Reichardt, Christian: Land- u. Garten-Schatzes. Bd. 3. Erfurt, 1753.1. Cap. Algemeine Regeln, pflegen gleich nach Jacobi oder auf das längste8. bis 14. Tage hernach Winter-Kraut, Winter- Mörsing und Savoyer Kohl-Samen zu säen; hin- gegen müssen diejenigen, welche besser nach Mit- tag oder nach dem Mayn- oder Rhein-Stroh- me zu liegen, solchen Samen 8. bis 14. Tage auch wol 3 Wochen langsamer säen, diejenigen aber, welche gegen Mitternacht nach Hamburg zu woh- nen, müssen das Säen 8. bis 14. Tage auch wol 3. Wochen eher vornehmen. Eben so verhält sichs auch mit den andern Regeln; wer einmal in dem Garten- und Feld-Bau sich in etwas umgesehen, der kan sich leicht darein finden, solche auf seine Landes-Art zu appliciren und in Ansehung des Cli- matis, des Grundes und Bodens und ande- rer Umstände die nöthige Aenderungen und Aus- nahmen zu machen. Hierbey aber wird niemand in Abrede seyn, daß in der Haushaltungs-Kunst, absonderlich bey dem Garten- und Acker-Bau, noch immer zu lernen sey, indem sich beständig Liebhaber finden, welche was neues erfinden, auch mancher ungewöhnliche Umstand vorfält, welcher zu neuen Erfahrungen und Regeln Anlaß giebt. Und es ist löblich, daß diejenigen, welche etwas neues erfunden, ihre gemachten Anmerkungen und Regeln zu Papiere bringen und mittheilen, da- mit sich andere solche auch zu Nutze machen kön- nen. §. 2. Vom Um-graben und Jch habe in meiner Abhandlung von Sa- Um-
1. Cap. Algemeine Regeln, pflegen gleich nach Jacobi oder auf das laͤngſte8. bis 14. Tage hernach Winter-Kraut, Winter- Moͤrſing und Savoyer Kohl-Samen zu ſaͤen; hin- gegen muͤſſen diejenigen, welche beſſer nach Mit- tag oder nach dem Mayn- oder Rhein-Stroh- me zu liegen, ſolchen Samen 8. bis 14. Tage auch wol 3 Wochen langſamer ſaͤen, diejenigen aber, welche gegen Mitternacht nach Hamburg zu woh- nen, muͤſſen das Saͤen 8. bis 14. Tage auch wol 3. Wochen eher vornehmen. Eben ſo verhaͤlt ſichs auch mit den andern Regeln; wer einmal in dem Garten- und Feld-Bau ſich in etwas umgeſehen, der kan ſich leicht darein finden, ſolche auf ſeine Landes-Art zu appliciren und in Anſehung des Cli- matis, des Grundes und Bodens und ande- rer Umſtaͤnde die noͤthige Aenderungen und Aus- nahmen zu machen. Hierbey aber wird niemand in Abrede ſeyn, daß in der Haushaltungs-Kunſt, abſonderlich bey dem Garten- und Acker-Bau, noch immer zu lernen ſey, indem ſich beſtaͤndig Liebhaber finden, welche was neues erfinden, auch mancher ungewoͤhnliche Umſtand vorfaͤlt, welcher zu neuen Erfahrungen und Regeln Anlaß giebt. Und es iſt loͤblich, daß diejenigen, welche etwas neues erfunden, ihre gemachten Anmerkungen und Regeln zu Papiere bringen und mittheilen, da- mit ſich andere ſolche auch zu Nutze machen koͤn- nen. §. 2. Vom Um-graben und Jch habe in meiner Abhandlung von Sa- Um-
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1. Cap. Algemeine Regeln,
pflegen gleich nach Jacobi oder auf das laͤngſte
8. bis 14. Tage hernach Winter-Kraut, Winter-
Moͤrſing und Savoyer Kohl-Samen zu ſaͤen; hin-
gegen muͤſſen diejenigen, welche beſſer nach Mit-
tag oder nach dem Mayn- oder Rhein-Stroh-
me zu liegen, ſolchen Samen 8. bis 14. Tage auch
wol 3 Wochen langſamer ſaͤen, diejenigen aber,
welche gegen Mitternacht nach Hamburg zu woh-
nen, muͤſſen das Saͤen 8. bis 14. Tage auch wol
3. Wochen eher vornehmen. Eben ſo verhaͤlt ſichs
auch mit den andern Regeln; wer einmal in dem
Garten- und Feld-Bau ſich in etwas umgeſehen,
der kan ſich leicht darein finden, ſolche auf ſeine
Landes-Art zu appliciren und in Anſehung des Cli-
matis, des Grundes und Bodens und ande-
rer Umſtaͤnde die noͤthige Aenderungen und Aus-
nahmen zu machen. Hierbey aber wird niemand
in Abrede ſeyn, daß in der Haushaltungs-Kunſt,
abſonderlich bey dem Garten- und Acker-Bau,
noch immer zu lernen ſey, indem ſich beſtaͤndig
Liebhaber finden, welche was neues erfinden, auch
mancher ungewoͤhnliche Umſtand vorfaͤlt, welcher
zu neuen Erfahrungen und Regeln Anlaß giebt.
Und es iſt loͤblich, daß diejenigen, welche etwas
neues erfunden, ihre gemachten Anmerkungen und
Regeln zu Papiere bringen und mittheilen, da-
mit ſich andere ſolche auch zu Nutze machen koͤn-
nen.
§. 2.
Jch habe in meiner Abhandlung von Sa-
men-Werke p. 126. gedacht, daß das Graben und
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