Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.Berathung der Reichsstände in Regensburg. ten Meinungen an einander zu dulden, bis man auch darüberkünftig einmal eine Vereinbarung treffe. Besonders Joachim II lebte und webte in dieser Hofnung. Im kaiserlichen Rathe vernahm man das Wort Toleranz. Der Kaiser beschloß die Acten des Gesprächs, obwohl Berathung der Reichsstände. Es hatte anfangs den Anschein, als würde der Kai- In dem Churfürstenrathe, über dessen Verhandlungen Die erste Stimme nun, die von Trier, war dagegen. Ganz anders ließen sich jedoch gleich die Räthe von Cölln 1 Joh. Ludw. v. Hagen, gegen den Wunsch Hessens und des
Kaisers erwählt, ordnete am 21 März Gebete für den Reichstag an, "deshalb weil so viel grausame erschreckliche verdammte Ketzerey Är- gerniß Secten im h. Reich erfolgt sind." Berathung der Reichsſtaͤnde in Regensburg. ten Meinungen an einander zu dulden, bis man auch darüberkünftig einmal eine Vereinbarung treffe. Beſonders Joachim II lebte und webte in dieſer Hofnung. Im kaiſerlichen Rathe vernahm man das Wort Toleranz. Der Kaiſer beſchloß die Acten des Geſprächs, obwohl Berathung der Reichsſtände. Es hatte anfangs den Anſchein, als würde der Kai- In dem Churfürſtenrathe, über deſſen Verhandlungen Die erſte Stimme nun, die von Trier, war dagegen. Ganz anders ließen ſich jedoch gleich die Räthe von Cölln 1 Joh. Ludw. v. Hagen, gegen den Wunſch Heſſens und des
Kaiſers erwaͤhlt, ordnete am 21 Maͤrz Gebete fuͤr den Reichstag an, „deshalb weil ſo viel grauſame erſchreckliche verdammte Ketzerey Aͤr- gerniß Secten im h. Reich erfolgt ſind.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0227" n="215"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Berathung der Reichsſtaͤnde in <placeName>Regensburg</placeName></hi>.</fw><lb/> ten Meinungen an einander zu dulden, bis man auch darüber<lb/> künftig einmal eine Vereinbarung treffe. Beſonders <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118557556">Joachim <hi rendition="#aq">II</hi></persName><lb/> lebte und webte in dieſer Hofnung. Im kaiſerlichen Rathe<lb/> vernahm man das Wort Toleranz.</p><lb/> <p>Der Kaiſer beſchloß die Acten des Geſprächs, obwohl<lb/> es nicht zu dem gewünſchten Ergebniß geführt, den Reichs-<lb/> ſtänden vorzulegen: mit dem Begehren, die verglichenen Puncte<lb/> wenigſtens bis auf das nächſte Concilium zu halten.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>Berathung der Reichsſtände.</head><lb/> <p>Es hatte anfangs den Anſchein, als würde der Kai-<lb/> ſer, nachdem ſo vieles andere aufgegeben war, doch wenig-<lb/> ſtens hiemit durchdringen.</p><lb/> <p>In dem Churfürſtenrathe, über deſſen Verhandlungen<lb/> wir durch ein brandenburgiſches Protocoll unterrichtet ſind,<lb/> ward die Sache am 14ten Juli vorgenommen.</p><lb/> <p>Die erſte Stimme nun, die von <placeName>Trier</placeName>, war dagegen.<lb/><placeName>Trier</placeName> ſchlug vor, alle Artikel, verglichene und unverglichene,<lb/> dem Concilium anheim zu ſtellen. <note place="foot" n="1"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/130224014">Joh. Ludw. v. Hagen</persName>, gegen den Wunſch <placeName>Heſſens</placeName> und des<lb/> Kaiſers erwaͤhlt, ordnete am 21 Maͤrz Gebete fuͤr den Reichstag an,<lb/> „deshalb weil ſo viel grauſame erſchreckliche verdammte Ketzerey Aͤr-<lb/> gerniß Secten im h. Reich erfolgt ſind.“</note></p><lb/> <p>Ganz anders ließen ſich jedoch gleich die Räthe von <placeName>Cölln</placeName><lb/> vernehmen: ſie meinten, man würde wohl in dem großen<lb/> Vorhaben weiter gekommen ſeyn, wenn nur nicht das Wort<lb/> Transſubſtantiation, das in die Schulen gehöre, hätte behaup-<lb/> tet werden ſollen. Auf jeden Fall müſſe man die verglichenen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0227]
Berathung der Reichsſtaͤnde in Regensburg.
ten Meinungen an einander zu dulden, bis man auch darüber
künftig einmal eine Vereinbarung treffe. Beſonders Joachim II
lebte und webte in dieſer Hofnung. Im kaiſerlichen Rathe
vernahm man das Wort Toleranz.
Der Kaiſer beſchloß die Acten des Geſprächs, obwohl
es nicht zu dem gewünſchten Ergebniß geführt, den Reichs-
ſtänden vorzulegen: mit dem Begehren, die verglichenen Puncte
wenigſtens bis auf das nächſte Concilium zu halten.
Berathung der Reichsſtände.
Es hatte anfangs den Anſchein, als würde der Kai-
ſer, nachdem ſo vieles andere aufgegeben war, doch wenig-
ſtens hiemit durchdringen.
In dem Churfürſtenrathe, über deſſen Verhandlungen
wir durch ein brandenburgiſches Protocoll unterrichtet ſind,
ward die Sache am 14ten Juli vorgenommen.
Die erſte Stimme nun, die von Trier, war dagegen.
Trier ſchlug vor, alle Artikel, verglichene und unverglichene,
dem Concilium anheim zu ſtellen. 1
Ganz anders ließen ſich jedoch gleich die Räthe von Cölln
vernehmen: ſie meinten, man würde wohl in dem großen
Vorhaben weiter gekommen ſeyn, wenn nur nicht das Wort
Transſubſtantiation, das in die Schulen gehöre, hätte behaup-
tet werden ſollen. Auf jeden Fall müſſe man die verglichenen
1 Joh. Ludw. v. Hagen, gegen den Wunſch Heſſens und des
Kaiſers erwaͤhlt, ordnete am 21 Maͤrz Gebete fuͤr den Reichstag an,
„deshalb weil ſo viel grauſame erſchreckliche verdammte Ketzerey Aͤr-
gerniß Secten im h. Reich erfolgt ſind.“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |