Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Zehntes Buch. Sechstes Capitel. immer, unterwinden, das heilige Reich der deutschen Nationzu entziehen und auf eine andre zu übertragen, so wollen sie sich gemeinschaftlich dagegen setzen, keiner soll den an- dern verlassen. Das schwören sie einander, alle in der von den Protestanten angenommenen Formel, bei Gott und dem heiligen Evangelium. 1 In dieser Urkunde finden sich Ausdrücke die an den Freilich konnte sich nun auch Niemand wundern, wenn Paul IV haßte ohnehin das Haus Östreich, dem er 1 Neuester gemeiner Verein aller Churfürsten, unter andern bei
Gerstlacher Handbuch der Reichsgesetze IV, 511. G. erinnert, daß 1745 Böhmen und Hannover in den Verein aufgenommen wurden. Zehntes Buch. Sechstes Capitel. immer, unterwinden, das heilige Reich der deutſchen Nationzu entziehen und auf eine andre zu übertragen, ſo wollen ſie ſich gemeinſchaftlich dagegen ſetzen, keiner ſoll den an- dern verlaſſen. Das ſchwören ſie einander, alle in der von den Proteſtanten angenommenen Formel, bei Gott und dem heiligen Evangelium. 1 In dieſer Urkunde finden ſich Ausdrücke die an den Freilich konnte ſich nun auch Niemand wundern, wenn Paul IV haßte ohnehin das Haus Öſtreich, dem er 1 Neueſter gemeiner Verein aller Churfuͤrſten, unter andern bei
Gerſtlacher Handbuch der Reichsgeſetze IV, 511. G. erinnert, daß 1745 Boͤhmen und Hannover in den Verein aufgenommen wurden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0432" n="420"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zehntes Buch. Sechstes Capitel</hi>.</fw><lb/> immer, unterwinden, das heilige Reich der deutſchen Nation<lb/> zu entziehen und auf eine andre zu übertragen, ſo wollen<lb/> ſie ſich gemeinſchaftlich dagegen ſetzen, keiner ſoll den an-<lb/> dern verlaſſen. Das ſchwören ſie einander, alle in der von<lb/> den Proteſtanten angenommenen Formel, bei Gott und dem<lb/> heiligen Evangelium. <note place="foot" n="1">Neueſter gemeiner Verein aller Churfuͤrſten, unter andern bei<lb/> Gerſtlacher Handbuch der Reichsgeſetze <hi rendition="#aq">IV,</hi> 511. G. erinnert, daß<lb/> 1745 Boͤhmen und Hannover in den Verein aufgenommen wurden.</note></p><lb/> <p>In dieſer Urkunde finden ſich Ausdrücke die an den<lb/> früheſten Churverein vom Jahr 1338 erinnern: ein ſpäterer,<lb/> von 1446, wird darin ausdrücklich erwähnt, die goldene<lb/> Bulle zu wiederholten Malen. Wie wir bemerkten daß alle<lb/> ſeit Friedrich <hi rendition="#aq">III</hi> verſuchte Reichseinrichtungen durch die Be-<lb/> ſchlüſſe von 1555 vollendet und erſt recht feſtgeſtellt wur-<lb/> den, ſo gab es dem neuen Zuſtand der ſich in deren Folge<lb/> bildete, noch eine beſondere Gewähr, daß die Erneuerung<lb/> der churfürſtlichen Macht ſich damit verband, deren Wur-<lb/> zeln in noch bei weitem ältere Zeiten zurückreichen.</p><lb/> <p>Freilich konnte ſich nun auch Niemand wundern, wenn<lb/> der Repräſentant der in den hierarchiſchen Jahrhunderten<lb/> gebildeten Rechtgläubigkeit und geiſtlich-weltlichen Gewalt, der<lb/> römiſche Papſt, ſich dieſen Dingen widerſetzte.</p><lb/> <p>Paul <hi rendition="#aq">IV</hi> haßte ohnehin das Haus Öſtreich, dem er<lb/> das Emporkommen der proteſtantiſchen Meinungen zuſchrieb;<lb/> er konnte Ferdinand nicht vergeben, daß unter ſeinen Auſpi-<lb/> cien ein Reichsabſchied zu Stande gekommen war, wie der<lb/> augsburgiſche von 1555. „Was könne“, heißt es in einem<lb/> ſeiner Schreiben, „dem katholiſchen Glauben Widerwärtigeres<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [420/0432]
Zehntes Buch. Sechstes Capitel.
immer, unterwinden, das heilige Reich der deutſchen Nation
zu entziehen und auf eine andre zu übertragen, ſo wollen
ſie ſich gemeinſchaftlich dagegen ſetzen, keiner ſoll den an-
dern verlaſſen. Das ſchwören ſie einander, alle in der von
den Proteſtanten angenommenen Formel, bei Gott und dem
heiligen Evangelium. 1
In dieſer Urkunde finden ſich Ausdrücke die an den
früheſten Churverein vom Jahr 1338 erinnern: ein ſpäterer,
von 1446, wird darin ausdrücklich erwähnt, die goldene
Bulle zu wiederholten Malen. Wie wir bemerkten daß alle
ſeit Friedrich III verſuchte Reichseinrichtungen durch die Be-
ſchlüſſe von 1555 vollendet und erſt recht feſtgeſtellt wur-
den, ſo gab es dem neuen Zuſtand der ſich in deren Folge
bildete, noch eine beſondere Gewähr, daß die Erneuerung
der churfürſtlichen Macht ſich damit verband, deren Wur-
zeln in noch bei weitem ältere Zeiten zurückreichen.
Freilich konnte ſich nun auch Niemand wundern, wenn
der Repräſentant der in den hierarchiſchen Jahrhunderten
gebildeten Rechtgläubigkeit und geiſtlich-weltlichen Gewalt, der
römiſche Papſt, ſich dieſen Dingen widerſetzte.
Paul IV haßte ohnehin das Haus Öſtreich, dem er
das Emporkommen der proteſtantiſchen Meinungen zuſchrieb;
er konnte Ferdinand nicht vergeben, daß unter ſeinen Auſpi-
cien ein Reichsabſchied zu Stande gekommen war, wie der
augsburgiſche von 1555. „Was könne“, heißt es in einem
ſeiner Schreiben, „dem katholiſchen Glauben Widerwärtigeres
1 Neueſter gemeiner Verein aller Churfuͤrſten, unter andern bei
Gerſtlacher Handbuch der Reichsgeſetze IV, 511. G. erinnert, daß
1745 Boͤhmen und Hannover in den Verein aufgenommen wurden.
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