her in Zaum gehalten, -- in Harnisch und Wehr um den Dom gesammelt hatte. 1
Eben darum ließen sich auch Commissarien und Capitel durch keinen Widerspruch abhalten, den Coadjutor wirklich einzusetzen. Unter dem Gesange des Te Deum, von der Or- gel begleitet, ward Adolph von Schaumburg auf den Hoch- altar gesetzt und dem Volk als der neue Erzbischof dargestellt.
Wohl sah nun Hermann von Wied, daß er sich nicht behaupten würde. Was konnte ihm auch, einem achtzigjäh- rigen Greise, gesinnt wie er war, und nur noch lebend in religiösen Gedanken, so viel daran liegen? Er faßte die Ab- sicht, die Erhaltung der Religion die er eingeführt, zum Preise seiner Abdankung zu machen. Er forderte die Zusicherung, daß in dem Zustand der Religion nichts verändert, und der- jenige Theil des Capitels der es mit ihm gehalten, wieder in seine Rechte hergestellt werde.
Vielleicht mochte sich der Erzbischof schmeicheln ein Zu- geständniß auszuwirken, wie den oberländischen Städten be- willigt worden; allein hier hatte der Kaiser andre Rücksich- ten: die Commissarien erwiederten, daß in ihrer Instruction von diesen Dingen nichts enthalten sey. Adolph von Schaum- burg erklärte, er werde sich in der Religion so verhalten, wie Gott und die beiden höchsten Gewalten es billigen würden.
Da waren aber auch die Stände keinen Schritt weiter
1 Relation über den Vorgang bei BucholtzIX, 390. Capi- tulum nolens populum, qui ad ecclesiam majorem cum consuli- bus civitatjs maximus confluxerat rei exitum sed non parivoto exspectans, diutius suspendere, seditionem si publicatio extrahe- retur diutius non injuste metuens. Andre Notizen schöpfte ich aus den Protocollen des Rathes.
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Ausſoͤhnungen und Unterwerfungen. Coͤlln.
her in Zaum gehalten, — in Harniſch und Wehr um den Dom geſammelt hatte. 1
Eben darum ließen ſich auch Commiſſarien und Capitel durch keinen Widerſpruch abhalten, den Coadjutor wirklich einzuſetzen. Unter dem Geſange des Te Deum, von der Or- gel begleitet, ward Adolph von Schaumburg auf den Hoch- altar geſetzt und dem Volk als der neue Erzbiſchof dargeſtellt.
Wohl ſah nun Hermann von Wied, daß er ſich nicht behaupten würde. Was konnte ihm auch, einem achtzigjäh- rigen Greiſe, geſinnt wie er war, und nur noch lebend in religiöſen Gedanken, ſo viel daran liegen? Er faßte die Ab- ſicht, die Erhaltung der Religion die er eingeführt, zum Preiſe ſeiner Abdankung zu machen. Er forderte die Zuſicherung, daß in dem Zuſtand der Religion nichts verändert, und der- jenige Theil des Capitels der es mit ihm gehalten, wieder in ſeine Rechte hergeſtellt werde.
Vielleicht mochte ſich der Erzbiſchof ſchmeicheln ein Zu- geſtändniß auszuwirken, wie den oberländiſchen Städten be- willigt worden; allein hier hatte der Kaiſer andre Rückſich- ten: die Commiſſarien erwiederten, daß in ihrer Inſtruction von dieſen Dingen nichts enthalten ſey. Adolph von Schaum- burg erklärte, er werde ſich in der Religion ſo verhalten, wie Gott und die beiden höchſten Gewalten es billigen würden.
Da waren aber auch die Stände keinen Schritt weiter
1 Relation uͤber den Vorgang bei BucholtzIX, 390. Capi- tulum nolens populum, qui ad ecclesiam majorem cum consuli- bus civitatjs maximus confluxerat rei exitum sed non parivoto exspectans, diutius suspendere, seditionem si publicatio extrahe- retur diutius non injuste metuens. Andre Notizen ſchoͤpfte ich aus den Protocollen des Rathes.
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Ausſoͤhnungen und Unterwerfungen. Coͤlln.
her in Zaum gehalten, — in Harniſch und Wehr um den
Dom geſammelt hatte. 1
Eben darum ließen ſich auch Commiſſarien und Capitel
durch keinen Widerſpruch abhalten, den Coadjutor wirklich
einzuſetzen. Unter dem Geſange des Te Deum, von der Or-
gel begleitet, ward Adolph von Schaumburg auf den Hoch-
altar geſetzt und dem Volk als der neue Erzbiſchof dargeſtellt.
Wohl ſah nun Hermann von Wied, daß er ſich nicht
behaupten würde. Was konnte ihm auch, einem achtzigjäh-
rigen Greiſe, geſinnt wie er war, und nur noch lebend in
religiöſen Gedanken, ſo viel daran liegen? Er faßte die Ab-
ſicht, die Erhaltung der Religion die er eingeführt, zum Preiſe
ſeiner Abdankung zu machen. Er forderte die Zuſicherung,
daß in dem Zuſtand der Religion nichts verändert, und der-
jenige Theil des Capitels der es mit ihm gehalten, wieder
in ſeine Rechte hergeſtellt werde.
Vielleicht mochte ſich der Erzbiſchof ſchmeicheln ein Zu-
geſtändniß auszuwirken, wie den oberländiſchen Städten be-
willigt worden; allein hier hatte der Kaiſer andre Rückſich-
ten: die Commiſſarien erwiederten, daß in ihrer Inſtruction
von dieſen Dingen nichts enthalten ſey. Adolph von Schaum-
burg erklärte, er werde ſich in der Religion ſo verhalten, wie
Gott und die beiden höchſten Gewalten es billigen würden.
Da waren aber auch die Stände keinen Schritt weiter
1 Relation uͤber den Vorgang bei Bucholtz IX, 390. Capi-
tulum nolens populum, qui ad ecclesiam majorem cum consuli-
bus civitatjs maximus confluxerat rei exitum sed non parivoto
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/479>, abgerufen am 24.06.2024.
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