Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Verhandlungen zu Passau. scheidung nicht ankommen lassen. Er forderte vielmehr ei-nen Frieden welcher immer bestehe, möge nun die Verglei- chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den Mißbräuchen, sagte er, schreibe sich die Spaltung her; in den Hauptartikeln christlichen Glaubens sey man Gottlob ein- verstanden; der Kaiser müsse die Stände augsburgischer Con- fession vor allem versichern, daß ihnen keine Ungnade noch Beschwerung weiter bevorstehe. Zu dem unbedingten Frie- den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entscheidung des Reichstags wo die der Confession entgegengesetzte Par- tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt eingerichtet sey, befürchten dürfe: man müsse die Artikel über Friede und Recht wiederherstellen und zur Ausführung brin- gen, wie sie 1544 gegeben worden. Zweierlei, wie wir sehen, forderte er: das Aufgeben je- Verhandlungen zu Paſſau. ſcheidung nicht ankommen laſſen. Er forderte vielmehr ei-nen Frieden welcher immer beſtehe, möge nun die Verglei- chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den Mißbräuchen, ſagte er, ſchreibe ſich die Spaltung her; in den Hauptartikeln chriſtlichen Glaubens ſey man Gottlob ein- verſtanden; der Kaiſer müſſe die Stände augsburgiſcher Con- feſſion vor allem verſichern, daß ihnen keine Ungnade noch Beſchwerung weiter bevorſtehe. Zu dem unbedingten Frie- den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entſcheidung des Reichstags wo die der Confeſſion entgegengeſetzte Par- tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt eingerichtet ſey, befürchten dürfe: man müſſe die Artikel über Friede und Recht wiederherſtellen und zur Ausführung brin- gen, wie ſie 1544 gegeben worden. Zweierlei, wie wir ſehen, forderte er: das Aufgeben je- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0275" n="263"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Verhandlungen zu Paſſau</hi>.</fw><lb/> ſcheidung nicht ankommen laſſen. Er forderte vielmehr ei-<lb/> nen Frieden welcher immer beſtehe, möge nun die Verglei-<lb/> chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den<lb/> Mißbräuchen, ſagte er, ſchreibe ſich die Spaltung her; in<lb/> den Hauptartikeln chriſtlichen Glaubens ſey man Gottlob ein-<lb/> verſtanden; der Kaiſer müſſe die Stände augsburgiſcher Con-<lb/> feſſion vor allem verſichern, daß ihnen keine Ungnade noch<lb/> Beſchwerung weiter bevorſtehe. Zu dem unbedingten Frie-<lb/> den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entſcheidung<lb/> des Reichstags wo die der Confeſſion entgegengeſetzte Par-<lb/> tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt<lb/> eingerichtet ſey, befürchten dürfe: man müſſe die Artikel über<lb/> Friede und Recht wiederherſtellen und zur Ausführung brin-<lb/> gen, wie ſie 1544 gegeben worden.</p><lb/> <p>Zweierlei, wie wir ſehen, forderte er: das Aufgeben je-<lb/> ner conciliaren auf die Wiederherſtellung der Einheit, auch<lb/> im Wege der Gewalt, hinzielenden Ideen, und dagegen eine<lb/> den Frieden der Evangeliſchen ſichernde Einrichtung im Reiche.<lb/> Es waren ganz die altproteſtantiſchen Tendenzen: nicht zu<lb/> bekehren, noch zu vertilgen, ſondern nur zu beſtehn, kraft<lb/> der alten Berechtigungen der auf Reichsſchlüſſe ſich ſtützenden<lb/> Minderheit. Im Jahr 1514 hatten die Proteſtanten ihre<lb/> Abſicht noch durch den Einfluß der kaiſerlichen Gewalt zu<lb/> erreichen gemeint: im Jahre 1552 hielten ſie das Schwert<lb/> in der Hand um ſie durchzuſetzen. Der Kaiſer war über-<lb/> raſcht, in ferne Alpen zurückgeſcheucht; die geiſtlichen Für-<lb/> ſten, die bisher die Majorität gebildet, in ihren Landſchaf-<lb/> ten angegriffen, und ſchon zum Theil in die Hände der<lb/> Proteſtanten geliefert. Unter dieſen Umſtänden bot ihnen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [263/0275]
Verhandlungen zu Paſſau.
ſcheidung nicht ankommen laſſen. Er forderte vielmehr ei-
nen Frieden welcher immer beſtehe, möge nun die Verglei-
chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den
Mißbräuchen, ſagte er, ſchreibe ſich die Spaltung her; in
den Hauptartikeln chriſtlichen Glaubens ſey man Gottlob ein-
verſtanden; der Kaiſer müſſe die Stände augsburgiſcher Con-
feſſion vor allem verſichern, daß ihnen keine Ungnade noch
Beſchwerung weiter bevorſtehe. Zu dem unbedingten Frie-
den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entſcheidung
des Reichstags wo die der Confeſſion entgegengeſetzte Par-
tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt
eingerichtet ſey, befürchten dürfe: man müſſe die Artikel über
Friede und Recht wiederherſtellen und zur Ausführung brin-
gen, wie ſie 1544 gegeben worden.
Zweierlei, wie wir ſehen, forderte er: das Aufgeben je-
ner conciliaren auf die Wiederherſtellung der Einheit, auch
im Wege der Gewalt, hinzielenden Ideen, und dagegen eine
den Frieden der Evangeliſchen ſichernde Einrichtung im Reiche.
Es waren ganz die altproteſtantiſchen Tendenzen: nicht zu
bekehren, noch zu vertilgen, ſondern nur zu beſtehn, kraft
der alten Berechtigungen der auf Reichsſchlüſſe ſich ſtützenden
Minderheit. Im Jahr 1514 hatten die Proteſtanten ihre
Abſicht noch durch den Einfluß der kaiſerlichen Gewalt zu
erreichen gemeint: im Jahre 1552 hielten ſie das Schwert
in der Hand um ſie durchzuſetzen. Der Kaiſer war über-
raſcht, in ferne Alpen zurückgeſcheucht; die geiſtlichen Für-
ſten, die bisher die Majorität gebildet, in ihren Landſchaf-
ten angegriffen, und ſchon zum Theil in die Hände der
Proteſtanten geliefert. Unter dieſen Umſtänden bot ihnen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |