Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.1. Cap. Von 18jähriger Nutzung wo nicht die schlechte Witterung oder sonst einausserordentlicher Umstand solches verhindert. Al- lein man kan die Möglichkeit solcher vieljährigen und nutzbaren Bestellung auch aus ihren Grün- den einsehen. Erstlich erwege man, was vor häufige Dün- Zum andern werden bey der vorgegebenen Zum dritten wird das Land nach geschehener beson-
1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung wo nicht die ſchlechte Witterung oder ſonſt einauſſerordentlicher Umſtand ſolches verhindert. Al- lein man kan die Moͤglichkeit ſolcher vieljaͤhrigen und nutzbaren Beſtellung auch aus ihren Gruͤn- den einſehen. Erſtlich erwege man, was vor haͤufige Duͤn- Zum andern werden bey der vorgegebenen Zum dritten wird das Land nach geſchehener beſon-
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1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung
wo nicht die ſchlechte Witterung oder ſonſt ein
auſſerordentlicher Umſtand ſolches verhindert. Al-
lein man kan die Moͤglichkeit ſolcher vieljaͤhrigen
und nutzbaren Beſtellung auch aus ihren Gruͤn-
den einſehen.
Erſtlich erwege man, was vor haͤufige Duͤn-
gung auf einen ſolchen Acker geſchaffet werden
muß, welche ja die ordentliche, und zu den Korn-
Fruͤchten gewoͤhnliche Duͤngung, in Anſehung
der Vielheit, zwey-auch wohl dreymal uͤberſteiget,
dahero iſt ja leicht zu erachten, daß auch ſolche um
ſo viel laͤnger in der Erde anhalten und dauren
muͤſſe.
Zum andern werden bey der vorgegebenen
Abwechſelung der Fruͤchte, die Kraͤfte von der
Duͤngung nicht ſo bald hinter einander, ſondern
nur nach und nach aus dem Acker heraus geholet.
Und da die mannigfaltigen Fruͤchte auch verſchie-
dene Kraͤfte und Theilchen zu ihrem Wachsthum
brauchen, ſo findet bey der Abwechſelung auch eine
jede ihre Nahrung, und der Acker kan folglich
ſolche tragen, dahero nothwendig bey der Beſtel-
lung mehrere Jahre heraus kommen, als wenn
man beſtaͤndig nur bey einerley Fruͤchten bleibet,
oder nur mit etlichen wenigen abwechſelt, bey wel-
cher letztern Art man freylich den Acker viel fleißi-
ger duͤngen, oder doch zu rechter Zeit muß laſſen
Brache liegen, welches aber bey meiner Cultur
nicht noͤthig iſt.
Zum dritten wird das Land nach geſchehener
Duͤngung durch das tiefe Ackern und Graben,
beſon-
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