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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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sonderlich/ und sonsten durch alle seine Episteln fürnemlich von dem Moralischen Gesetz der heiligen Zehn Geboten GOttes rede. Gleichwohl seyn wir nicht in Abrede/ daß er auch bißweilen der Ceremonialischen Gesetz gedencke: allein er spricht die Krafft gerecht zu machen so wohl den Moralischen als auch den Ceremonialischen Gesetzen unverhohlen ab.

XXI. Handelt doch S. Paulus in der Epistel an die Galater nahmhafftig von etlichen Ceremonialischen Gesetzen: als vom Sabbath/ von Neumonden/ von der Beschneidung; Derowegen so handelt er nicht von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Tafflen.

Antwort. Paulus redet bißweilen insgemein vom Gesetz: dan redet er in specie von den Moralischen/ dan von den Ceremonialischen Gesetzen/ ie nach dem es die materie, davon er handelt/ erfordert. Seine Absicht aber und Meinung gehet allwegen dahin/ daß er lehret / daß weder die Moralischen noch Ceremonialischen Gesetz/ oder wie sie immer Nahmen haben mögen/ gerecht und selig machen.

XXII. Wird doch act. 15. auff dem Concilio der Aposteln allein von den Ceremonialischen Gesetzen gehandelt: und selbigen die Rechtfertigung des Menschen abgesprochen.

Antwort. Es war damahls eine Frage und Zweiffel entstanden über dem Ceremonialischen Gesetz der Beschneidung &c. dieselbige Frage nun wird nahmhafftig darauff erörtert. Ob aber nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye gehandelt worden/ solches werden die Papisten gar schwerlich erweisen: sintemahl daß nicht nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye der Ausspruch gemacht/ ist aus der Rede Petri, die er zu dem Umstand gethan/ offenbahr; dan er spricht daselbsten v. 10. Was versucht ihr GOtt mit Aufflegen des Jochs auff der Jünger Hälse/ welches weder unsre Väter noch wir haben mögen tragen? sondern wir glauben durch die Gnade des HErrn JEsu Christi selig zu werden/ gleicher Weise wie auch sie. In welchen Worten S. Petrus nicht fürnemlich redet von den Ceremonialischen Gesetzen/ dan er spricht: Es habens ihre Väter nicht ertragen können; da er dan nicht nur verstehet die Väter so nach Moyse/ sondern auch die/ so vor Moyse gelebt haben: Von diesen aber kan ja nicht gesagt werden/ daß sie die Ceremonialische Gesetz nicht haben ertragen können: dan sie haben selbige ja noch nicht gehabt. Verstehet derowegen Petrus fürnemlich das moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ und zeiget insgemein an/ daß es die Väter nicht haben vollkommlich halten können: Und Er setzet ja gantz austrücklich die Gnade JEsu Christi und den Glauben an Christum der Erfüllung des Gesetzes entgegen; wie der gantze Inhalt seiner damahls gehaltenen Rede solches ausweiset. Zudem obschon auf demselbigen Concilio nur von den Ceremonialischen Gesetzen wäre gehandelt worden/ so folget doch daraus nicht/ daß/ weil die Rechtfertigung des Menschen den ceremonialischen Gesetzen abgesprochen/ darum dieselbige den moralischen solte zugesprochen werden.

XXIII. Weilen dan die Heil. Schrifft den Wercken die Rechtfertigung gerad abspricht/ so könnte es wohl das Ansehen gewinnen/ als wan die alte Väter und Kirchen-Lehrer dem Glauben allein die Krafft zu rechtfertigen zuerkennten: dan Origenes in Epist ad Rom. c. 3. l. 3. schreibt: Die Meinung des H. Pauli seye/ daß der Glaube allein gnug seye zur Rechtfertigung: also daß ein Glaubiger gerechtfertiget werde/ wan er schon kein eintziges gutes Werck hätte geübet: wie es der Augenschein ausweiset beym Schächer am Creutz. Eben dis bezeuget Hilarius c. 8. in Matt. diesem stimmet bey Basilius M. Bischoff zu Caesarea hom. de humilit. da er schreibt: Dis ist der voll-

sonderlich/ und sonsten durch alle seine Episteln fürnemlich von dem Moralischen Gesetz der heiligen Zehn Geboten GOttes rede. Gleichwohl seyn wir nicht in Abrede/ daß er auch bißweilen der Ceremonialischen Gesetz gedencke: allein er spricht die Krafft gerecht zu machen so wohl den Moralischen als auch den Ceremonialischen Gesetzen unverhohlen ab.

XXI. Handelt doch S. Paulus in der Epistel an die Galater nahmhafftig von etlichen Ceremonialischen Gesetzen: als vom Sabbath/ von Neumonden/ von der Beschneidung; Derowegen so handelt er nicht von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Tafflen.

Antwort. Paulus redet bißweilen insgemein vom Gesetz: dan redet er in specie von den Moralischen/ dan von den Ceremonialischen Gesetzen/ ie nach dem es die materie, davon er handelt/ erfordert. Seine Absicht aber und Meinung gehet allwegen dahin/ daß er lehret / daß weder die Moralischen noch Ceremonialischen Gesetz/ oder wie sie immer Nahmen haben mögen/ gerecht und selig machen.

XXII. Wird doch act. 15. auff dem Concilio der Aposteln allein von den Ceremonialischen Gesetzen gehandelt: und selbigen die Rechtfertigung des Menschen abgesprochen.

Antwort. Es war damahls eine Frage und Zweiffel entstanden über dem Ceremonialischen Gesetz der Beschneidung &c. dieselbige Frage nun wird nahmhafftig darauff erörtert. Ob aber nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye gehandelt worden/ solches werden die Papisten gar schwerlich erweisen: sintemahl daß nicht nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye der Ausspruch gemacht/ ist aus der Rede Petri, die er zu dem Umstand gethan/ offenbahr; dan er spricht daselbsten v. 10. Was versucht ihr GOtt mit Aufflegen des Jochs auff der Jünger Hälse/ welches weder unsre Väter noch wir haben mögen tragen? sondern wir glauben durch die Gnade des HErrn JEsu Christi selig zu werden/ gleicher Weise wie auch sie. In welchen Worten S. Petrus nicht fürnemlich redet von den Ceremonialischen Gesetzen/ dan er spricht: Es habens ihre Väter nicht ertragen können; da er dan nicht nur verstehet die Väter so nach Moyse/ sondern auch die/ so vor Moyse gelebt haben: Von diesen aber kan ja nicht gesagt werden/ daß sie die Ceremonialische Gesetz nicht haben ertragen können: dan sie haben selbige ja noch nicht gehabt. Verstehet derowegen Petrus fürnemlich das moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ und zeiget insgemein an/ daß es die Väter nicht haben vollkommlich halten können: Und Er setzet ja gantz austrücklich die Gnade JEsu Christi und den Glauben an Christum der Erfüllung des Gesetzes entgegen; wie der gantze Inhalt seiner damahls gehaltenen Rede solches ausweiset. Zudem obschon auf demselbigen Concilio nur von den Ceremonialischen Gesetzen wäre gehandelt worden/ so folget doch daraus nicht/ daß/ weil die Rechtfertigung des Menschen den ceremonialischen Gesetzen abgesprochen/ darum dieselbige den moralischen solte zugesprochen werden.

XXIII. Weilen dan die Heil. Schrifft den Wercken die Rechtfertigung gerad abspricht/ so könnte es wohl das Ansehen gewinnen/ als wan die alte Väter und Kirchen-Lehrer dem Glauben allein die Krafft zu rechtfertigen zuerkennten: dan Origenes in Epist ad Rom. c. 3. l. 3. schreibt: Die Meinung des H. Pauli seye/ daß der Glaube allein gnug seye zur Rechtfertigung: also daß ein Glaubiger gerechtfertiget werde/ wan er schon kein eintziges gutes Werck hätte geübet: wie es der Augenschein ausweiset beym Schächer am Creutz. Eben dis bezeuget Hilarius c. 8. in Matt. diesem stimmet bey Basilius M. Bischoff zu Caesarea hom. de humilit. da er schreibt: Dis ist der voll-

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[182/0202] sonderlich/ und sonsten durch alle seine Episteln fürnemlich von dem Moralischen Gesetz der heiligen Zehn Geboten GOttes rede. Gleichwohl seyn wir nicht in Abrede/ daß er auch bißweilen der Ceremonialischen Gesetz gedencke: allein er spricht die Krafft gerecht zu machen so wohl den Moralischen als auch den Ceremonialischen Gesetzen unverhohlen ab. XXI. Handelt doch S. Paulus in der Epistel an die Galater nahmhafftig von etlichen Ceremonialischen Gesetzen: als vom Sabbath/ von Neumonden/ von der Beschneidung; Derowegen so handelt er nicht von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Tafflen. Antwort. Paulus redet bißweilen insgemein vom Gesetz: dan redet er in specie von den Moralischen/ dan von den Ceremonialischen Gesetzen/ ie nach dem es die materie, davon er handelt/ erfordert. Seine Absicht aber und Meinung gehet allwegen dahin/ daß er lehret / daß weder die Moralischen noch Ceremonialischen Gesetz/ oder wie sie immer Nahmen haben mögen/ gerecht und selig machen. XXII. Wird doch act. 15. auff dem Concilio der Aposteln allein von den Ceremonialischen Gesetzen gehandelt: und selbigen die Rechtfertigung des Menschen abgesprochen. Antwort. Es war damahls eine Frage und Zweiffel entstanden über dem Ceremonialischen Gesetz der Beschneidung &c. dieselbige Frage nun wird nahmhafftig darauff erörtert. Ob aber nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye gehandelt worden/ solches werden die Papisten gar schwerlich erweisen: sintemahl daß nicht nur allein von den Ceremonialischen Gesetzen damahls seye der Ausspruch gemacht/ ist aus der Rede Petri, die er zu dem Umstand gethan/ offenbahr; dan er spricht daselbsten v. 10. Was versucht ihr GOtt mit Aufflegen des Jochs auff der Jünger Hälse/ welches weder unsre Väter noch wir haben mögen tragen? sondern wir glauben durch die Gnade des HErrn JEsu Christi selig zu werden/ gleicher Weise wie auch sie. In welchen Worten S. Petrus nicht fürnemlich redet von den Ceremonialischen Gesetzen/ dan er spricht: Es habens ihre Väter nicht ertragen können; da er dan nicht nur verstehet die Väter so nach Moyse/ sondern auch die/ so vor Moyse gelebt haben: Von diesen aber kan ja nicht gesagt werden/ daß sie die Ceremonialische Gesetz nicht haben ertragen können: dan sie haben selbige ja noch nicht gehabt. Verstehet derowegen Petrus fürnemlich das moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ und zeiget insgemein an/ daß es die Väter nicht haben vollkommlich halten können: Und Er setzet ja gantz austrücklich die Gnade JEsu Christi und den Glauben an Christum der Erfüllung des Gesetzes entgegen; wie der gantze Inhalt seiner damahls gehaltenen Rede solches ausweiset. Zudem obschon auf demselbigen Concilio nur von den Ceremonialischen Gesetzen wäre gehandelt worden/ so folget doch daraus nicht/ daß/ weil die Rechtfertigung des Menschen den ceremonialischen Gesetzen abgesprochen/ darum dieselbige den moralischen solte zugesprochen werden. XXIII. Weilen dan die Heil. Schrifft den Wercken die Rechtfertigung gerad abspricht/ so könnte es wohl das Ansehen gewinnen/ als wan die alte Väter und Kirchen-Lehrer dem Glauben allein die Krafft zu rechtfertigen zuerkennten: dan Origenes in Epist ad Rom. c. 3. l. 3. schreibt: Die Meinung des H. Pauli seye/ daß der Glaube allein gnug seye zur Rechtfertigung: also daß ein Glaubiger gerechtfertiget werde/ wan er schon kein eintziges gutes Werck hätte geübet: wie es der Augenschein ausweiset beym Schächer am Creutz. Eben dis bezeuget Hilarius c. 8. in Matt. diesem stimmet bey Basilius M. Bischoff zu Caesarea hom. de humilit. da er schreibt: Dis ist der voll-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/202>, abgerufen am 22.11.2024.