Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen. XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen. Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts. XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken. Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen. XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen. Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts. XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken. Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0151" n="131"/> keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen.</p> <p>XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen.</p> <p>Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts.</p> <p>XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken.</p> <p>Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- </p> </div> </body> </text> </TEI> [131/0151]
keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen.
XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen.
Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts.
XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken.
Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |