Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.Reichstag zu Speier 1544. oder noch schließen möchten, anerkannt. Einige Hauptartikelder Declaration von 1541 kamen wörtlich in den Abschied. Wir können sagen: der Zustand der von der Hierarchie ge- trennten Landeskirchen erhielt im Allgemeinen die Bestäti- gung des Reiches. Auf entsprechende Weise wurden die Irrungen über das In der That darin lag alles was sie billigerweise for- 1 Pacificantur per hoc, klagt ein altgläubiger Glossator, bona et personae Lutheranorum per omnia catholicis, nec ad illas poe- nas contra haereticos adornatas procedi poterit. Ranke D. Gesch. IV. 20
Reichstag zu Speier 1544. oder noch ſchließen möchten, anerkannt. Einige Hauptartikelder Declaration von 1541 kamen wörtlich in den Abſchied. Wir können ſagen: der Zuſtand der von der Hierarchie ge- trennten Landeskirchen erhielt im Allgemeinen die Beſtäti- gung des Reiches. Auf entſprechende Weiſe wurden die Irrungen über das In der That darin lag alles was ſie billigerweiſe for- 1 Pacificantur per hoc, klagt ein altglaͤubiger Gloſſator, bona et personae Lutheranorum per omnia catholicis, nec ad illas poe- nas contra haereticos adornatas procedi poterit. Ranke D. Geſch. IV. 20
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0317" n="305"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Reichstag zu <placeName>Speier</placeName></hi> 1544.</fw><lb/> oder noch ſchließen möchten, anerkannt. Einige Hauptartikel<lb/> der Declaration von 1541 kamen wörtlich in den Abſchied.<lb/> Wir können ſagen: der Zuſtand der von der Hierarchie ge-<lb/> trennten Landeskirchen erhielt im Allgemeinen die Beſtäti-<lb/> gung des Reiches.</p><lb/> <p>Auf entſprechende Weiſe wurden die Irrungen über das<lb/> Kammergericht entſchieden. Mit einer Wiederholung der Sus-<lb/> penſion der die Confeſſionsverwandten betreffenden Proceſſe<lb/> und Achten war man jetzt nicht zufrieden. Wie die Prote-<lb/> ſtanten immer gefordert, eine ganz neue Einrichtung des Kam-<lb/> mergerichts ward in Ausſicht geſtellt: zwar nicht in dem<lb/> Umfang den ſie in Antrag gebracht, namentlich nicht der-<lb/> geſtalt, daß von den alten Beiſitzern Keiner wieder gewählt<lb/> werden ſollte, was der Lage der Dinge hinwiederum nicht<lb/> entſprochen haben würde; allein doch ſo, daß ſie ſehr zu-<lb/> frieden ſeyn konnten. Am nächſten Reichstag ſollten von<lb/> allen dazu befugten Ständen aufs neue Kammergerichts-<lb/> beiſitzer präſentirt werden, ohne Rückſicht ob ſie den Eid<lb/> zu Gott und den Heiligen, oder zu Gott und dem Evange-<lb/> lium ſchwören würden. Und damit eine vollkommen gleiche<lb/> Grundlage des Rechts beſtände, ſollten in Zukunft die Satzun-<lb/> gen des geſchriebenen gemeinen Rechts in Hinſicht der Reli-<lb/> gion ſo wenig wie die frühern Abſchiede Anwendung finden. <note place="foot" n="1"><hi rendition="#aq">Pacificantur per hoc,</hi> klagt ein altglaͤubiger Gloſſator, <hi rendition="#aq">bona<lb/> et personae Lutheranorum per omnia catholicis, nec ad illas poe-<lb/> nas contra haereticos adornatas procedi poterit.</hi></note></p><lb/> <p>In der That darin lag alles was ſie billigerweiſe for-<lb/> dern konnten: Rechtsgleichheit in Hinſicht der Geſetze ſowohl<lb/> wie der Richter.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/118598279">Ranke</persName> D. Geſch. <hi rendition="#aq">IV.</hi> 20</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [305/0317]
Reichstag zu Speier 1544.
oder noch ſchließen möchten, anerkannt. Einige Hauptartikel
der Declaration von 1541 kamen wörtlich in den Abſchied.
Wir können ſagen: der Zuſtand der von der Hierarchie ge-
trennten Landeskirchen erhielt im Allgemeinen die Beſtäti-
gung des Reiches.
Auf entſprechende Weiſe wurden die Irrungen über das
Kammergericht entſchieden. Mit einer Wiederholung der Sus-
penſion der die Confeſſionsverwandten betreffenden Proceſſe
und Achten war man jetzt nicht zufrieden. Wie die Prote-
ſtanten immer gefordert, eine ganz neue Einrichtung des Kam-
mergerichts ward in Ausſicht geſtellt: zwar nicht in dem
Umfang den ſie in Antrag gebracht, namentlich nicht der-
geſtalt, daß von den alten Beiſitzern Keiner wieder gewählt
werden ſollte, was der Lage der Dinge hinwiederum nicht
entſprochen haben würde; allein doch ſo, daß ſie ſehr zu-
frieden ſeyn konnten. Am nächſten Reichstag ſollten von
allen dazu befugten Ständen aufs neue Kammergerichts-
beiſitzer präſentirt werden, ohne Rückſicht ob ſie den Eid
zu Gott und den Heiligen, oder zu Gott und dem Evange-
lium ſchwören würden. Und damit eine vollkommen gleiche
Grundlage des Rechts beſtände, ſollten in Zukunft die Satzun-
gen des geſchriebenen gemeinen Rechts in Hinſicht der Reli-
gion ſo wenig wie die frühern Abſchiede Anwendung finden. 1
In der That darin lag alles was ſie billigerweiſe for-
dern konnten: Rechtsgleichheit in Hinſicht der Geſetze ſowohl
wie der Richter.
1 Pacificantur per hoc, klagt ein altglaͤubiger Gloſſator, bona
et personae Lutheranorum per omnia catholicis, nec ad illas poe-
nas contra haereticos adornatas procedi poterit.
Ranke D. Geſch. IV. 20
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |