Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.So ist doch das das beste dabey / daß der Barmhertzige Gott / J. F. G. mit der zeitlichen Ruthe der Kranckheit etliche Wochen gezüchtiget / vnd zu warer Buß gefüret hat. Wie man dann glaubwirdigen Bericht hat / von denen die in wehrender Kranckheit stets vmb J. F. G. gewesen / daß dieselbe etliche Tage vor jhrem Ende in warer Rew vnd Leid / vnd öffentlicher Bekentniß jhrer Sünden / zu dem gebrauch des heyligen Abendmahls sich geschicket / dasselbe in warem Glauben gebraucht / vnd die vbrige zeit in inbrünstiger Anruffung des Namens Gottes zugebracht / vnd jhre Seele demselben / der sie mit seinem thewren Blut erkaufft / vnnd von allen Sünden gereiniget / zu trewen Henden befohlen. Der Himlische Vater wolle J. F. G. verleihen eine selige Ruhe vnd fröliche Aufferstehung an jennem Tage: Die hochbetrübte Fürstliche Wittwe / gesampt der jungen Herrschafft vnnd Fräwlein / so wol auch das gantze Land / vnd alle / die J. F. G. tödlichen Abgangs halber trawrig vnd bekümmert sind / anderweit trösten vnd erfrewen. Sein heyliges Wort / vnd den güldenen Friede erhalten; Alle vnruhige streitige Sachen / durch bequeme vnd behägliche Mittel lassen hinlegen; Ein wolbestaltes / glückliches Regiment verleihen: In sonderheit dieses Löbliche alte Stifft / mit den Augen der Barmhertzigkeit gnädiglich ansehen: Ein Hoch: vnd Ehrwürdig Dom Capittel / vnsere Gnädige gebietende Herrn vnd Landes Väter / durch seinen heyligen guten Geist regieren vnd erleuchten / daß J. Gn. V. Ehrw. beides in der Sedis vacantz Land vnd Leuten wol fürstehen; Vnd wenn die zeit der Postulation heran kömpt / ein solches Ober Häupt vnd Bischoff Postuliren / vnter welches Bischöfflicher Auffsicht vnd Regierung / daß heylige vnd allein seligmachende Wort Gottes lauter vnd rein erhalten / fortgepflantzet / vnd weit außgebreitet / der gemeine Nutz wol vnd friedlich regieret / vnd also dieses löblichen Stiffts vnd aller Einwohner vnd Vnterthanen / zeitliches vnd ewiges Heil vnd Wolfart gesucht vnnd befördert werden möge / Amen. ENDE. So ist doch das das beste dabey / daß der Barmhertzige Gott / J. F. G. mit der zeitlichen Ruthe der Kranckheit etliche Wochen gezüchtiget / vnd zu warer Buß gefüret hat. Wie man dann glaubwirdigen Bericht hat / von denen die in wehrender Kranckheit stets vmb J. F. G. gewesen / daß dieselbe etliche Tage vor jhrem Ende in warer Rew vnd Leid / vnd öffentlicher Bekentniß jhrer Sünden / zu dem gebrauch des heyligen Abendmahls sich geschicket / dasselbe in warem Glauben gebraucht / vnd die vbrige zeit in inbrünstiger Anruffung des Namens Gottes zugebracht / vnd jhre Seele demselben / der sie mit seinem thewren Blut erkaufft / vnnd von allen Sünden gereiniget / zu trewen Henden befohlen. Der Himlische Vater wolle J. F. G. verleihen eine selige Ruhe vnd fröliche Aufferstehung an jennem Tage: Die hochbetrübte Fürstliche Wittwe / gesampt der jungen Herrschafft vnnd Fräwlein / so wol auch das gantze Land / vnd alle / die J. F. G. tödlichen Abgangs halber trawrig vnd bekümmert sind / anderweit trösten vnd erfrewen. Sein heyliges Wort / vnd den güldenen Friede erhalten; Alle vnruhige streitige Sachen / durch bequeme vnd behägliche Mittel lassen hinlegen; Ein wolbestaltes / glückliches Regiment verleihen: In sonderheit dieses Löbliche alte Stifft / mit den Augen der Barmhertzigkeit gnädiglich ansehen: Ein Hoch: vnd Ehrwürdig Dom Capittel / vnsere Gnädige gebietende Herrn vnd Landes Väter / durch seinen heyligen guten Geist regieren vnd erleuchten / daß J. Gn. V. Ehrw. beides in der Sedis vacantz Land vnd Leuten wol fürstehen; Vnd wenn die zeit der Postulation heran kömpt / ein solches Ober Häupt vnd Bischoff Postuliren / vnter welches Bischöfflicher Auffsicht vnd Regierung / daß heylige vñ allein seligmachende Wort Gottes lauter vnd rein erhalten / fortgepflantzet / vnd weit außgebreitet / der gemeine Nutz wol vnd friedlich regieret / vnd also dieses löblichen Stiffts vnd aller Einwohner vnd Vnterthanen / zeitliches vnd ewiges Heil vnd Wolfart gesucht vnnd befördert werden möge / Amen. 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G. tödlichen Abgangs halber trawrig vnd bekümmert sind / anderweit trösten vnd erfrewen. Sein heyliges Wort / vnd den güldenen Friede erhalten; Alle vnruhige streitige Sachen / durch bequeme vnd behägliche Mittel lassen hinlegen; Ein wolbestaltes / glückliches Regiment verleihen:</p> <p>In sonderheit dieses Löbliche alte Stifft / mit den Augen der Barmhertzigkeit gnädiglich ansehen: Ein Hoch: vnd Ehrwürdig Dom Capittel / vnsere Gnädige gebietende Herrn vnd Landes Väter / durch seinen heyligen guten Geist regieren vnd erleuchten / daß J. Gn. V. Ehrw. beides in der Sedis vacantz Land vnd Leuten wol fürstehen; Vnd wenn die zeit der Postulation heran kömpt / ein solches Ober Häupt vnd Bischoff Postuliren / vnter welches Bischöfflicher Auffsicht vnd Regierung / daß heylige vñ allein seligmachende Wort Gottes lauter vnd rein erhalten / fortgepflantzet / vnd weit außgebreitet / der gemeine Nutz wol vnd friedlich regieret / vnd also dieses löblichen Stiffts vnd aller Einwohner vnd Vnterthanen / zeitliches vnd ewiges Heil vnd Wolfart gesucht vnnd befördert werden möge / Amen.</p> <p>ENDE.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0052]
So ist doch das das beste dabey / daß der Barmhertzige Gott / J. F. G. mit der zeitlichen Ruthe der Kranckheit etliche Wochen gezüchtiget / vnd zu warer Buß gefüret hat. Wie man dann glaubwirdigen Bericht hat / von denen die in wehrender Kranckheit stets vmb J. F. G. gewesen / daß dieselbe etliche Tage vor jhrem Ende in warer Rew vnd Leid / vnd öffentlicher Bekentniß jhrer Sünden / zu dem gebrauch des heyligen Abendmahls sich geschicket / dasselbe in warem Glauben gebraucht / vnd die vbrige zeit in inbrünstiger Anruffung des Namens Gottes zugebracht / vnd jhre Seele demselben / der sie mit seinem thewren Blut erkaufft / vnnd von allen Sünden gereiniget / zu trewen Henden befohlen.
Der Himlische Vater wolle J. F. G. verleihen eine selige Ruhe vnd fröliche Aufferstehung an jennem Tage: Die hochbetrübte Fürstliche Wittwe / gesampt der jungen Herrschafft vnnd Fräwlein / so wol auch das gantze Land / vnd alle / die J. F. G. tödlichen Abgangs halber trawrig vnd bekümmert sind / anderweit trösten vnd erfrewen. Sein heyliges Wort / vnd den güldenen Friede erhalten; Alle vnruhige streitige Sachen / durch bequeme vnd behägliche Mittel lassen hinlegen; Ein wolbestaltes / glückliches Regiment verleihen:
In sonderheit dieses Löbliche alte Stifft / mit den Augen der Barmhertzigkeit gnädiglich ansehen: Ein Hoch: vnd Ehrwürdig Dom Capittel / vnsere Gnädige gebietende Herrn vnd Landes Väter / durch seinen heyligen guten Geist regieren vnd erleuchten / daß J. Gn. V. Ehrw. beides in der Sedis vacantz Land vnd Leuten wol fürstehen; Vnd wenn die zeit der Postulation heran kömpt / ein solches Ober Häupt vnd Bischoff Postuliren / vnter welches Bischöfflicher Auffsicht vnd Regierung / daß heylige vñ allein seligmachende Wort Gottes lauter vnd rein erhalten / fortgepflantzet / vnd weit außgebreitet / der gemeine Nutz wol vnd friedlich regieret / vnd also dieses löblichen Stiffts vnd aller Einwohner vnd Vnterthanen / zeitliches vnd ewiges Heil vnd Wolfart gesucht vnnd befördert werden möge / Amen.
ENDE.
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Zitationshilfe: | Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/52>, abgerufen am 16.02.2025. |