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Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886.

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3. Der Aussenhandel Japans bis 1854.
die Insel gingen, wurden aufs genaueste am Körper visitiert, ihre Degen
und alle verkaufbaren Sachen vom Ottona *) in Verwahrung genommen,
und ohne der Japaner Erlaubniss und Post durfte schlechterdings
Niemand von den Schiffen ab- oder zufahren, die etwa 300 Schritt
vor der Insel vor Anker zu liegen pflegen. Unsre mitgebrachte La-
dungen wurden von ihren Leuten in unsre Speicher gebracht, und mit
ihren Siegeln verwahrt." Dennoch spricht Kämpfer an einer andern
Stelle von einem "bisher ganz freien Handel", der erst im Jahre 1672
"ungemein eingeschränkt wurde". Die neuen Schranken bestanden
darin, dass von jeder Sorte der eingeführten Waaren dem Statthalter
ein Stück zur Probe in's Haus gebracht werden musste, um es von
Meistern und Kunstverständigen genau besehen und taxieren zu lassen.
Dann kamen die Kaufleute und wählten aus, was sie brauchten.
Waren die Holländer mit dem vom Statthalter bestimmten Preise nicht
zufrieden, so konnten sie die Waare behalten.

Die Chinesen erfreuten sich viel grösserer Freiheiten. Sie durften
in Nagasaki wohnen, waren weniger in ihren Bewegungen bewacht
und beschränkt, bedurften keines Handelsdirektors und hatten keine
Gesandtschaften und Geschenke an den Hof zu senden. Sie zahlten
ebenfalls keine Taxen, waren aber im übrigen gleich den Holländern
gezwungen, ihre Waaren zu einem bestimmten Preise "der Handels-
kammer des Shogun" zu überlassen. Sie brachten den Japanern viel
mehr Waaren, als die Holländer; doch liegen bezüglich des Gesammt-
werthes derselben nur Schätzungen vor. Bis zum Jahre 1684 kamen
nach Thunberg's Angaben jährlich 200 chinesische Dschunken, jede
mit 50 Mann Bedienung in Nagasaki an. Von da ab verringerte sich
die Zahl auf 70 und die Besatzungsmannschaft auf je 30. Nach
derselben Quelle hatte ihre Einfuhr einen Gesammtwerth von nur
600000 Taels (= 3600000 Mk.) im Jahre. Dieselbe bestand vor-
nehmlich in Rohseide und seidenen Tüchern, ferner in Zucker, Terpen-
tin, Myrrhe, Aloeholz, **) Baros-Kampfer, Ginseng und andern Medi-
camenten, sowie medicinischen Büchern. Hierzu kamen verschiedene
sonstige Produkte ihrer Industrie, wie Porzellan, Speckstein, Ziegen-
felle und andere Gegenstände, welche sie zum Teil an die Holländer
verkauften. Man sieht aus der gegebenen Liste, dass die eingeführten
Droguen zum Teil aus dem tropischen Asien stammten.

*) Ottona heisst in den älteren Schriften der Bevollmächtigte, eine Art
Polizeicommissar.
**) Aloeholz, jap. Kiyara, nach einem Sanskritworte benannt, kam aus
Indien und Siam, hiess bei Holländern und Portugiesen Calumbak, auch Ka-
lamback
. Es ist das wohlriechende Holz von Aloexylon Agalochum Lour.

3. Der Aussenhandel Japans bis 1854.
die Insel gingen, wurden aufs genaueste am Körper visitiert, ihre Degen
und alle verkaufbaren Sachen vom Ottona *) in Verwahrung genommen,
und ohne der Japaner Erlaubniss und Post durfte schlechterdings
Niemand von den Schiffen ab- oder zufahren, die etwa 300 Schritt
vor der Insel vor Anker zu liegen pflegen. Unsre mitgebrachte La-
dungen wurden von ihren Leuten in unsre Speicher gebracht, und mit
ihren Siegeln verwahrt.« Dennoch spricht Kämpfer an einer andern
Stelle von einem »bisher ganz freien Handel«, der erst im Jahre 1672
»ungemein eingeschränkt wurde«. Die neuen Schranken bestanden
darin, dass von jeder Sorte der eingeführten Waaren dem Statthalter
ein Stück zur Probe in’s Haus gebracht werden musste, um es von
Meistern und Kunstverständigen genau besehen und taxieren zu lassen.
Dann kamen die Kaufleute und wählten aus, was sie brauchten.
Waren die Holländer mit dem vom Statthalter bestimmten Preise nicht
zufrieden, so konnten sie die Waare behalten.

Die Chinesen erfreuten sich viel grösserer Freiheiten. Sie durften
in Nagasaki wohnen, waren weniger in ihren Bewegungen bewacht
und beschränkt, bedurften keines Handelsdirektors und hatten keine
Gesandtschaften und Geschenke an den Hof zu senden. Sie zahlten
ebenfalls keine Taxen, waren aber im übrigen gleich den Holländern
gezwungen, ihre Waaren zu einem bestimmten Preise »der Handels-
kammer des Shôgun« zu überlassen. Sie brachten den Japanern viel
mehr Waaren, als die Holländer; doch liegen bezüglich des Gesammt-
werthes derselben nur Schätzungen vor. Bis zum Jahre 1684 kamen
nach Thunberg’s Angaben jährlich 200 chinesische Dschunken, jede
mit 50 Mann Bedienung in Nagasaki an. Von da ab verringerte sich
die Zahl auf 70 und die Besatzungsmannschaft auf je 30. Nach
derselben Quelle hatte ihre Einfuhr einen Gesammtwerth von nur
600000 Taels (= 3600000 Mk.) im Jahre. Dieselbe bestand vor-
nehmlich in Rohseide und seidenen Tüchern, ferner in Zucker, Terpen-
tin, Myrrhe, Aloeholz, **) Baros-Kampfer, Ginseng und andern Medi-
camenten, sowie medicinischen Büchern. Hierzu kamen verschiedene
sonstige Produkte ihrer Industrie, wie Porzellan, Speckstein, Ziegen-
felle und andere Gegenstände, welche sie zum Teil an die Holländer
verkauften. Man sieht aus der gegebenen Liste, dass die eingeführten
Droguen zum Teil aus dem tropischen Asien stammten.

*) Ottona heisst in den älteren Schriften der Bevollmächtigte, eine Art
Polizeicommissar.
**) Aloëholz, jap. Kiyara, nach einem Sanskritworte benannt, kam aus
Indien und Siam, hiess bei Holländern und Portugiesen Calumbak, auch Ka-
lamback
. Es ist das wohlriechende Holz von Aloëxylon Agalochum Lour.
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[623/0683] 3. Der Aussenhandel Japans bis 1854. die Insel gingen, wurden aufs genaueste am Körper visitiert, ihre Degen und alle verkaufbaren Sachen vom Ottona *) in Verwahrung genommen, und ohne der Japaner Erlaubniss und Post durfte schlechterdings Niemand von den Schiffen ab- oder zufahren, die etwa 300 Schritt vor der Insel vor Anker zu liegen pflegen. Unsre mitgebrachte La- dungen wurden von ihren Leuten in unsre Speicher gebracht, und mit ihren Siegeln verwahrt.« Dennoch spricht Kämpfer an einer andern Stelle von einem »bisher ganz freien Handel«, der erst im Jahre 1672 »ungemein eingeschränkt wurde«. Die neuen Schranken bestanden darin, dass von jeder Sorte der eingeführten Waaren dem Statthalter ein Stück zur Probe in’s Haus gebracht werden musste, um es von Meistern und Kunstverständigen genau besehen und taxieren zu lassen. Dann kamen die Kaufleute und wählten aus, was sie brauchten. Waren die Holländer mit dem vom Statthalter bestimmten Preise nicht zufrieden, so konnten sie die Waare behalten. Die Chinesen erfreuten sich viel grösserer Freiheiten. Sie durften in Nagasaki wohnen, waren weniger in ihren Bewegungen bewacht und beschränkt, bedurften keines Handelsdirektors und hatten keine Gesandtschaften und Geschenke an den Hof zu senden. Sie zahlten ebenfalls keine Taxen, waren aber im übrigen gleich den Holländern gezwungen, ihre Waaren zu einem bestimmten Preise »der Handels- kammer des Shôgun« zu überlassen. Sie brachten den Japanern viel mehr Waaren, als die Holländer; doch liegen bezüglich des Gesammt- werthes derselben nur Schätzungen vor. Bis zum Jahre 1684 kamen nach Thunberg’s Angaben jährlich 200 chinesische Dschunken, jede mit 50 Mann Bedienung in Nagasaki an. Von da ab verringerte sich die Zahl auf 70 und die Besatzungsmannschaft auf je 30. Nach derselben Quelle hatte ihre Einfuhr einen Gesammtwerth von nur 600000 Taels (= 3600000 Mk.) im Jahre. Dieselbe bestand vor- nehmlich in Rohseide und seidenen Tüchern, ferner in Zucker, Terpen- tin, Myrrhe, Aloeholz, **) Baros-Kampfer, Ginseng und andern Medi- camenten, sowie medicinischen Büchern. Hierzu kamen verschiedene sonstige Produkte ihrer Industrie, wie Porzellan, Speckstein, Ziegen- felle und andere Gegenstände, welche sie zum Teil an die Holländer verkauften. Man sieht aus der gegebenen Liste, dass die eingeführten Droguen zum Teil aus dem tropischen Asien stammten. *) Ottona heisst in den älteren Schriften der Bevollmächtigte, eine Art Polizeicommissar. **) Aloëholz, jap. Kiyara, nach einem Sanskritworte benannt, kam aus Indien und Siam, hiess bei Holländern und Portugiesen Calumbak, auch Ka- lamback. Es ist das wohlriechende Holz von Aloëxylon Agalochum Lour.

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Zitationshilfe: Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886, S. 623. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan02_1886/683>, abgerufen am 01.11.2024.