Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.überhaupt. [Abbildung]
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Ein halber Erfurter Schuh. Bey uns pflegen die Acker-Leute auf Man muß hierinne der Sache weder Zur Winter-Saat wird das Düngen die * Auf auswärtiger vornehmen Gönner und
Freunde schriftliche Erinnerung habe diesen halben Schuh beysetzen müssen. uͤberhaupt. [Abbildung]
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Ein halber Erfurter Schuh. Bey uns pflegen die Acker-Leute auf Man muß hierinne der Sache weder Zur Winter-Saat wird das Duͤngen die * Auf auswaͤrtiger vornehmen Goͤnner und
Freunde ſchriftliche Erinnerung habe dieſen halben Schuh beyſetzen muͤſſen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0126" n="91"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">uͤberhaupt.</hi> </fw><lb/> <figure/> <figure> <p>Ein halber Erfurter Schuh.</p> </figure><lb/> <p>Bey uns pflegen die Acker-Leute auf<lb/> einen Acker, welcher aus 168. Quadrat-Ru-<lb/> then zu 14 Schuh, oder zu 28 halben Schuh<lb/> gerechnet, welches aus dem hierbey befind-<lb/> lichen Maaß zu erſehen iſt,<note place="foot" n="*">Auf auswaͤrtiger vornehmen Goͤnner und<lb/> Freunde ſchriftliche Erinnerung habe dieſen<lb/> halben Schuh beyſetzen muͤſſen.</note> acht zweyſpaͤn-<lb/> nige Fuder zu fahren, welches zu den Korn-<lb/> Fruͤchten, und bey dem Ausbreiten hinlaͤng-<lb/> lich befunden wird. Hingegen an andern<lb/> Orten, auf den Doͤrfern gehen ſie ſparſamer<lb/> damit um, und fahren auch im Nothfall nur<lb/> ſechs Fuder darauf, welches ihnen hinlaͤng-<lb/> lich zu ſeyn ſcheinet.</p><lb/> <p>Man muß hierinne der Sache weder<lb/> zu viel noch zu wenig thun, denn bey den<lb/> Korn-Fruͤchten, wenn die Duͤngung ihre<lb/> Wirkung thun ſol, muß Ziel und Maaß<note place="right">Erfurter<lb/> Ruthen-<lb/> Maaß.</note><lb/> gehalten werden.</p><lb/> <p>Zur Winter-Saat wird das Duͤngen<lb/> nach der allgemeinen Art im Junio gleich<lb/> nach Pfingſten, oder auch ſo bald die Som-<lb/> mer-Fruͤchte beſtellt worden ſind, vorge-<lb/> nommen. Wenn der Miſt aufgefuͤhret iſt,<lb/> muß er fein zeitig, nachdem er eben und<lb/> gleich auseinander gebreitet worden, unter-<lb/> geackert werden. Und iſt hier als eine<lb/> Haupt-Regel zu merken, daß die Duͤn-<lb/> gung niemalen lange auf dem Acker,<lb/> vielweniger aus einander gebreitet<lb/> liegen bleiben darf, wovon ich<lb/> <fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [91/0126]
uͤberhaupt.
[Abbildung]
[Abbildung Ein halber Erfurter Schuh.]
Bey uns pflegen die Acker-Leute auf
einen Acker, welcher aus 168. Quadrat-Ru-
then zu 14 Schuh, oder zu 28 halben Schuh
gerechnet, welches aus dem hierbey befind-
lichen Maaß zu erſehen iſt, * acht zweyſpaͤn-
nige Fuder zu fahren, welches zu den Korn-
Fruͤchten, und bey dem Ausbreiten hinlaͤng-
lich befunden wird. Hingegen an andern
Orten, auf den Doͤrfern gehen ſie ſparſamer
damit um, und fahren auch im Nothfall nur
ſechs Fuder darauf, welches ihnen hinlaͤng-
lich zu ſeyn ſcheinet.
Man muß hierinne der Sache weder
zu viel noch zu wenig thun, denn bey den
Korn-Fruͤchten, wenn die Duͤngung ihre
Wirkung thun ſol, muß Ziel und Maaß
gehalten werden.
Erfurter
Ruthen-
Maaß.
Zur Winter-Saat wird das Duͤngen
nach der allgemeinen Art im Junio gleich
nach Pfingſten, oder auch ſo bald die Som-
mer-Fruͤchte beſtellt worden ſind, vorge-
nommen. Wenn der Miſt aufgefuͤhret iſt,
muß er fein zeitig, nachdem er eben und
gleich auseinander gebreitet worden, unter-
geackert werden. Und iſt hier als eine
Haupt-Regel zu merken, daß die Duͤn-
gung niemalen lange auf dem Acker,
vielweniger aus einander gebreitet
liegen bleiben darf, wovon ich
die
* Auf auswaͤrtiger vornehmen Goͤnner und
Freunde ſchriftliche Erinnerung habe dieſen
halben Schuh beyſetzen muͤſſen.
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