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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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und in Glaubens-Sachen die Ober-Hand behalten/ und hierzu werden erfordert die Zeugen und Notarii welche die Stimmen und Meinungen der streitenden Parteyen fleissig auffzeichnen / und ins protocoll einverleiben. Endlich nach also eingerichteten Sachen macht der Pabst den göttlichen Ausspruch/ und als ein Stadthalter Christi eröffnet er seine Meinung/ und macht den Schluß/ dem keiner ohne Verletzung seines Gewissens darff wiederfprechen.

Dis ist nun die form und manier der päbstischen Concilien und methode die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten. Wir aber können solche keines weges billigen aus folgenden Ursachen:

Dan erstlich finden wir solche manier in Glaubens-Sachen zu verfahren nirgend in göttlicher Schrifft/ als welche uns nicht verweiset auff das Gutgedüncken schwacher Menschen: sondern auff den in H. Schrifft offenbahrten Sinn und Willen GOttes.

Zweytens: Wan der Pabst so unfehlbar ist an seiner eigenen Person/ und keinem Irrthum unterworffen/ wie er sich darfür ausgibt/ so bedarff er ja solcher Weitläufftigkeiten nicht/ und indem er diesen Umschweiff und pompösen Kirchen-Raht gebraucht seine blöde Schwachheit und die Gefahr in Glaubens-Sachen zu irren dadurch zu bedecken/ und mit diesem Blend-werck die Einfältigen zu bethören/ so entdeckt er nur dadurch seine Unvermögenheik desto augenscheinlicher.

Einrede der Papisten.

I. Wans aber so ordentlich zugehet auf den päbstischen Conciliis, und so viel gelehrte Männer ihre Meinung von sich geben/ wie solte dan da seyn können einige Gefahr des Irrthums/ da doch Christus austrücklich spricht Matt. 18. v. 20. Wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen/ da bin ich mitten unter ihnen: Weilen dan nun die Concilia in Christi Nahmen versammlet werden/ und sich darbey nicht nur zween oder drey: sondern etliche hundert gelehrte Personen in Christi Nahmen einfinden/ so folget ja/ daß Christus mit und darbey seye. Und derowegen ihre decreta und Satzungen als heilig sollen angenommen/ und gehalten werden.

Antwort. Wan man ja zugeben wolte/ daß die päbstische Concilia bestünden aus lauter gelehrten Männeren/ so ist doch der Glaube nicht gebunden an die Lehr der gelehrten Männer/ sondern an das unfehlbare Wort GOttes. So ist dan und heisset in Christi Nahmen versammlet seyn nichts anders/ als sich nach seinem Wort und Willen versammlen. Wo aber das nicht geschicht/ sondern man sich versammlet und beschliesset etwas so dem Wort und Willen GOttes gerad zuwider ist/ dasselbige kan nicht heissen in Christi Nahmen versammlet seyn. Und mögen die päbstische Concilia wie sie wollen mit vollem Mund uns zuschreyen die Wort der Aposteln act. 15. v. 28. Also hat es dem H. Geist gefallen und uns / so ist doch nichts darhinter/ und lassen wir uns dessentwegen nicht irren: dan die decreta und Handlungen/ so dem H. Geist zuwider auf den päbstischen Conciliis fürgehen / geben augenscheinlich zu erkennen/ daß solches Rühmen gantz faul und nichtig ist. Zudem wan eure Concilia im Nahmen Christi versammlet seyn/ und Christus in Mitten ist/ warum lehren dan die päbstische Theologi mit Bellarmino l. 2. de conc. c. II. und Tannero tom. 3. d. I. dub. 8. daß die Concilia dem Irrthum seyn unterworffen bevor ihre decreta und Satzungen von dem Römischen Pabst seynd gutgeheissen und bestätiget? und also wollet ihr behaupten das fünffte und sechste Concilium zu Constantinopel haben gröblich gefehlet/ da sie die Vereh-

und in Glaubens-Sachen die Ober-Hand behalten/ und hierzu werden erfordert die Zeugen und Notarii welche die Stimmen und Meinungen der streitenden Parteyen fleissig auffzeichnen / und ins protocoll einverleiben. Endlich nach also eingerichteten Sachen macht der Pabst den göttlichen Ausspruch/ und als ein Stadthalter Christi eröffnet er seine Meinung/ und macht den Schluß/ dem keiner ohne Verletzung seines Gewissens darff wiederfprechen.

Dis ist nun die form und manier der päbstischen Concilien und methode die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten. Wir aber können solche keines weges billigen aus folgenden Ursachen:

Dan erstlich finden wir solche manier in Glaubens-Sachen zu verfahren nirgend in göttlicher Schrifft/ als welche uns nicht verweiset auff das Gutgedüncken schwacher Menschen: sondern auff den in H. Schrifft offenbahrten Sinn und Willen GOttes.

Zweytens: Wan der Pabst so unfehlbar ist an seiner eigenen Person/ und keinem Irrthum unterworffen/ wie er sich darfür ausgibt/ so bedarff er ja solcher Weitläufftigkeiten nicht/ und indem er diesen Umschweiff und pompösen Kirchen-Raht gebraucht seine blöde Schwachheit und die Gefahr in Glaubens-Sachen zu irren dadurch zu bedecken/ und mit diesem Blend-werck die Einfältigen zu bethören/ so entdeckt er nur dadurch seine Unvermögenheik desto augenscheinlicher.

Einrede der Papisten.

I. Wans aber so ordentlich zugehet auf den päbstischen Conciliis, und so viel gelehrte Männer ihre Meinung von sich geben/ wie solte dan da seyn können einige Gefahr des Irrthums/ da doch Christus austrücklich spricht Matt. 18. v. 20. Wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen/ da bin ich mitten unter ihnen: Weilen dan nun die Concilia in Christi Nahmen versammlet werden/ und sich darbey nicht nur zween oder drey: sondern etliche hundert gelehrte Personen in Christi Nahmen einfinden/ so folget ja/ daß Christus mit und darbey seye. Und derowegen ihre decreta und Satzungen als heilig sollen angenommen/ und gehalten werden.

Antwort. Wan man ja zugeben wolte/ daß die päbstische Concilia bestünden aus lauter gelehrten Männeren/ so ist doch der Glaube nicht gebunden an die Lehr der gelehrten Männer/ sondern an das unfehlbare Wort GOttes. So ist dan und heisset in Christi Nahmen versammlet seyn nichts anders/ als sich nach seinem Wort und Willen versammlen. Wo aber das nicht geschicht/ sondern man sich versammlet und beschliesset etwas so dem Wort und Willen GOttes gerad zuwider ist/ dasselbige kan nicht heissen in Christi Nahmen versammlet seyn. Und mögen die päbstische Concilia wie sie wollen mit vollem Mund uns zuschreyen die Wort der Aposteln act. 15. v. 28. Also hat es dem H. Geist gefallen und uns / so ist doch nichts darhinter/ und lassen wir uns dessentwegen nicht irren: dan die decreta und Handlungen/ so dem H. Geist zuwider auf den päbstischen Conciliis fürgehen / geben augenscheinlich zu erkennen/ daß solches Rühmen gantz faul und nichtig ist. Zudem wan eure Concilia im Nahmen Christi versammlet seyn/ und Christus in Mitten ist/ warum lehren dan die päbstische Theologi mit Bellarmino l. 2. de conc. c. II. und Tannero tom. 3. d. I. dub. 8. daß die Concilia dem Irrthum seyn unterworffen bevor ihre decreta und Satzungen von dem Römischen Pabst seynd gutgeheissen und bestätiget? und also wollet ihr behaupten das fünffte und sechste Concilium zu Constantinopel haben gröblich gefehlet/ da sie die Vereh-

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        <p>Einrede der Papisten.</p>
        <p>I. Wans aber so ordentlich zugehet auf den päbstischen Conciliis, und so viel gelehrte            Männer ihre Meinung von sich geben/ wie solte dan da seyn können einige Gefahr des            Irrthums/ da doch Christus austrücklich spricht Matt. 18. v. 20. Wo zween oder drey            versammlet seyn in meinem Nahmen/ da bin ich mitten unter ihnen: Weilen dan nun die            Concilia in Christi Nahmen versammlet werden/ und sich darbey nicht nur zween oder drey:            sondern etliche hundert gelehrte Personen in Christi Nahmen einfinden/ so folget ja/ daß            Christus mit und darbey seye. Und derowegen ihre decreta und Satzungen als heilig sollen            angenommen/ und gehalten werden.</p>
        <p>Antwort. Wan man ja zugeben wolte/ daß die päbstische Concilia bestünden aus lauter            gelehrten Männeren/ so ist doch der Glaube nicht gebunden an die Lehr der gelehrten            Männer/ sondern an das unfehlbare Wort GOttes. So ist dan und heisset in Christi Nahmen            versammlet seyn nichts anders/ als sich nach seinem Wort und Willen versammlen. Wo aber            das nicht geschicht/ sondern man sich versammlet und beschliesset etwas so dem Wort und            Willen GOttes gerad zuwider ist/ dasselbige kan nicht heissen in Christi Nahmen            versammlet seyn. Und mögen die päbstische Concilia wie sie wollen mit vollem Mund uns            zuschreyen die Wort der Aposteln act. 15. v. 28. Also hat es dem H. Geist gefallen und uns           / so ist doch nichts darhinter/ und lassen wir uns dessentwegen nicht irren: dan die            decreta und Handlungen/ so dem H. Geist zuwider auf den päbstischen Conciliis fürgehen /            geben augenscheinlich zu erkennen/ daß solches Rühmen gantz faul und nichtig ist. Zudem            wan eure Concilia im Nahmen Christi versammlet seyn/ und Christus in Mitten ist/ warum            lehren dan die päbstische Theologi mit Bellarmino l. 2. de conc. c. II. und Tannero tom.            3. d. I. dub. 8. daß die Concilia dem Irrthum seyn unterworffen bevor ihre decreta und            Satzungen von dem Römischen Pabst seynd gutgeheissen und bestätiget? und also wollet ihr            behaupten das fünffte und sechste Concilium zu Constantinopel haben gröblich gefehlet/ da            sie die Vereh-
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[126/0146] und in Glaubens-Sachen die Ober-Hand behalten/ und hierzu werden erfordert die Zeugen und Notarii welche die Stimmen und Meinungen der streitenden Parteyen fleissig auffzeichnen / und ins protocoll einverleiben. Endlich nach also eingerichteten Sachen macht der Pabst den göttlichen Ausspruch/ und als ein Stadthalter Christi eröffnet er seine Meinung/ und macht den Schluß/ dem keiner ohne Verletzung seines Gewissens darff wiederfprechen. Dis ist nun die form und manier der päbstischen Concilien und methode die Glaubens-Streitigkeiten zu schlichten. Wir aber können solche keines weges billigen aus folgenden Ursachen: Dan erstlich finden wir solche manier in Glaubens-Sachen zu verfahren nirgend in göttlicher Schrifft/ als welche uns nicht verweiset auff das Gutgedüncken schwacher Menschen: sondern auff den in H. Schrifft offenbahrten Sinn und Willen GOttes. Zweytens: Wan der Pabst so unfehlbar ist an seiner eigenen Person/ und keinem Irrthum unterworffen/ wie er sich darfür ausgibt/ so bedarff er ja solcher Weitläufftigkeiten nicht/ und indem er diesen Umschweiff und pompösen Kirchen-Raht gebraucht seine blöde Schwachheit und die Gefahr in Glaubens-Sachen zu irren dadurch zu bedecken/ und mit diesem Blend-werck die Einfältigen zu bethören/ so entdeckt er nur dadurch seine Unvermögenheik desto augenscheinlicher. Einrede der Papisten. I. Wans aber so ordentlich zugehet auf den päbstischen Conciliis, und so viel gelehrte Männer ihre Meinung von sich geben/ wie solte dan da seyn können einige Gefahr des Irrthums/ da doch Christus austrücklich spricht Matt. 18. v. 20. Wo zween oder drey versammlet seyn in meinem Nahmen/ da bin ich mitten unter ihnen: Weilen dan nun die Concilia in Christi Nahmen versammlet werden/ und sich darbey nicht nur zween oder drey: sondern etliche hundert gelehrte Personen in Christi Nahmen einfinden/ so folget ja/ daß Christus mit und darbey seye. Und derowegen ihre decreta und Satzungen als heilig sollen angenommen/ und gehalten werden. Antwort. Wan man ja zugeben wolte/ daß die päbstische Concilia bestünden aus lauter gelehrten Männeren/ so ist doch der Glaube nicht gebunden an die Lehr der gelehrten Männer/ sondern an das unfehlbare Wort GOttes. So ist dan und heisset in Christi Nahmen versammlet seyn nichts anders/ als sich nach seinem Wort und Willen versammlen. Wo aber das nicht geschicht/ sondern man sich versammlet und beschliesset etwas so dem Wort und Willen GOttes gerad zuwider ist/ dasselbige kan nicht heissen in Christi Nahmen versammlet seyn. Und mögen die päbstische Concilia wie sie wollen mit vollem Mund uns zuschreyen die Wort der Aposteln act. 15. v. 28. Also hat es dem H. Geist gefallen und uns / so ist doch nichts darhinter/ und lassen wir uns dessentwegen nicht irren: dan die decreta und Handlungen/ so dem H. Geist zuwider auf den päbstischen Conciliis fürgehen / geben augenscheinlich zu erkennen/ daß solches Rühmen gantz faul und nichtig ist. Zudem wan eure Concilia im Nahmen Christi versammlet seyn/ und Christus in Mitten ist/ warum lehren dan die päbstische Theologi mit Bellarmino l. 2. de conc. c. II. und Tannero tom. 3. d. I. dub. 8. daß die Concilia dem Irrthum seyn unterworffen bevor ihre decreta und Satzungen von dem Römischen Pabst seynd gutgeheissen und bestätiget? und also wollet ihr behaupten das fünffte und sechste Concilium zu Constantinopel haben gröblich gefehlet/ da sie die Vereh-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/146>, abgerufen am 23.11.2024.