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Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803.

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ken erst durch ein förmliches Rechtserkenntniss
für Wahnsinnige erklärt werden müssen, zweifle
ich fast. Dadurch würde wahrscheinlich die
schnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu
sehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanstalt
kann auf ein blosses Attest des Arztes provisorisch
verstattet werden. Die Sicherheit des Publikums
ist nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in
die Aufbewahrungsanstalt, aus welcher keine
Erlösung ist, mit aller Vorsicht veranstaltet wird.

Mit dem Kranken muss zugleich eine Ge-
schichte seiner Krankheit, seines moralischen und
physischen Zustandes insgemein, der wahrschein-
lichen Ursache seiner Geisteszerrüttung und der
Art und Weise, wie sie sich äussert, eingereicht
werden, nach einem Schema, welches die Di-
rektion noch erst zu entwerfen hat.

Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom-
men werden. Werden sie gleich augenblicklich
als solche von der Direktion erkannt, oder ent-
wickelt sich die Unheilbarkeit ihres Zustandes
erst während ihres Aufenthalts in der Heilanstalt;
so müssen sie an die Aufbewahrungsanstalt abge-
geben werden. Auch diese Handlung, durch
welche der Unglückliche nun auf immer seinem
Schicksale hingegeben wird, ist so wichtig, dass
sie mit der grössten Sorgfalt und Gewissenhaftig-
keit verrichtet werden muss. Die Aufsuchung
der Merkmale, durch welche der Kranke als
Unheilbarer erkannt werden soll, ist medicini-

schen

ken erſt durch ein förmliches Rechtserkenntniſs
für Wahnſinnige erklärt werden müſſen, zweifle
ich faſt. Dadurch würde wahrſcheinlich die
ſchnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu
ſehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanſtalt
kann auf ein bloſses Atteſt des Arztes proviſoriſch
verſtattet werden. Die Sicherheit des Publikums
iſt nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in
die Aufbewahrungsanſtalt, aus welcher keine
Erlöſung iſt, mit aller Vorſicht veranſtaltet wird.

Mit dem Kranken muſs zugleich eine Ge-
ſchichte ſeiner Krankheit, ſeines moraliſchen und
phyſiſchen Zuſtandes insgemein, der wahrſchein-
lichen Urſache ſeiner Geiſteszerrüttung und der
Art und Weiſe, wie ſie ſich äuſsert, eingereicht
werden, nach einem Schema, welches die Di-
rektion noch erſt zu entwerfen hat.

Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom-
men werden. Werden ſie gleich augenblicklich
als ſolche von der Direktion erkannt, oder ent-
wickelt ſich die Unheilbarkeit ihres Zuſtandes
erſt während ihres Aufenthalts in der Heilanſtalt;
ſo müſſen ſie an die Aufbewahrungsanſtalt abge-
geben werden. Auch dieſe Handlung, durch
welche der Unglückliche nun auf immer ſeinem
Schickſale hingegeben wird, iſt ſo wichtig, daſs
ſie mit der gröſsten Sorgfalt und Gewiſſenhaftig-
keit verrichtet werden muſs. Die Aufſuchung
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Unheilbarer erkannt werden ſoll, iſt medicini-

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[464/0469] ken erſt durch ein förmliches Rechtserkenntniſs für Wahnſinnige erklärt werden müſſen, zweifle ich faſt. Dadurch würde wahrſcheinlich die ſchnelle Abführung zum Nachtheil der Kur zu ſehr verzögert. Die Aufnahme in die Heilanſtalt kann auf ein bloſses Atteſt des Arztes proviſoriſch verſtattet werden. Die Sicherheit des Publikums iſt nicht gefährdet, wenn nur die Aufnahme in die Aufbewahrungsanſtalt, aus welcher keine Erlöſung iſt, mit aller Vorſicht veranſtaltet wird. Mit dem Kranken muſs zugleich eine Ge- ſchichte ſeiner Krankheit, ſeines moraliſchen und phyſiſchen Zuſtandes insgemein, der wahrſchein- lichen Urſache ſeiner Geiſteszerrüttung und der Art und Weiſe, wie ſie ſich äuſsert, eingereicht werden, nach einem Schema, welches die Di- rektion noch erſt zu entwerfen hat. Unheilbare Kranke dürfen nicht aufgenom- men werden. Werden ſie gleich augenblicklich als ſolche von der Direktion erkannt, oder ent- wickelt ſich die Unheilbarkeit ihres Zuſtandes erſt während ihres Aufenthalts in der Heilanſtalt; ſo müſſen ſie an die Aufbewahrungsanſtalt abge- geben werden. Auch dieſe Handlung, durch welche der Unglückliche nun auf immer ſeinem Schickſale hingegeben wird, iſt ſo wichtig, daſs ſie mit der gröſsten Sorgfalt und Gewiſſenhaftig- keit verrichtet werden muſs. Die Aufſuchung der Merkmale, durch welche der Kranke als Unheilbarer erkannt werden ſoll, iſt medicini- ſchen

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Zitationshilfe: Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803, S. 464. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reil_curmethode_1803/469>, abgerufen am 22.11.2024.