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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Siebentes Buch. Drittes Capitel.
Mann bezeichnet, genommen und seitdem auch keinen an-
dern angestellt hatte, hörte man auf, den Sonntag zu
feiern: die Einwohner starben ohne den Trost der Sacra-
mente. 1 Nun war aber die Regierung des Erzbischofs,
durch einen mit der Einnahme außer allem Verhältniß ste-
henden Aufwand, wir können nicht sagen in Verlegenheit,
sondern eigentlich in die Unmöglichkeit, sich aus eignen
Kräften auch nur fortzusetzen gerathen. Wenn sie dann
die Stände um außerordentliche Beihülfe angieng, wie dieß
z. B. auf dem Landtag zu Kalbe im Jahr 1541 geschah,
war es da wohl denkbar daß nicht von diesen dagegen
ihr größtes Anliegen, die Religionssache, zur Sprache ge-
bracht wurde? Man hat von jeher erzählt, Cardinal Al-
brecht
habe seinen Unterthanen die Einführung der neuen
Lehre dafür gestattet daß sie seine Schulden übernommen.
Ganz wörtlich ist das nun wohl nicht wahr: in dem lan-
gen Abschied jenes Landtages, den das Provinzialarchiv zu
Magdeburg aufbewahrt, findet sich kein Wort davon. 2 So
viel aber erhellt doch aus anderweiten unzweifelhaften Nach-
richten, daß in dieser Versammlung, in welcher sich die
Stände der Stifte Magdeburg und Halberstadt verpflichte-
ten, zur Tilgung der erzbischöflichen Schulden eine bedeutende
Summe aufzubringen, wenigstens ein Theil derselben, na-
mentlich die Magdeburger Ritterschaft, den Erzbischof um Zu-
lassung der freien Predigt ersucht, und dieser das nicht gradezu
abgeschlagen hat. 3 Ich finde nicht mit Bestimmtheit, ob

1 Vorstellung der Stadt Neuhaldensleben Donnerstag nach
Udalrici 1540 in Erhardts Überlieferungen III, p. 53.
2 Donnerstag nach Dorotheä, 10 Febr. 1541.
3 So versichert der Rath zu Halle der Bürgerschaft. Ver-
handlungen bei Dreyhaupt I, 973.

Siebentes Buch. Drittes Capitel.
Mann bezeichnet, genommen und ſeitdem auch keinen an-
dern angeſtellt hatte, hörte man auf, den Sonntag zu
feiern: die Einwohner ſtarben ohne den Troſt der Sacra-
mente. 1 Nun war aber die Regierung des Erzbiſchofs,
durch einen mit der Einnahme außer allem Verhältniß ſte-
henden Aufwand, wir können nicht ſagen in Verlegenheit,
ſondern eigentlich in die Unmöglichkeit, ſich aus eignen
Kräften auch nur fortzuſetzen gerathen. Wenn ſie dann
die Stände um außerordentliche Beihülfe angieng, wie dieß
z. B. auf dem Landtag zu Kalbe im Jahr 1541 geſchah,
war es da wohl denkbar daß nicht von dieſen dagegen
ihr größtes Anliegen, die Religionsſache, zur Sprache ge-
bracht wurde? Man hat von jeher erzählt, Cardinal Al-
brecht
habe ſeinen Unterthanen die Einführung der neuen
Lehre dafür geſtattet daß ſie ſeine Schulden übernommen.
Ganz wörtlich iſt das nun wohl nicht wahr: in dem lan-
gen Abſchied jenes Landtages, den das Provinzialarchiv zu
Magdeburg aufbewahrt, findet ſich kein Wort davon. 2 So
viel aber erhellt doch aus anderweiten unzweifelhaften Nach-
richten, daß in dieſer Verſammlung, in welcher ſich die
Stände der Stifte Magdeburg und Halberſtadt verpflichte-
ten, zur Tilgung der erzbiſchöflichen Schulden eine bedeutende
Summe aufzubringen, wenigſtens ein Theil derſelben, na-
mentlich die Magdeburger Ritterſchaft, den Erzbiſchof um Zu-
laſſung der freien Predigt erſucht, und dieſer das nicht gradezu
abgeſchlagen hat. 3 Ich finde nicht mit Beſtimmtheit, ob

1 Vorſtellung der Stadt Neuhaldensleben Donnerſtag nach
Udalrici 1540 in Erhardts Uͤberlieferungen III, p. 53.
2 Donnerſtag nach Dorotheaͤ, 10 Febr. 1541.
3 So verſichert der Rath zu Halle der Buͤrgerſchaft. Ver-
handlungen bei Dreyhaupt I, 973.
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[164/0176] Siebentes Buch. Drittes Capitel. Mann bezeichnet, genommen und ſeitdem auch keinen an- dern angeſtellt hatte, hörte man auf, den Sonntag zu feiern: die Einwohner ſtarben ohne den Troſt der Sacra- mente. 1 Nun war aber die Regierung des Erzbiſchofs, durch einen mit der Einnahme außer allem Verhältniß ſte- henden Aufwand, wir können nicht ſagen in Verlegenheit, ſondern eigentlich in die Unmöglichkeit, ſich aus eignen Kräften auch nur fortzuſetzen gerathen. Wenn ſie dann die Stände um außerordentliche Beihülfe angieng, wie dieß z. B. auf dem Landtag zu Kalbe im Jahr 1541 geſchah, war es da wohl denkbar daß nicht von dieſen dagegen ihr größtes Anliegen, die Religionsſache, zur Sprache ge- bracht wurde? Man hat von jeher erzählt, Cardinal Al- brecht habe ſeinen Unterthanen die Einführung der neuen Lehre dafür geſtattet daß ſie ſeine Schulden übernommen. Ganz wörtlich iſt das nun wohl nicht wahr: in dem lan- gen Abſchied jenes Landtages, den das Provinzialarchiv zu Magdeburg aufbewahrt, findet ſich kein Wort davon. 2 So viel aber erhellt doch aus anderweiten unzweifelhaften Nach- richten, daß in dieſer Verſammlung, in welcher ſich die Stände der Stifte Magdeburg und Halberſtadt verpflichte- ten, zur Tilgung der erzbiſchöflichen Schulden eine bedeutende Summe aufzubringen, wenigſtens ein Theil derſelben, na- mentlich die Magdeburger Ritterſchaft, den Erzbiſchof um Zu- laſſung der freien Predigt erſucht, und dieſer das nicht gradezu abgeſchlagen hat. 3 Ich finde nicht mit Beſtimmtheit, ob 1 Vorſtellung der Stadt Neuhaldensleben Donnerſtag nach Udalrici 1540 in Erhardts Uͤberlieferungen III, p. 53. 2 Donnerſtag nach Dorotheaͤ, 10 Febr. 1541. 3 So verſichert der Rath zu Halle der Buͤrgerſchaft. Ver- handlungen bei Dreyhaupt I, 973.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/176>, abgerufen am 25.11.2024.