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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Successionsentwurf.
eine Abschrift, in dem Brüsseler Archiv: allenfalls könnte
Jemand vermuthen, daß derselbe nur vorgelegt und viel-
leicht nicht vollzogen worden sey. Er bliebe auch dann
sehr merkwürdig, weil er die Gedanken des Kaisers, seines
Hofes und seiner Räthe besser als irgend ein anderes Do-
cument darlegt das bisher bekannt geworden ist. Aber
in der That finde ich doch nichts was einen ernstlichen Zwei-
fel an der Annahme dieser Verabredungen begründen könnte.
Wenigstens ist die im Vertrag erwähnte Instruction von
dem römischen König zugleich mit dem Kaiser den Churfür-
sten vorgelegt worden. Ferdinand bekennt darin, daß er
nach dem Abgang seines Bruders die Hülfe seines Neffen,
des Prinzen von Spanien, nicht werde entbehren können:
um diesen aber zu vermögen solche zu leisten, sey wohl das
einzige geeignete Mittel, daß man ihm jetzt gleich versichere,
ihn zu seiner Zeit zum römischen König und künftigen Kai-
ser zu wählen. Über die Ansprüche seines Sohnes drückt
er sich ganz aus, wie in dem Vertrag festgesetzt worden war. 1
Die Churfürsten erstaunten daß er es that: sie waren über-
zeugt, er werde es nicht ernstlich gemeint, nicht gern gethan
haben: aber genug, er hat es gethan.

Nun sind dieß aber nicht einfache Successionspläne,
sondern sie hängen mit allen politischen und kirchlichen Ab-
sichten des Kaisers aufs genaueste zusammen. Dem Kaiser
entgieng nicht, wie hinderlich es ihm sey, daß man seinen
baldigen Tod erwartete und mit demselben eine Auflösung

1 Instruction, schon durch Schmidt und Bucholtz ziemlich be-
kannt. Die Urschrift im 12ten Band der Brüsseler Documente bie-
tet doch noch einiges Eigene.

Succeſſionsentwurf.
eine Abſchrift, in dem Brüſſeler Archiv: allenfalls könnte
Jemand vermuthen, daß derſelbe nur vorgelegt und viel-
leicht nicht vollzogen worden ſey. Er bliebe auch dann
ſehr merkwürdig, weil er die Gedanken des Kaiſers, ſeines
Hofes und ſeiner Räthe beſſer als irgend ein anderes Do-
cument darlegt das bisher bekannt geworden iſt. Aber
in der That finde ich doch nichts was einen ernſtlichen Zwei-
fel an der Annahme dieſer Verabredungen begründen könnte.
Wenigſtens iſt die im Vertrag erwähnte Inſtruction von
dem römiſchen König zugleich mit dem Kaiſer den Churfür-
ſten vorgelegt worden. Ferdinand bekennt darin, daß er
nach dem Abgang ſeines Bruders die Hülfe ſeines Neffen,
des Prinzen von Spanien, nicht werde entbehren können:
um dieſen aber zu vermögen ſolche zu leiſten, ſey wohl das
einzige geeignete Mittel, daß man ihm jetzt gleich verſichere,
ihn zu ſeiner Zeit zum römiſchen König und künftigen Kai-
ſer zu wählen. Über die Anſprüche ſeines Sohnes drückt
er ſich ganz aus, wie in dem Vertrag feſtgeſetzt worden war. 1
Die Churfürſten erſtaunten daß er es that: ſie waren über-
zeugt, er werde es nicht ernſtlich gemeint, nicht gern gethan
haben: aber genug, er hat es gethan.

Nun ſind dieß aber nicht einfache Succeſſionspläne,
ſondern ſie hängen mit allen politiſchen und kirchlichen Ab-
ſichten des Kaiſers aufs genaueſte zuſammen. Dem Kaiſer
entgieng nicht, wie hinderlich es ihm ſey, daß man ſeinen
baldigen Tod erwartete und mit demſelben eine Auflöſung

1 Inſtruction, ſchon durch Schmidt und Bucholtz ziemlich be-
kannt. Die Urſchrift im 12ten Band der Bruͤſſeler Documente bie-
tet doch noch einiges Eigene.
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[127/0139] Succeſſionsentwurf. eine Abſchrift, in dem Brüſſeler Archiv: allenfalls könnte Jemand vermuthen, daß derſelbe nur vorgelegt und viel- leicht nicht vollzogen worden ſey. Er bliebe auch dann ſehr merkwürdig, weil er die Gedanken des Kaiſers, ſeines Hofes und ſeiner Räthe beſſer als irgend ein anderes Do- cument darlegt das bisher bekannt geworden iſt. Aber in der That finde ich doch nichts was einen ernſtlichen Zwei- fel an der Annahme dieſer Verabredungen begründen könnte. Wenigſtens iſt die im Vertrag erwähnte Inſtruction von dem römiſchen König zugleich mit dem Kaiſer den Churfür- ſten vorgelegt worden. Ferdinand bekennt darin, daß er nach dem Abgang ſeines Bruders die Hülfe ſeines Neffen, des Prinzen von Spanien, nicht werde entbehren können: um dieſen aber zu vermögen ſolche zu leiſten, ſey wohl das einzige geeignete Mittel, daß man ihm jetzt gleich verſichere, ihn zu ſeiner Zeit zum römiſchen König und künftigen Kai- ſer zu wählen. Über die Anſprüche ſeines Sohnes drückt er ſich ganz aus, wie in dem Vertrag feſtgeſetzt worden war. 1 Die Churfürſten erſtaunten daß er es that: ſie waren über- zeugt, er werde es nicht ernſtlich gemeint, nicht gern gethan haben: aber genug, er hat es gethan. Nun ſind dieß aber nicht einfache Succeſſionspläne, ſondern ſie hängen mit allen politiſchen und kirchlichen Ab- ſichten des Kaiſers aufs genaueſte zuſammen. Dem Kaiſer entgieng nicht, wie hinderlich es ihm ſey, daß man ſeinen baldigen Tod erwartete und mit demſelben eine Auflöſung 1 Inſtruction, ſchon durch Schmidt und Bucholtz ziemlich be- kannt. Die Urſchrift im 12ten Band der Bruͤſſeler Documente bie- tet doch noch einiges Eigene.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/139>, abgerufen am 21.11.2024.