Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.Möglichkeit einer anderen Lebensstellung sich bot, von jeher nur Unter solchen Umständen ist es allerdings nur wünschenswerth, Es mag zunächst beiläufig darauf hingewiesen werden, daß Die Gefahr, daß auf diesem Wege manche mehr oder minder Möglichkeit einer anderen Lebensſtellung ſich bot, von jeher nur Unter ſolchen Umſtänden iſt es allerdings nur wünſchenswerth, Es mag zunächſt beiläufig darauf hingewieſen werden, daß Die Gefahr, daß auf dieſem Wege manche mehr oder minder <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="7"/> Möglichkeit einer anderen Lebensſtellung ſich bot, von jeher nur<lb/> geringe Neigung gezeigt haben, dem Staate in den Formen des<lb/> Baubeamtenthums zu dienen. Innerhalb des letzteren dauernd<lb/> eine eigentliche <hi rendition="#g">künſtleriſche</hi> Wirkſamkeit zu entfalten, iſt that¬<lb/> ſächlich nur wenigen, beſonders glücklich veranlagten und ener¬<lb/> giſchen Naturen gelungen, und auch dieſen — welche dem Amte<lb/> als einem unvermeidlichen Mittel, um zu jenem Ziele zu kommen,<lb/> ſich fügen mußten — faſt nur dann, wenn die Gunſt der Vorge¬<lb/> ſetzten ihnen von vorn herein eine Ausnahme-Stellung einräumte. —</p><lb/> <p>Unter ſolchen Umſtänden iſt es allerdings nur wünſchenswerth,<lb/> daß man von einer Aufſtellung der Entwürfe zu wichtigeren Staats¬<lb/> bauten durch die Lokal-Baubeamten endgültig abſehe. Aber die<lb/> gegenwärtig eingeführte Praxis, deren Anfang wohl bis auf<lb/><hi rendition="#g">Schinkel</hi> zurückreicht und ſich aus dem gewaltigen Uebergewichte<lb/> dieſes Meiſters über ſeine Zeitgenoſſen erklärt, unterliegt nicht<lb/> minder ſchweren Bedenken und zeigt ebenſo offenkundige Uebelſtände.</p><lb/> <p>Es mag zunächſt beiläufig darauf hingewieſen werden, daß<lb/> die Bearbeitung der Entwürfe durch die Behörde, welcher zugleich<lb/> die Reviſion derſelben obliegt, der in jedem geordneten Staats¬<lb/> weſen gültigen Regel zuwider läuft, daß Niemand in eigener Sache<lb/> Richter ſein darf. Wenn die bautechniſchen Räthe des Miniſteriums<lb/> auch wohl nur ſelten einem Entwurf perſönlich ſich widmen können,<lb/> ſondern hierzu der Kräfte ihres, zu immer größerem Umfange an¬<lb/> ſchwellenden Techniſchen Bureaus, vereinzelt ſogar der Unterſtützung<lb/> von Privat-Architekten, ſich bedienen müſſen, ſo führen ſie doch die<lb/> obere Leitung jener Arbeiten und ſind demzufolge meiſt nicht in der<lb/> Lage, über dieſelben ſpäterhin ein völlig objektives Urtheil abzugeben.</p><lb/> <p>Die Gefahr, daß auf dieſem Wege manche mehr oder minder<lb/> anfechtbare Entwürfe zur Genehmigung gelangen, iſt gewiß nicht<lb/> ausgeſchloſſen, zumal bei Berufung jener leitenden Beamten des<lb/> Staats-Bauweſens doch nicht an erſter Stelle deren <hi rendition="#g">ſchöpferiſche</hi><lb/> Befähigung berückſichtigt werden kann und da die Hülfskräfte ihres<lb/> Techniſchen Bureaus vorzugsweiſe doch nur aus jüngeren Beamten<lb/> beſtehen, die über eine reiche Erfahrung in <hi rendition="#g">künſtleriſcher Praxis</hi><lb/> nicht gebieten. — Aber ſelbſt, wenn dieſes Bedenken dadurch ver¬<lb/> ringert würde, daß man an jener Zentralſtelle in Wirklichkeit ſtets<lb/> die hervorragendſten und leiſtungsfähigſten Architekten des Landes<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0015]
Möglichkeit einer anderen Lebensſtellung ſich bot, von jeher nur
geringe Neigung gezeigt haben, dem Staate in den Formen des
Baubeamtenthums zu dienen. Innerhalb des letzteren dauernd
eine eigentliche künſtleriſche Wirkſamkeit zu entfalten, iſt that¬
ſächlich nur wenigen, beſonders glücklich veranlagten und ener¬
giſchen Naturen gelungen, und auch dieſen — welche dem Amte
als einem unvermeidlichen Mittel, um zu jenem Ziele zu kommen,
ſich fügen mußten — faſt nur dann, wenn die Gunſt der Vorge¬
ſetzten ihnen von vorn herein eine Ausnahme-Stellung einräumte. —
Unter ſolchen Umſtänden iſt es allerdings nur wünſchenswerth,
daß man von einer Aufſtellung der Entwürfe zu wichtigeren Staats¬
bauten durch die Lokal-Baubeamten endgültig abſehe. Aber die
gegenwärtig eingeführte Praxis, deren Anfang wohl bis auf
Schinkel zurückreicht und ſich aus dem gewaltigen Uebergewichte
dieſes Meiſters über ſeine Zeitgenoſſen erklärt, unterliegt nicht
minder ſchweren Bedenken und zeigt ebenſo offenkundige Uebelſtände.
Es mag zunächſt beiläufig darauf hingewieſen werden, daß
die Bearbeitung der Entwürfe durch die Behörde, welcher zugleich
die Reviſion derſelben obliegt, der in jedem geordneten Staats¬
weſen gültigen Regel zuwider läuft, daß Niemand in eigener Sache
Richter ſein darf. Wenn die bautechniſchen Räthe des Miniſteriums
auch wohl nur ſelten einem Entwurf perſönlich ſich widmen können,
ſondern hierzu der Kräfte ihres, zu immer größerem Umfange an¬
ſchwellenden Techniſchen Bureaus, vereinzelt ſogar der Unterſtützung
von Privat-Architekten, ſich bedienen müſſen, ſo führen ſie doch die
obere Leitung jener Arbeiten und ſind demzufolge meiſt nicht in der
Lage, über dieſelben ſpäterhin ein völlig objektives Urtheil abzugeben.
Die Gefahr, daß auf dieſem Wege manche mehr oder minder
anfechtbare Entwürfe zur Genehmigung gelangen, iſt gewiß nicht
ausgeſchloſſen, zumal bei Berufung jener leitenden Beamten des
Staats-Bauweſens doch nicht an erſter Stelle deren ſchöpferiſche
Befähigung berückſichtigt werden kann und da die Hülfskräfte ihres
Techniſchen Bureaus vorzugsweiſe doch nur aus jüngeren Beamten
beſtehen, die über eine reiche Erfahrung in künſtleriſcher Praxis
nicht gebieten. — Aber ſelbſt, wenn dieſes Bedenken dadurch ver¬
ringert würde, daß man an jener Zentralſtelle in Wirklichkeit ſtets
die hervorragendſten und leiſtungsfähigſten Architekten des Landes
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