Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.2. 2 Vsus & applicatio ad nostra tempora. Weil wir nun dasselbe auß der Schrifft wissen / so sols vns so viel weniger wunder nehmen / wenn wir dran gedencken / wie es vorzeiten vnter dem Pabstumb vmb den Gottesdienst gestanden / vnd noch stehe / an denen Orten / da es im vollen schwange gehet. Zwar auff Stiffte / Klöster / Kirchen / Capellen vnnd Clause / hat man zu der zeit gnugsam gewand / daß wol nicht eben darüber zu klagen were: Doch ist gleichwol dasselbe dabey zuerinnern / daß man dero vermeintlich zum Gottesdienst erbaweten Häuser / entweder gar keine / oder doch gar wenige / dem waren lebendigen GOTT allein zu Ehren; Sondern alle / oder ja die meisten / den verstorbenen Heyligen / vnd auß eigener Andacht erwehleten Patronen vnd Nothhelffern / wider GOttes Wort / consecriret, vnd geweihet hat. Daß Gesetzbuch aber / daß ist / die heylige Schrifft / ist bey nahe gar verloren / vnnd alles mit abgötterey erfüllet gewesen. Zwar vnsere Widersacher können es nicht wol leiden / daß man sage / D. Luther, seliger / habe die Bibel vnter der Banck steckend gefunden / vnd wieder herfür gesuchet. Nun ist wol nicht ohne / die Bibel ist nicht gantz vnd gar verloren / sondern noch / aber bey wenigen / verhanden gewesen / doch in verrichtung jhres Gottesdienstes / nur stückweise auß den Breviarijs vnnd in Lateinischer sprach gebraucht; Die einfältige Leyen aber haben sich behelffen müssen mit den gewöhnlichen Sontags vnnd Fest Evangelien vnd Episteln / neben den Häuptstücken das Catechismi / darauß zweifels ohne jhrer viele durch GOttes Krafft / im einfalt des Glaubens / 1. Pet. 1, 5.zur Seligkeit seyn bewahret worden / wie S. Petrus in der 1. Epistel am 1. redet: Aber der rechte Verstand vnnd Gebrauch der Schrifft ist dermassen verdunckelt vnnd verkehrt gewesen / daß nicht allein die Leyen / welchen man die Bibel zu lesen vorboten hat / auch nicht allein die Curatores vnd Plebani, das ist / die vngeschickte Dorff Priesters; Sondern auch wol grosse Magistri nostri gar wenig davon gewust haben. Vnnd hie sey jhnen Trotz 2. 2 Vsus & applicatio ad nostra tempora. Weil wir nun dasselbe auß der Schrifft wissen / so sols vns so viel weniger wunder nehmen / wenn wir dran gedencken / wie es vorzeiten vnter dem Pabstumb vmb den Gottesdienst gestanden / vnd noch stehe / an denen Orten / da es im vollen schwange gehet. Zwar auff Stiffte / Klöster / Kirchen / Capellen vnnd Clause / hat man zu der zeit gnugsam gewand / daß wol nicht eben darüber zu klagen were: Doch ist gleichwol dasselbe dabey zuerinnern / daß man dero vermeintlich zum Gottesdienst erbaweten Häuser / entweder gar keine / oder doch gar wenige / dem waren lebendigen GOTT allein zu Ehren; Sondern alle / oder ja die meisten / den verstorbenen Heyligen / vnd auß eigener Andacht erwehleten Patronen vnd Nothhelffern / wider GOttes Wort / consecriret, vnd geweihet hat. Daß Gesetzbuch aber / daß ist / die heylige Schrifft / ist bey nahe gar verloren / vnnd alles mit abgötterey erfüllet gewesen. Zwar vnsere Widersacher können es nicht wol leiden / daß man sage / D. Luther, seliger / habe die Bibel vnter der Banck steckend gefunden / vnd wieder herfür gesuchet. Nun ist wol nicht ohne / die Bibel ist nicht gantz vnd gar verloren / sondern noch / aber bey wenigen / verhanden gewesen / doch in verrichtung jhres Gottesdienstes / nur stückweise auß den Breviarijs vnnd in Lateinischer sprach gebraucht; Die einfältige Leyen aber haben sich behelffen müssen mit den gewöhnlichen Sontags vnnd Fest Evangelien vnd Episteln / neben den Häuptstücken das Catechismi / darauß zweifels ohne jhrer viele durch GOttes Krafft / im einfalt des Glaubens / 1. Pet. 1, 5.zur Seligkeit seyn bewahret worden / wie S. Petrus in der 1. Epistel am 1. redet: Aber der rechte Verstand vnnd Gebrauch der Schrifft ist dermassen verdunckelt vnnd verkehrt gewesen / daß nicht allein die Leyen / welchen man die Bibel zu lesen vorboten hat / auch nicht allein die Curatores vnd Plebani, das ist / die vngeschickte Dorff Priesters; Sondern auch wol grosse Magistri nostri gar wenig davon gewust haben. 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Zwar auff Stiffte / Klöster / Kirchen / Capellen vnnd Clause / hat man zu der zeit gnugsam gewand / daß wol nicht eben darüber zu klagen were: Doch ist gleichwol dasselbe dabey zuerinnern / daß man dero vermeintlich zum Gottesdienst erbaweten Häuser / entweder gar keine / oder doch gar wenige / dem waren lebendigen GOTT allein zu Ehren; Sondern alle / oder ja die meisten / den verstorbenen Heyligen / vnd auß eigener Andacht erwehleten Patronen vnd Nothhelffern / wider GOttes Wort / consecriret, vnd geweihet hat.</p> <p>Daß Gesetzbuch aber / daß ist / die heylige Schrifft / ist bey nahe gar verloren / vnnd alles mit abgötterey erfüllet gewesen. Zwar vnsere Widersacher können es nicht wol leiden / daß man sage / D. Luther, seliger / habe die Bibel vnter der Banck steckend gefunden / vnd wieder herfür gesuchet. Nun ist wol nicht ohne / die Bibel ist nicht gantz vnd gar verloren / sondern noch / aber bey wenigen / verhanden gewesen / doch in verrichtung jhres Gottesdienstes / nur stückweise auß den Breviarijs vnnd in Lateinischer sprach gebraucht; Die einfältige Leyen aber haben sich behelffen müssen mit den gewöhnlichen Sontags vnnd Fest Evangelien vnd Episteln / neben den Häuptstücken das Catechismi / darauß zweifels ohne jhrer viele durch GOttes Krafft / im einfalt des Glaubens / <note place="left"><hi rendition="#i">1. Pet. 1, 5.</hi></note>zur Seligkeit seyn bewahret worden / wie S. Petrus in der 1. Epistel am 1. redet: Aber der rechte Verstand vnnd Gebrauch der Schrifft ist dermassen verdunckelt vnnd verkehrt gewesen / daß nicht allein die Leyen / welchen man die Bibel zu lesen vorboten hat / auch nicht allein die Curatores vnd Plebani, das ist / die vngeschickte Dorff Priesters; Sondern auch wol grosse Magistri nostri gar wenig davon gewust haben. 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Weil wir nun dasselbe auß der Schrifft wissen / so sols vns so viel weniger wunder nehmen / wenn wir dran gedencken / wie es vorzeiten vnter dem Pabstumb vmb den Gottesdienst gestanden / vnd noch stehe / an denen Orten / da es im vollen schwange gehet. Zwar auff Stiffte / Klöster / Kirchen / Capellen vnnd Clause / hat man zu der zeit gnugsam gewand / daß wol nicht eben darüber zu klagen were: Doch ist gleichwol dasselbe dabey zuerinnern / daß man dero vermeintlich zum Gottesdienst erbaweten Häuser / entweder gar keine / oder doch gar wenige / dem waren lebendigen GOTT allein zu Ehren; Sondern alle / oder ja die meisten / den verstorbenen Heyligen / vnd auß eigener Andacht erwehleten Patronen vnd Nothhelffern / wider GOttes Wort / consecriret, vnd geweihet hat.
Daß Gesetzbuch aber / daß ist / die heylige Schrifft / ist bey nahe gar verloren / vnnd alles mit abgötterey erfüllet gewesen. Zwar vnsere Widersacher können es nicht wol leiden / daß man sage / D. Luther, seliger / habe die Bibel vnter der Banck steckend gefunden / vnd wieder herfür gesuchet. Nun ist wol nicht ohne / die Bibel ist nicht gantz vnd gar verloren / sondern noch / aber bey wenigen / verhanden gewesen / doch in verrichtung jhres Gottesdienstes / nur stückweise auß den Breviarijs vnnd in Lateinischer sprach gebraucht; Die einfältige Leyen aber haben sich behelffen müssen mit den gewöhnlichen Sontags vnnd Fest Evangelien vnd Episteln / neben den Häuptstücken das Catechismi / darauß zweifels ohne jhrer viele durch GOttes Krafft / im einfalt des Glaubens / zur Seligkeit seyn bewahret worden / wie S. Petrus in der 1. Epistel am 1. redet: Aber der rechte Verstand vnnd Gebrauch der Schrifft ist dermassen verdunckelt vnnd verkehrt gewesen / daß nicht allein die Leyen / welchen man die Bibel zu lesen vorboten hat / auch nicht allein die Curatores vnd Plebani, das ist / die vngeschickte Dorff Priesters; Sondern auch wol grosse Magistri nostri gar wenig davon gewust haben. Vnnd hie sey jhnen Trotz
1. Pet. 1, 5.
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