossen, sondern von derselben in ih- rem Daseyn bedroht.
Es blieb ihnen nur übrig, sich als Minorität zu con- stituiren, und zwar als eine solche, die sich keine Zurück- setzung gefallen lassen will und alle ihre Kräfte dagegen zu- sammenzunehmen entschlossen ist.
Man darf nie vergessen, daß der muthige Gedanke, diese Stellung zu ergreifen, sich auf dem Boden der Reichs- gesetze zur Wehre zu stellen, von welchem die folgende Ent- wickelung des Protestantismus abhängt, in der Idee einer Vereinigung des sächsischen und des schweizerischen Bekennt- nisses gefaßt und ausgeführt ward.
Am 21. April wies König Ferdinand die braunschwei- gisch-badensche Vermittelung zurück; am 22sten schlossen Sachsen und Hessen eine, wie es in der Urkunde heißt, "sonderlich geheime Verständniß" mit den Städten Nürn- berg, Ulm und Strasburg. Man war darüber einig, daß man sich vertheidigen wolle, wenn man des göttlichen Wor- tes halber angegriffen werde, möchte das nun durch den schwäbischen Bund, oder von Seiten des Kammergerichts, oder selbst durch die Reichsregierung geschehen. Gesandte, die im Juni zu Rotach an dem fränkischen Gebirge zu- sammenkommen würden, sollten näher bestimmen, wie man einander Hülfe zu leisten habe. 1
Zwischen Nürnberg, welches dem lutherischen, und Strasburg, welches dem schweizerischen Begriff anhing, ward hier, wie man sieht, noch kein Unterschied gemacht.
1 Artikel des Bedenkens auf die vertraute Unterrede im W. A.
Fuͤnftes Buch. Sechstes Capitel.
an der Reichsverwaltung, die ſie vor einigen Jahren ſogar geleitet hatten, ausgeſchloſſen, ſondern von derſelben in ih- rem Daſeyn bedroht.
Es blieb ihnen nur übrig, ſich als Minorität zu con- ſtituiren, und zwar als eine ſolche, die ſich keine Zurück- ſetzung gefallen laſſen will und alle ihre Kräfte dagegen zu- ſammenzunehmen entſchloſſen iſt.
Man darf nie vergeſſen, daß der muthige Gedanke, dieſe Stellung zu ergreifen, ſich auf dem Boden der Reichs- geſetze zur Wehre zu ſtellen, von welchem die folgende Ent- wickelung des Proteſtantismus abhängt, in der Idee einer Vereinigung des ſächſiſchen und des ſchweizeriſchen Bekennt- niſſes gefaßt und ausgeführt ward.
Am 21. April wies König Ferdinand die braunſchwei- giſch-badenſche Vermittelung zurück; am 22ſten ſchloſſen Sachſen und Heſſen eine, wie es in der Urkunde heißt, „ſonderlich geheime Verſtändniß“ mit den Städten Nürn- berg, Ulm und Strasburg. Man war darüber einig, daß man ſich vertheidigen wolle, wenn man des göttlichen Wor- tes halber angegriffen werde, möchte das nun durch den ſchwäbiſchen Bund, oder von Seiten des Kammergerichts, oder ſelbſt durch die Reichsregierung geſchehen. Geſandte, die im Juni zu Rotach an dem fränkiſchen Gebirge zu- ſammenkommen würden, ſollten näher beſtimmen, wie man einander Hülfe zu leiſten habe. 1
Zwiſchen Nürnberg, welches dem lutheriſchen, und Strasburg, welches dem ſchweizeriſchen Begriff anhing, ward hier, wie man ſieht, noch kein Unterſchied gemacht.
1 Artikel des Bedenkens auf die vertraute Unterrede im W. A.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0178"n="162"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Fuͤnftes Buch. Sechstes Capitel</hi>.</fw><lb/>
an der Reichsverwaltung, die ſie vor einigen Jahren ſogar<lb/>
geleitet hatten, ausgeſchloſſen, ſondern von derſelben in ih-<lb/>
rem Daſeyn bedroht.</p><lb/><p>Es blieb ihnen nur übrig, ſich als Minorität zu con-<lb/>ſtituiren, und zwar als eine ſolche, die ſich keine Zurück-<lb/>ſetzung gefallen laſſen will und alle ihre Kräfte dagegen zu-<lb/>ſammenzunehmen entſchloſſen iſt.</p><lb/><p>Man darf nie vergeſſen, daß der muthige Gedanke,<lb/>
dieſe Stellung zu ergreifen, ſich auf dem Boden der Reichs-<lb/>
geſetze zur Wehre zu ſtellen, von welchem die folgende Ent-<lb/>
wickelung des Proteſtantismus abhängt, in der Idee einer<lb/>
Vereinigung des ſächſiſchen und des ſchweizeriſchen Bekennt-<lb/>
niſſes gefaßt und ausgeführt ward.</p><lb/><p>Am 21. April wies König Ferdinand die braunſchwei-<lb/>
giſch-badenſche Vermittelung zurück; am 22ſten ſchloſſen<lb/>
Sachſen und Heſſen eine, wie es in der Urkunde heißt,<lb/>„ſonderlich geheime Verſtändniß“ mit den Städten Nürn-<lb/>
berg, Ulm und Strasburg. Man war darüber einig, daß<lb/>
man ſich vertheidigen wolle, wenn man des göttlichen Wor-<lb/>
tes halber angegriffen werde, möchte das nun durch den<lb/>ſchwäbiſchen Bund, oder von Seiten des Kammergerichts,<lb/>
oder ſelbſt durch die Reichsregierung geſchehen. Geſandte,<lb/>
die im Juni zu Rotach an dem fränkiſchen Gebirge zu-<lb/>ſammenkommen würden, ſollten näher beſtimmen, wie man<lb/>
einander Hülfe zu leiſten habe. <noteplace="foot"n="1">Artikel des Bedenkens auf die vertraute Unterrede im W. A.</note></p><lb/><p>Zwiſchen Nürnberg, welches dem lutheriſchen, und<lb/>
Strasburg, welches dem ſchweizeriſchen Begriff anhing,<lb/>
ward hier, wie man ſieht, noch kein Unterſchied gemacht.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[162/0178]
Fuͤnftes Buch. Sechstes Capitel.
an der Reichsverwaltung, die ſie vor einigen Jahren ſogar
geleitet hatten, ausgeſchloſſen, ſondern von derſelben in ih-
rem Daſeyn bedroht.
Es blieb ihnen nur übrig, ſich als Minorität zu con-
ſtituiren, und zwar als eine ſolche, die ſich keine Zurück-
ſetzung gefallen laſſen will und alle ihre Kräfte dagegen zu-
ſammenzunehmen entſchloſſen iſt.
Man darf nie vergeſſen, daß der muthige Gedanke,
dieſe Stellung zu ergreifen, ſich auf dem Boden der Reichs-
geſetze zur Wehre zu ſtellen, von welchem die folgende Ent-
wickelung des Proteſtantismus abhängt, in der Idee einer
Vereinigung des ſächſiſchen und des ſchweizeriſchen Bekennt-
niſſes gefaßt und ausgeführt ward.
Am 21. April wies König Ferdinand die braunſchwei-
giſch-badenſche Vermittelung zurück; am 22ſten ſchloſſen
Sachſen und Heſſen eine, wie es in der Urkunde heißt,
„ſonderlich geheime Verſtändniß“ mit den Städten Nürn-
berg, Ulm und Strasburg. Man war darüber einig, daß
man ſich vertheidigen wolle, wenn man des göttlichen Wor-
tes halber angegriffen werde, möchte das nun durch den
ſchwäbiſchen Bund, oder von Seiten des Kammergerichts,
oder ſelbſt durch die Reichsregierung geſchehen. Geſandte,
die im Juni zu Rotach an dem fränkiſchen Gebirge zu-
ſammenkommen würden, ſollten näher beſtimmen, wie man
einander Hülfe zu leiſten habe. 1
Zwiſchen Nürnberg, welches dem lutheriſchen, und
Strasburg, welches dem ſchweizeriſchen Begriff anhing,
ward hier, wie man ſieht, noch kein Unterſchied gemacht.
1 Artikel des Bedenkens auf die vertraute Unterrede im W. A.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/178>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.